Diskriminierende Polizeikontrollen:Hauptkriterium: Hautfarbe

Wie wählen Bundespolizisten an Bahnhöfen und Flughäfen aus, wen sie kontrollieren? Allzu häufig ist die Hautfarbe entscheidend, sagen Migrantenverbände. Doch der Nachweis einer rassistischen Motivation ist schwierig. Juristen fordern deshalb die Abschaffung der "verdachtsunabhängigen Kontrollen".

Oliver Klasen und Jonas Schaible

Es passiert täglich an deutschen Bahnhöfen, in Zügen, auf Flughäfen oder in einem Gebiet, das sich von den Grenzen bis zu 30 Kilometer ins Landesinnere erstreckt. "Verdachtsunabhängige Personenkontrollen" nennt die Bundespolizei ihre Maßnahme - festgelegt in den Paragrafen 22 und 23 des Bundespolizeigesetzes.

Im Klartext bedeutet das, dass die Beamten die Identität von Personen feststellen und Ausweiskontrollen vornehmen dürfen, ohne dass ein konkreter Verdacht für eine Straftat besteht. Das, so argumentieren Innenpolitiker und Polizeivertreter, diene der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung. Außerdem helfe es, die illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

"Verdachtsunabhängige Personenkontrolle", das klingt ein bisschen nach Polizeideutsch und Behördensprache. Vor allem klingt es so, als könnte jeder Bürger potenziell davon betroffen sein - unabhängig davon, ob er verdächtigt wird.

Die Realität, sagen Polizeikritiker, stellt sich oft anders dar. Kontrolliert würden insbesondere Menschen, die auf den ersten Blick ausländisch aussähen, zum Beispiel jene mit dunkler Hautfarbe. "Racial Profiling" sagen Migrantenverbände und Menschenrechtsgruppen dazu - und das klingt nach Rassismus.

Präzedenzfall eines Kasseler Architekturstudenten

Rassistisch diskriminiert fühlte sich auch ein Kasseler Architekturstudent, der vor drei Wochen vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zweiter Instanz recht bekommen hat. Ein Bundespolizist hatte im Zug von Frankfurt nach Kassel seine Personalien überprüft - weil er schwarz ist, wie der Beamte später vor Gericht freimütig zugab. Derartige Kontrollen seien rechtswidrig, urteilten die Richter in Koblenz, dem Sitz der zuständigen Bundespolizeidirektion.

Rechtsanwalt Sven Adam berät häufig Menschen, die sich durch Polizeikontrollen zu Unrecht verdächtigt sehen - auch der Student aus Kassel zählt zu seinen Mandanten. Verdachtsunabhängige Kontrollen, beispielsweise in Zügen im Inland, seien "völlig unsinnig", sagt Adam zu Süddeutsche.de. Es gebe keinerlei Belege dafür, dass sie tatsächlich dazu beitragen, illegale Einwanderung zu verringern. "Ich halte sie außerdem für verfassungswidrig, weil sie zu tief in die Grundrechte eingreifen."

Ähnlich argumentieren zwei Gruppen, die gegen die Praxis des "Racial Profiling" in dieser Woche eine Petition in den Bundestag eingebracht haben. Sie fordern eine völlige Abschaffung der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, weil dabei Menschen "aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung" ausgewählt und einer Ungleichbehandlung Vorschub geleistet würde. Es sei höchste Zeit, öffentlich zu diskutieren, wie das Verhältnis von Polizei und Menschen anderer Hautfarbe verbessert werden könne, sagt Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland.

Anti-Rassimus-Training für Polizisten gefordert

Die Unterzeichner regen auch an, neue "Meldestrukturen zu schaffen". Die sollen es erlauben, mögliches Fehlverhalten von Polizisten lückenlos zu erfassen. Polizeibeamte sollten darüber hinaus mit einem speziellen Anti-Rassismus-Training in der Ausbildung stärker sensibilisiert werden.

Harald Schneider sieht die Forderung nach einer Abschaffung der verdachtsunabhängigen Kontrollen kritisch. Er ist sicherheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag und war mehr als drei Jahrzehnte selbst im Polizeidienst. Durch die verdachtsunabhängigen Kontrollen sei es gelungen, etwa die Drogenkriminalität sehr wirkungsvoll einzudämmen. "Sie sind eine Erfolgsstory, zumindest in Bayern", sagt Schneider. Hier führt, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, nicht nur die Bundespolizei solche Kontrollen durch. In dem schon erwähnten Streifen von 30 Kilometern um die Außengrenzen kontrollieren zusätzlich Beamte der bayerischen Polizei im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung.

Auch wenn er gegen eine Gesetzesänderung sei, könne er verstehen, wenn sich Migranten bei Kontrollen an Bahnhöfen, wo es vor allem um das Vorgehen gegen illegale Einwanderung geht, teilweise diskriminiert fühlen. "Ich bekomme sehr häufig Beschwerden über die Polizei und gehe ihnen auch allen nach. Aber die Gesetze an sich sind nicht diskriminierend, das sind höchstens einzelne Beamte, die sich falsch verhalten."

Schneider regt an, in allen Städten, in denen es wegen diskriminierender Kontrollen an Bahnhöfen und Flughäfen Beschwerden gab, einen "runden Tisch" einzurichten, an dem neben Polizei, Ausländerbehörden und lokalen Politikern auch verschiedene Migrantenverbände teilnehmen sollen.

Deutsche Gesetze verbieten Racial Profiling

Auch wenn es zur Alltagserfahrung vieler Migranten gehört, dass sie häufiger kontrolliert werden: Racial Profiling ist, darauf weisen die Urheber der Petition in ihrer Begründung auch explizit hin, eigentlich schon heute verboten, weil es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Die Bundesregierung hatte außerdem 2011 in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion festgestellt, dass "eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion" den für die Bundespolizei geltenden Vorschriften widerspricht, weil sie "unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat" sei.

Doch wenn Polizisten bestreiten, dass eine Person wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert wurde, lässt sich das Gegenteil kaum beweisen. Beamte der Bundespolizei können die wahren Kriterien, nach denen sie auswählen, verschleiern, solange ihnen das Gesetz die Möglichkeit gibt, ohne bestimmten Grund Personen zu überprüfen. Rechtsanwalt Adam glaubt, dass dieses Problem nur durch die Abschaffung der verdachtsunabhängigen Kontrollen gelöst würde.

Und der Jurist hat noch einen Vorschlag, wie verhindert werden könnte, dass Menschen womöglich aufgrund ethnischer Kriterien kontrolliert werden: Beamte sollten verpflichtet werden, bei jeder Kontrolle noch vor Ort ein Formular auszufüllen. Darin müsste stehen, warum gerade die jeweilige Person ausgewählt wurde. Dadurch würden Polizisten gezwungen, nur in wirklich begründeten Fällen zu kontrollieren.

Auch Tahir Della findet diesen Vorschlag gut. In anderen Ländern wie Großbritannien gebe es so etwas längst. Die Forderungen der Petition seien nur der erste Schritt. "Danach müssen auch solche Maßnahmen auf den Tisch."

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