Demonstrationen bei G-8-Gipfel 2007:Menschenrechts-Gerichtshof verurteilt Deutschland

Weil sie die Freilassung von Gefangenen fordern wollten, wurden zwei Demonstranten vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm tagelang festgehalten. Eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das Urteil könnte sich auf den Umgang der Polizei mit Demonstranten auswirken.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Bundesregierung wegen ungerechtfertigten Freiheitsentzugs zweier Demonstranten verurteilt. Die vorsorgliche Festnahme der Studenten 2007 vor dem Beginn des G-8-Gipfels in Heiligendamm verstieß demnach gegen die Menschenrechtskonvention.

G8 - Großdemonstration in Rostock

Zusammenstoß zwischen Globalisierungsgegnern und der Polizei in Rostock während einer Großdemonstration gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007.

(Foto: dpa)

Die Polizei hatte bei einer Identitätskontrolle festgestellt, dass die heute 25 und 26 Jahre alten Männer in ihrem Auto Transparente mit der Aufschrift "freedom for all prisoners" (Freiheit für alle Gefangenen) und "free all now" (sofort alle befreien) mitführten. Die Kontrolle fand in der Nähe des Rostocker Gefängnisses statt, in dem mehrere Demonstranten festgehalten wurden.

Die Globalisierungsgegner wurden in Polizeigewahrsam genommen und trotz mehrerer Beschwerden fünf Tage lang, bis nach Ende des Gipfeltreffens, festgehalten. Die "Aufrufe zur Befreiung der Gefangenen" wurden vom Amtsgericht Rostock als Straftat betrachtet. In der angespannten Lage rund um die Stadt mit bis zu 10.000 Globalisierungsgegnern habe die Polizei angemessen gehandelt, um die öffentliche Ordnung zu garantieren.

Eine Beschwerde der beiden Aktivisten hatte das Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgewiesen. Anders das Straßburger Gericht. Den Richtern zufolge hätte es gereicht, die Transparente zu beschlagnahmen, um eine Straftat zu verhindern. Es sei unumstritten gewesen, "dass die Beschwerdeführer keinerlei Werkzeuge mit sich geführt hatten, die zur gewaltsamen Befreiung von Häftlingen hätten dienen können".

Der Gerichtshof sei "folglich nicht davon überzeugt, dass begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dass ihr fortwährender Gewahrsam notwendig war, um sie an der Begehung einer hinreichend konkreten und spezifischen Straftat zu hindern." Schon die Notwendigkeit, die Betroffenen überhaupt in Gewahrsam zu nehmen, stellt der Gerichtshof in Frage.

Das Gericht hat deshalb einstimmig "eine Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und eine Verletzung von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)" festgestellt.

Die Richter sprachen den Aktivisten aus Jena und Berlin wegen des erlittenen Unrechts jetzt eine Entschädigung von jeweils 3000 Euro zu, die die Bundesregierung auszahlen muss. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Die Entscheidung der Richter des EGMR könnte Folgen für die deutsche Rechtsprechung haben. Auf das Mittel des vorsorglichen Gewahrsams greift nach Angaben der Anwältin der Beschwerdeführer, Anna Luczak, die Polizei auch bei Castor-Transporten zurück, um potentielle Demonstranten abzuschrecken. "Die deutsche Justiz wird in Zukunft das Instrument des vorsorglichen Polizeigewahrsams mit großer Vorsicht einsetzen müssen", sagte Luczak.

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