Managergehälter:Die gute Kraft der Schweiz

Gehälter und Boni von Managern sollen künftig von den Aktionären festgelegt werden. Eine Forderung der Union, die nicht auf Überzeugung fußt, sondern aus Wahlkampfstrategie geboren ist. Schlecht ist das trotzdem nicht.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die Regeln des Rechts sind die folgenden: "Ehrbar leben, andere nicht verletzen, jedem das Seine zubilligen." Der Satz steht im Corpus Juris, in der einflussreichsten Kodifikation der Rechtsgeschichte, geschrieben im sechsten Jahrhundert. Das Rechtsdenken baut bis heute darauf auf; die Rechtsgeschäftspraxis nicht.

Jedem "das Seine" zuzubilligen, daraus wurde der dehnbarste Satz des Rechts. Die Manager zum Beispiel haben sich absurd hohe Gehälter und Antritts- und Austrittsgelder genehmigt nach dem Motto: Jedem das Seine, mir das Meiste. So ein fröhlicher Zynismus galt Megaverdienern nicht mehr als zynisch, sondern als selbstverständlich.

Die Zeichen mehren sich, dass damit nun Schluss ist. Die höchst erfolgreiche Volksabstimmung in der Schweiz über die Regulierung der Managergehälter hat in Deutschland aus dem politischen Saulus einen Paulus gemacht: Die CDU will künftig, schweizerischem Vorbild folgend, Gehälter und Boni von den Aktionären festlegen lassen - in der Hauptversammlung, in aller Öffentlichkeit.

Auslöser dieser Bekehrung war weniger gute Einsicht denn die richtige Feststellung, dass die Schweizer Lösung in Deutschland rasende Zustimmung genießt: In Wahlkampfzeiten will sich die Union nun nicht vom großen gemeinsamen Nenner abkoppeln. Dieser Nenner hat die Zeiger der CDU verändert. Die soziale Gerechtigkeit zählt wieder.

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