NPD-Verbot:Brauner Fusel

Die deutsche Demokratie ist mittlerweile stark genug, um auch mit Neonazis zu leben. Aber der türkische Gemüsehändler ist es nicht. Für den Abzug sämtlicher V-Leute aus der Führungsebene der NPD hatten die Behörden fast zehn Jahre Zeit. Eigentlich gibt es wenig Grund, am Erfolg eines Verbotsantrags zu zweifeln. Eigentlich.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Es gibt auch anderswo in Europa rechtsextreme Parteien, die gegen Ausländer und andere Minderheiten hetzen. Es gibt auch anderswo in Europa neonazistische Parteien mit rassistischen Programmen und Parolen. Es gibt auch anderswo in Europa braune Parteien, die eine Hau-drauf-Politik gegen Menschen propagieren, die sie als "artfremd" definieren. Die NPD ist also nicht die einzige widerliche Partei in Europa.

Aber der als Partei organisierte Neonazismus in einem Land, in dem der Nazismus einst monströse Verbrechen begangen hat, ist anders zu bewerten als anderswo. Es ist wie bei einem trockenen Alkoholiker: Wenn der wieder zum Fusel greift, erschrecken die Nachbarn. Für die Opfer der NSU-Mordserie war der neu aufgekochte braune Fusel tödlich. Es darf nicht sein, dass der Fusel - via Parteifinanzierung - auch noch vom Staat bezahlt wird. Das ist der Grund, warum die NPD verboten werden muss. Gewiss: Die deutsche Demokratie ist mittlerweile stark genug, um mit dem Neonazismus zu leben. Aber der türkische Gemüsehändler ist es nicht.

Je näher der Verbotsantrag rückt, umso größer werden die juristischen Bedenken von Kritikern und Skeptikern - unter ihnen der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin. Das ist befremdlich, ja es ist erbarmungswürdig: Wollen die Behörden mit dem größten juristischen Apparat der Republik allen Ernstes behaupten, sie seien nicht in der Lage, eine zulässige Klage zu formulieren?

An der Begründetheit der Klage besteht ja auch kein vernünftiger Zweifel; es muss nicht nachgewiesen werden, dass die NPD terroristisch oder gewalttätig, sondern nur, dass sie verfassungsfeindlich ist. Die Verfassungsfeindlichkeit ist offenkundig - sie ergibt sich auch aus gut zugänglichen Quellen, Reden, Programmen und deren Aggressivität.

Wenig Grund, am Erfolg eines Verbotsantrags zu zweifeln

Kritisch ist allein die Zulässigkeit der Klage; daran ist der erste Verbotsantrag im Jahr 2003 gescheitert. Das Verfassungsgericht sah, der staatlichen V-Leute in der NPD wegen, ein faires Verfahren nicht gewährleistet; der Staat dürfe sich nicht durch seine V-Leute über die Prozessstrategien der NPD informieren. Er müsse aber andererseits auch nicht auf die Beobachtung der Partei verzichten.

Das Urteil von 2003 ist, wie der damalige Berichterstatter, Ex-Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch, heute sagt, "überzogen ausgelegt" worden. Ähnlich äußert sich der seinerzeitige Senatsvorsitzende, Ex-Vizepräsident Winfried Hassemer. Karlsruhe hat nichts Unmögliches verlangt. Nicht den Abzug sämtlicher V-Leute aus der NPD, sondern nur aus der Führungsebene. Dafür hatten die Behörden nun seit fast zehn Jahren Zeit. Wenn dies, wie allgemein behauptet, geschehen ist, gibt es wenig Grund, am Erfolg eines Verbotsantrags zu zweifeln.

Es mag sein, dass Karlsruhe nicht sehr begeistert ist über den Verbotsantrag. Es handelt sich um ein Großverfahren, das sehr viel Arbeit machen wird. Aber Begeisterung des Verfassungsgerichts ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung.

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