Rechtsextremismus:Kabinett gegen eigenen NPD-Verbotsantrag

Respekt für den Bundesrat - und dennoch keine Unterstützung. Das Kabinett hat beschlossen, den Antrag auf Verbot der NPD nicht zu unterstützen. Rechtsextremismus sein eine "gesellschaftliche Daueraufgabe".

Die Bundesregierung stellt keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der NPD. Das Kabinett entschied nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch erwartungsgemäß, im Gegensatz zum Bundesrat nicht vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um ein Verbot der rechtsextremen Partei zu erwirken. Vizekanzler und FDP-Chef Philipp Rösler hatte das Ergebnis der monatelangen Beratungen bereits am Montag vorweggenommen.

Die Entscheidung der Bundesländer für ein Verbotsverfahren wird aber "mit Respekt zur Kenntnis" genommen, heißt es in einer Mitteilung. Zudem wird die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus als "politische und gesellschaftliche Daueraufgabe" bezeichnet. Die Bundesregierung werde auch künftig alles Erforderliche dafür tun.

Furcht vor erneutem Scheitern

Insbesondere die fünf FDP-Bundesminister haben sich gegen einen Antrag der Regierung gestemmt. Sie fürchten ein erneutes Scheitern des Verfahrens und damit einen ungewollten Triumph für die NPD. Aber auch bei Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie anderen Unionspolitikern gibt es Bedenken. Die Haltung der Bundesregierung war in den vergangenen Tagen auf massive Kritik der SPD sowie der Länder gestoßen.

Die Länder hatten schon im Dezember im Bundesrat beschlossen, einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD zu starten. Seitdem hatte die Regierung mit ihrer Positionierung auf sich warten lassen. Formal genügt der Antrag eines Verfassungsorgans für ein Verbotsverfahren.

Die FDP hat ihre Absage an einen NPD-Verbotsantrag gegen Kritik verteidigt. Das 2003 gescheiterte Verbotsverfahren "muss uns doch Mahnung genug sein", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schon am Dienstag. Sie betonte, die Regierung habe ihre Entscheidung "nach sorgfältiger Abwägung und Überlegung" gefällt. Es dürfe nicht wieder auf ein Verfahren gesetzt werden, "das mit großen Risiken behaftet ist".

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