KZ-Schergen:Greise Verbrecher

Das letzte Gericht: Auch nach mehr als 60 Jahren müssen frühere NS-Verbrecher bestraft werden - denn die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass die Schuld ihrer Mörder festgestellt wird.

Heribert Prantl

John Demjanjuk hat verbrecherischen Dienst getan im Schlachthaus der Weltgeschichte: Er war KZ-Wächter in Sobibor, Majdanek und Flossenbürg. Das ist sehr lange her, mehr als sechzig Jahre.

KZ-Schergen: Deutschland könnte John Demjanjuk wegen NS-Verbrechen vor Gericht stellen - doch hat es Interesse daran?

Deutschland könnte John Demjanjuk wegen NS-Verbrechen vor Gericht stellen - doch hat es Interesse daran?

(Foto: Foto: AP)

Demjanjuk ist mittlerweile 88 Jahre alt, er lebt in Ohio. Er leugnet, er will es nicht gewesen sein. Die Behörden in den USA haben aber keine Zweifel, sie haben ihm deswegen die US-Staatsbürgerschaft aberkannt.

Sie wollen Demjanjuk ausliefern, wenn Deutschland einen Auslieferungsantrag stellt. Bislang hat Deutschland kein Interesse gezeigt, obwohl Demjanjuk auf der Liste der NS-Verbrecher ganz oben steht.

Wer soll auch Interesse haben an einem Gerichtsverfahren? Die deutsche Justiz, die ohnehin viel genug zu tun hat? Ja, sie soll. Sie reißt sich nicht darum, einen alten Mann vor Gericht zu stellen und teuere Gutachter zu beauftragen, um die Prozessfähigkeit eines Greises zu prüfen.

Anstrengende Verfahren

Die Justiz hat etliche solcher Verfahren geführt: Irgendwann war es dann so weit, dass die Angeklagten Mitleid erregten - manche tattrig, manche mit Hörschwächen, alle ohne Einsicht.

Soll die Öffentlichkeit Interesse haben an diesen Prozessen? Ja, sie soll. Es sind aber anstrengende Verfahren, sie schleppen sich dahin, sie dauern nur drei Stunden am Tag, und die Öffentlichkeit wird so schnell müde wie die Angeklagten; die Prozesse werden immer wieder unterbrochen, weil das Gericht Rücksicht nimmt auf Alter und Gesundheit.

Das Jüngste Gericht hat diese Schwierigkeiten nicht, und die Neigung der weltlichen Gerichte ist daher groß, die Fälle der Demjanjuks der ewigen Gerechtigkeit zu überlassen.

Mord verjährt aber nicht. Deswegen hat die Justiz einige alte Männer vor Gericht gebracht - Mörder wie den ehemaligen SS-Oberscharführer Josef Franz Leo Schwammberger. Er hatte, so viel gab er zu, in den Lagern Rozwadow und Przemysl "für Ruhe und Ordnung" gesorgt: Er hatte hungernde Kinder Kot essen lassen und sie dann erschossen.

Später züchtete er Bienen und und Forellen in Argentinien. Er war achtzig Jahre alt, als er vom Schwurgericht Stuttgart 1992 "lebenslänglich" verurteilt wurde und starb 2004 in Haft - bis zum Schluss, wie eine Verehrerin in einer NPD-Zeitung schrieb, "unbeirrbar in seinen Überzeugungen".

Gnadengrund Rentnerleben?

Hätte man auf das Verfahren gnadenhalber verzichten sollen - so wie man jetzt offenbar aus Alters- und Gnadengründen auf ein Verfahren gegen Demjanjuk verzichten will?

Womit hätten sich die greisen Verbrecher das verdient? Mit einem jahrzehntelagen beschaulichen Rentnerleben als Gärtner mit Spaten und Schubkarren? Mit der Zögerlichkeit der Justiz? Weil sie ihre Vergangenheit so lange haben verbergen können? Soll den alten Verbrechern nicht wenigstens noch attestiert werden, was sie verbrochen haben?

Mord verjährt nicht. Der ehemalige SS-Scherge Anton Malloth war 89 und rüstig, als er 2001 in München verurteilt wurde; er hatte Menschen, die für ihn "Saujuden" waren, in Theresienstadt mit schweren Stiefeln totgetrampelt. Sein "lebenslang" dauerte achtzehn Monate, er starb 2002 in einem Pflegeheim.

Auch für NS-Verbrecher gilt: Gegen Todkranke wird nicht verhandelt, Schwerkranke werden nicht inhaftiert, Aber: Bloßes Alter kann und darf vor einem Schuldspruch nicht schützen. Der Schuldspruch ist, selbst wenn es dann nicht mehr zur Strafvollstreckung kommen sollte, der Protest der Gesellschaft gegen Unmenschlichkeit und Barbarei.

Die klassischen Strafzwecke mögen in solchen Fällen keine Bedeutung mehr haben, und trotzdem: Die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Mörder nicht ohne staatlich festgestellte Schuld aus dem Leben scheiden.

Gnade den Greisen? Es kann keine Gnade geben, bevor Schuld festgestellt ist. Furchtbar ist nicht, dass heute, nach 60 Jahren, noch Prozesse geführt werden. Furchtbar ist, dass der Staat sechzig Jahre lang so unerhört säumig war.

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