Gesetzentwürfe zur Beschneidung:"Auch religiöse Gruppen müssen sich verfassungsrechtlichen Werten beugen"

Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Bundesregierung die Debatte um die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen beenden und Rechtssicherheit herstellen. Doch der Entwurf hat Konkurrenz bekommen. Warum, das haben wir bei Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Abgeordner der Linken, nachgefragt.

Markus C. Schulte von Drach

jüdische Beschneidung

Beschneidungsmesser und ein hebräisches Gebetsbuch. Es gibt zwei Gesetzentwürfe zur Beschneidung von Jungen aus nicht medizinischen Gründen, die der Bundestag diskutieren muss.

(Foto: dpa)

Wenn der Bundestag am Donnerstag über einen Gesetzesentwurf zur Beschneidung minderjähriger Jungen diskutiert, geht es um die Frage, wann ein solcher Eingriff keine rechtswidrige Körperverletzung ist. Seit einem Urteil Kölner Richter im Mai herrscht Rechtsunsicherheit darüber, ob Eltern ihren Söhnen aus religiösen Gründen die Vorhaut entfernen lassen dürfen. Schließlich hatten die Richter festgestellt, dass damit gegen das Grundrecht des Kindes auf Unversehrtheit des Körpers verstoßen wird.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch die Grundrechte Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung, auf die sich Muslime und Juden berufen, wenn sie ihre Söhne beschneiden lassen wollen.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Bundesregierung die heftige Debatte in der Gesellschaft nach dem Kölner Urteil beenden. Der Bundestag hatte die Regierung im Juli ausdrücklich beauftragt, "sicherzustellen", dass die Beschneidung "grundsätzlich zulässig ist". Zugleich sollte das neue Gesetz die Grundrechte aller Betroffenen berücksichtigen.

Jetzt hat der Gesetzentwurf, mit dem sich die Abgeordneten heute in erster Lesung auseinandersetzen werden, Konkurrenz bekommen. Mehr als 60 Abgeordnete der SPD, der Grünen, vor allem aber der Linkspartei haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Und der unterscheidet sich gravierend von dem Papier aus dem Justizministerium. So soll eine Beschneidung männlicher Kinder aus nicht medizinischen Gründen erst erlaubt sein, wenn der Junge 14 Jahre alt ist und in den Eingriff einwilligt.

Beschneidung ohne besonderen Anlass erlaubt

Der Entwurf der Regierung berücksichtigt den Abgeordneten zufolge die Rechte des männlichen Kindes nur unzureichend. Tatsächlich ist dort von dessen Grundrechten keine Rede, auch Religionsfreiheit und elterliches Recht auf Erziehung werden nicht angesprochen. Vielmehr soll die Personensorge, die die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber den Kindern regelt, auch das Recht umfassen, in eine "medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen". Voraussetzung ist nur noch, dass der Eingriff nach den Regeln ärztlicher Kunst erfolgt. Nicht gelten soll dieses Recht nur, wenn das Kindeswohl gefährdet wird - wann dies der Fall sein könnte, bleibt offen.

Was jedoch unberücksichtigt bleibt, ist gerade jener Punkt, der den Kritikern religiöser Beschneidung am wichtigsten ist: Die körperliche Unversehrtheit des Kindes, eines der Grundrechte. "Eine im Rahmen der Personensorge erteilte Einwilligung nimmt dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit die Rechtswidrigkeit", heißt es in der Erklärung zu dem Entwurf.

Wolfgang Nešković glaubt nicht, dass sich auf diese Weise Rechtssicherheit herstellen lässt. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der für die Linke im Bundestag sitzt, hält das Papier der Regierung für verfassungswidrig und unterstützt deshalb den Alternativentwurf. "Ein Kind wird nach unserer Verfassung als Träger eigener Rechte begriffen", sagte Nešković Süddeutsche.de. "Die elterliche Sorge kann nicht so weit gehen, dass es bei einem einsichts- und einwilligungsunfähigen Kind ohne medizinische Gründe zu einem massiven, schmerzhaften Eingriff kommt, der weitgehende und irreversible Folgen hat."

Tatsächlich hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erst kürzlich der Passauer Neuen Presse gesagt, es sei "selbstverständlich, dass alle Kinder Träger der Grundrechte unserer Verfassung sind". Darüber hinaus gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Dort heißt es: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen."

Alles dies zeige, welche Bedeutung die Rechte der Kinder in unserer Gesellschaft haben, sagt Nešković. Elternrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes müssten ernsthaft abgewogen werden, auch wenn die Beschneidung in der Personensorge geregelt werde.

"Wir haben nichts gegen die Beschneidung", betont der Jurist. "Aber über den Eingriff sollte nicht über den Kopf des Kindes hinweg entschieden werden." Deshalb schlägt der neue Entwurf vor, dass Eltern einwilligen können, wenn der Sohn "das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst" vorgenommen werden soll.

Solange ein Kind religionsunmündig ist, sollen Eltern zwar über die Riten entscheiden, an denen es teilnimmt. Doch dies, so erklären die Abgeordneten in ihrem Alternativ-Entwurf, gelte nur für solche, die nicht die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen.

Der Entwurf dürfte heftige Kritik von Muslimen und Juden auf sich ziehen. Denn beide Gruppen betonen - aus unterschiedlichen Gründen -, dass die Beschneidung vor dem 14. Lebensjahr vorgenommen werden muss. Gläubige Juden sind überzeugt, dass männlichen Säuglingen die Vorhaut am achten Tag nach der Geburt entfernt werden muss, um den besonderen Bund der Juden mit ihrem Gott einzugehen. Bei Muslimen ist das Ritual eine religiöse Pflicht, von der manche fordern, sie sollte aus hygienischen Gründen möglichst früh erfüllt werden.

Ein Gesetz, wie es Nešković und seine Kolleginnen und Kollegen aus der Linkspartei, den Grünen und der SPD fordern, betrachten viele Juden und Muslime deshalb als Anmaßung, Diskriminierung, Bevormundung und sogar als Ausdruck von Antisemitismus, Islamophobie und geifernd-fanatisches Eintreten für eine Freiheit von Religion.

"Abwegige Unterstellungen"

Für Wolfgang Nešković sind solche Unterstellungen "abwegig". Der Justiziar setzt sich in seinem Wahlkreis Cottbus/Spree-Neiße dafür ein, dass die jüdische Gemeinde die Cottbuser Schlosskirche erwerben kann, um sie als Synagoge zu nutzen. Doch bei der Beschneidung geht es für ihn um die Verfassung und die Rechte der Kinder. "Auch religiöse Gruppen müssen sich verfassungsrechtlichen Werten beugen", erklärt Nešković.

Zugleich hofft er, dass mit den Betroffenen Diskussionen möglich sind und nicht nur wieder die Vorwürfe wiederholt würden, man wolle mit dem Schutz von Kinderrechten muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland unmöglich machen. "Was die religiösen Schriften vorschreiben, wurde in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder anders ausgelegt", sagt er. "Bis ins zweite Jahrhundert nach Christus haben Juden von Konvertiten nicht verlangt, sich beschneiden zu lassen. Und in der jüdischen Gemeinde in Cottbus zum Beispiel, deren Mitglieder alle aus der ehemaligen Sowjetunion stammen, gibt es unter den praktizierenden Juden ganz wenige, die beschnitten sind."

Dass ein Ritual, mit dem ein Kind in eine Gemeinschaft aufgenommen wird, einen sozialen Nutzen haben kann, wollen die Abgeordneten nicht abstreiten. Die körperliche Unversehrtheit aber hat ihrer Meinung nach Vorrang.

Damit die Grundrechte der Kinder nicht eingeschränkt werden, Muslime und Juden die Knaben aber trotzdem auf besondere Weise in ihre Gemeinden aufnehmen, weist der ehemalige Richter auf die Möglichkeit einer symbolischen Beschneidung hin. Ein solches Ritual hat kürzlich auch die Ombudsfrau für Kinderrechte in Norwegen, Anne Lindboe, als Ersatz für die religiös motivierte Operation gefordert. Tatsächlich gibt es Juden, die eine symbolische Beschneidung praktizieren - dem American Jewish Committee in Berlin zufolge handelt es sich jedoch nur um Einzelfälle.

Illusionen darüber, welcher Gesetzentwurf vom Bundestag angenommen wird, machen sich die Abgeordneten nicht. Dafür ist der politische Druck zu hoch. Doch ob das Gesetz Bestand haben wird, ist noch nicht klar. Nešković jedenfalls schließt nicht aus, dass es irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Und dass dort die Grundrechte des Kindes einerseits und der Eltern andererseits ähnlich gewichtet werden wie im Bundestag, ist nicht sicher.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: