Kundus-Prozess:Opfer von Luftangriff fordern Schadenersatz

Der erste von mehreren Prozessen wegen der Bombardierung eines Tanklastzugs in Afghanistan beginnt. Die Hinterbliebenen mehrerer Opfer verlangen von Deutschland Schmerzensgeld für den Tod ihrer Angehörigen. Die Bundesrepublik lehnt die Forderungen ab.

Der tödliche Nato-Luftangriff in Kundus hat ein gerichtliches Nachspiel. Dreieinhalb Jahre nach der Bombardierung eines Tanklastzugs in Afghanistan prüft das Landgericht Bonn die Schadenersatzansprüche von Hinterbliebenen mutmaßlicher ziviler Opfer. Vor dem Gericht begann der Prozess über die erste von mehreren Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kläger sehen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und verlangen Schmerzensgeld beziehungsweise Entschädigung.

Das Landgericht befasst sich mit der Klage eines Vaters von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung getöteten Kindern sowie einer Witwe und Mutter von sechs Kindern. Der Vater verlangt wegen des erlittenen Verlusts die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40.000 Euro, die Witwe, die ihre sechs Kinder nun allein ernähren muss, eine Entschädigung von 50.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland.

Über die Klage wird in Bonn verhandelt, weil das Verteidigungsministerium seinen Hauptsitz in der früheren Bundeshauptstadt hat. Die Bundesrepublik lehnt die Schadenersatzansprüche ab. Einer der Gründe für die Ablehnung sei nach Angaben ihres Anwalts Mark Zimmer, dass der Luftangriff unter dem Kommando der Nato ausgeführt worden sei. Er verwies zudem auf die Entscheidung der Bundesanwaltschaft im April 2010, die Ermittlungen gegen den verantwortlichen Offizier und einen weiteren Soldaten wegen des Luftangriffs von Kundus einzustellen.

Die Anwälte der Kläger zeigten sich mit dem Prozessauftakt zufrieden. "Das Gericht hat einen Anspruch wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht nicht ausgeschlossen", sagte Anwalt Peter Derleder. Sein Kollege Karim Popal vertritt nach eigenen Angaben insgesamt 79 Hinterbliebene des Luftangriffs. Das Gericht will das Verfahren am 17. April fortsetzen.

Im September 2009 waren Tankfahrzeuge nahe dem deutschen Feldlager in Kundus von Taliban entführt und daraufhin auf Anforderung der Bundeswehr von US-Kampfflugzeugen angegriffen worden. Unter den mehr als hundert Todesopfern waren zahlreiche Zivilisten. Deutschland zahlte bislang ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an betroffene Familien jeweils 5000 Dollar.

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