Justizpanne in Hessen:Frau verbringt 115 Tage zu Unrecht im Gefängnis

Nur ein "schrecklicher Betriebsunfall" oder Freiheitsberaubung? In Hessen saß eine Rumänin fast vier Monate zu lang im Gefängnis. Die Strafe war eigentlich zur Bewährung ausgesetzt.

Von Jens Schneider, Frankfurt

Es ist eine Geschichte, von der keiner genau sagen kann, wie sie so passieren konnte. Es gibt Vermutungen, mögliche Erklärungen, aber so richtig helfen die nicht weiter. Sicher ist, auch für das hessische Justizministerium, dass die Sache nie hätte passieren dürfen: Im Gefängnis Frankfurt-Preungesheim saß eine Frau aus Rumänien fast vier Monate, genau 115 Tage, zu lang in Haft. Justizbeamte hatten - so wird vermutet - Anfang Januar übersehen, dass die Strafe der Frau vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt worden war. Die Frau selbst, sie war wegen Bandendiebstahls festgenommen und verurteilt worden, wusste offenbar nichts davon. Sie spricht nach Angaben des Justizministeriums kein Deutsch.

Aber was erklärt das schon? Im Justizministerium betont der Sprecher, dass man bisher auch nur vermuten könne, wie es zu diesem "schrecklichen Betriebsunfall" kommen konnte. Die Rumänin, über deren Alter keine Angaben gemacht werden, war im September des vorigen Jahres im Rhein-Main-Gebiet wegen Bandendiebstahls festgenommen worden. Sie hatte keinen festen Wohnsitz. Wovon sie lebte, ist nicht bekannt. Die Frau war der Justiz wegen anderer Diebstahl-Delikte bekannt.

2875 Euro Haftentschädigung

Nach der Festnahme kam sie in Untersuchungshaft. Anfang November wurde die Untersuchungshaft für eine andere Haftstrafe unterbrochen. Die Frau hatte eine sogenannte Ersatzhaftstrafe abzusitzen: Sie war wegen eines anderen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die sie aber nicht zahlte, weshalb sie für 56 Tage in Haft musste. Während dieser Zeit verurteilte das Amtsgericht Offenbach die Frau wegen des Bandendiebstahls zu sieben Monaten auf Bewährung. Das bedeutete, dass sie nach den 56 Tagen der Ersatzhaftstrafe hätte entlassen werden müssen.

Aber es passierte nichts. Am Montag dieser Woche hatte die Frau bereits zwei Drittel ihrer Bewährungsstrafe abgesessen. Wie üblich sollte nun geprüft werden, ob der Rest der Freiheitsstrafe ausgesetzt werden könnte. Dabei wurde der Irrtum entdeckt. Die Frau sei sofort freigekommen und auf ihren Wunsch hin nach Rumänien ausgereist, heißt es. Ihr stehen 2875 Euro Haftentschädigung zu. "Wir bedauern den Vorfall zutiefst", sagte Staatssekretär Rudolf Kriszeleit aus dem Justizministerium. Man sei nach Bekanntwerden des Falls entsetzt gewesen, sagte der Sprecher des Ministeriums. Die Opposition im hessischen Landtag verlangt von Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) Aufklärung. Und die Staatsanwaltschaft will ermitteln, wo der Fehler gemacht wurde. Es besteht offenbar der Verdacht auf Freiheitsberaubung.

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