EGMR-Urteil im Fall Timoschenko:"Das Signal muss bei Janukowitsch überdeutlich ankommen"

Julia Timoschenko ist aus politischen Gründen verhaftet worden - davon geht ihr Rechtsbeistand Sergej Wlassenko aus. Er sieht sich darin nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. Der hatte das Vorgehen der Ukraine als "ungesetzlich und willkürlich" bezeichnet. Timoschenko selbst sieht sich nun als "moralisch frei".

Die inhaftierte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko hat sich hoch erfreut über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gezeigt. "Der Europäische Gerichtshof hat mich faktisch als politische Gefangene anerkannt", ließ die Oppositionsführerin über den Pressedienst ihrer Vaterlandspartei am Dienstag mitteilen. Ungeachtet ihrer Haft sei sie "nach dem Urteil des Gerichts bereits moralisch frei".

Auch Sergej Wlassenko, der Rechtsbeistand Timoschenkos ist mit dem Urteil des EGMR "mehr als zufrieden". Das Gericht hatte entschieden, dass sie im Jahr 2011 "ungesetzlich und willkürlich" von der Ukraine in Untersuchungshaft genommen wurde. "Wir haben immer gesagt, dass ihre Verhaftung aus politischen Gründen geschah - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt bestätigt", sagt Wlassenko im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Mit dem Richterspruch werde deutlich, dass in dem Fall nicht nur europäisches, sondern auch ukrainisches Recht verletzt wurde. "Ich weiß nur, dass es hier nicht um die Stimmung oder den Willen eines Mannes gehen kann, nämlich des Präsidenten, der eine Konkurrentin einsperren lässt." Ohne eine Änderung der Situation von Julia Timoschenko dürfe das Assoziierungsabkommen, das die Ukraine durch Übertragung der EU-Gesetzgebung wirtschaftlich und politisch schrittweise näher an die EU heranführen soll, zustande kommen. "Das Signal dazu hat Straßburg heute gegeben, das Signal muss Brüssel aufnehmen, das Signal muss bei Wiktor Janukowitsch überdeutlich ankommen", sagte Wlassenko.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) rief die Ukraine zu verstärkten Anstrengungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit auf. Das Straßburger Urteil zeige, dass solche "Defizite" angegangen werden müssten, erklärte er in Berlin. Fortschritte seien für eine weitere Annäherung der Ukraine an die EU "von großer Wichtigkeit".

Timoschenko-Vertrauter wurde kürzlich begnadigt

Ebenso forderten die Grünen als Reaktion auf das Urteil aus Straßburg die Freilassung Timoschenkos. Für die Regierung in Kiew sei es an der Zeit, umzudenken, sagte der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck. "Menschen aus politischen Gründen willkürlich hinter Gitter zu stecken, ist nicht hinnehmbar", sagte er. "Für ein Land wie die Ukraine, das sich Europa hin öffnen möchte, ist solch ein Umgang mit den eigenen Oppositionspolitikern ein Armutszeugnis."

Präsident Janukowitsch, der nach einem ähnlichen Verfahren in Straßburg kürzlich den Timoschenko-Vertrauten und Ex-Innenminister Juri Luzenko begnadigt hatte, lehnt eine Freilassung jedoch weiterhin ab. Zur Begründung hatte er darauf verwiesen, dass gegen Timoschenko derzeit noch zwei Strafverfahren laufen, darunter eines wegen Mordverdachts.

Die 52-Jährige war im August 2011 in Untersuchungshaft genommen und zwei Monate später wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die gesundheitlich schwer angeschlagene Timoschenko hatte wegen schlechter Haftbedingungen geklagt, vor allem aber auch, weil sie ihre Inhaftierung als politisch motiviert hält.

Gegen das Urteil der kleinen Kammer können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die Große Kammer verweisen, muss dies aber nicht. Die Ukraine ist als Mitglied des Europarats und Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, den Straßburger Urteilen Folge zu leisten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: