Bundesverfassungsgericht zur Euro-Rettung:Hoffen auf das Karlsruher Donnerwetter

Wenn die EZB bald nach Gutdünken Staatsanleihen kauft, dann sind die Regeln zum Rettungsschirm schon umgangen, bevor der ESM überhaupt ratifiziert ist: So argumentiert ein neuer Eilantrag Peter Gauweilers, der auf einen Stopp aus Karlsruhe hofft. Dass die Verfassungsrichter sich nun damit befassen müssen, haben sie auch sich selbst zu verdanken.

Heribert Prantl

Das Europäische Recht strömt nach Deutschland wie über eine Brücke. Dort aber gibt es ein Kontrollhäuschen, klein und bescheiden. Darin sitzen die Richter des Verfassungsgerichts, um aufzupassen, dass nichts Grundgesetzwidriges einströmt. So hat Paul Kirchhof das Maastricht-Urteil beschrieben, mit dem 1993 der Euro gegebilligt wurde. Kirchhof hat dieses Urteil mitverfasst. Von ihm gibt es noch ein zweites Bild: Das Europa-Recht sei ein "Recht auf Rädern"; damit wollte er sagen, dieses Recht sei so schnell, dass man kaum hinterher kommt .

Beide Bilder sind mittlerweile antiquiert. Das Europa-Recht hat, zumal dann, wenn es um den Euro geht, keine Räder mehr, sondern Flügel. Es sind Flügel von besonderer Art: Mit ihnen hebt das Euro-Recht vom Boden ab, überfliegt Kontrollhäuschen und Kontrollmechanismen. Bei den Euro-Rettungsaktionen erhebt es sich (notgedrungen und zum Besten Europas, sagen die Euro-Retter) in Höhen, in denen die Luft dünn ist und rechtsstaatliche und demokratische Kontrolle kaum möglich.

Derzeit ist das in spektakulärer Weise zu beobachten: Die Europäische Zentralbank hat den unbegrenzten Ankauf von Anleihen schwacher Eurostaaten beschlossen, um so diese zu retten. Die EZB macht also das, was eigentlich der neue Rettungsschirm ESM machen sollte. Der Ankauf von Staatsanleihen gehört zu dessen Finanzhilfe-Instrumenten. In den deutschen Begleitgesetzen sind dafür strikte Regeln vorgesehen: Zustimmung des Bundestags oder seines Sondergremiums.

Rechnen mit der Feigheit der deutschen Politik

Wenn nun die EZB selbst Staatsanleihen nach Gutdünken kaufe, seien diese ESM-Regeln schon umgangen, bevor der ESM ratifiziert ist. So argumentiert ein neuer Eilantrag Peter Gauweilers, der nun auf ein empörtes und gewaltiges Karlsruher Donnerwetter hofft.

Die Gegenansicht behauptet, auch bei EZB-Ankäufen seien die ESM-Regeln einzuhalten. Das Verfassungsgericht könnte nun in seinem bevorstehenden Urteil eine deutsche Hinterlegungserklärung fordern, die bei der Ratifizierung des ESM-Vertrags zum Ausdruck bringt, dass die deutsche Haftungssumme aus dem ESM-Vertrag auf 190 Milliarden Euro beschränkt bleibt. Bezieht sich eine solche Erklärung dann auch auf die deutsche Haftung, die aus den Ankaufs-Aktionen der EZB folgt? EZB-Chef Mario Draghi hat die Ankäufe jedenfalls schon einmal vor dem Karlsruher Urteil beschlossen.

Vielen Ökonomen gefällt das; Draghi handele so entschlossen, weil er mit der Feigheit der deutschen Politik rechne, die sich an die Entscheidungen nicht oder zu spät herantraue. Vielen Juristen wird schummrig, weil der Zweck die Mittel nicht heilige. In dieser Situation wäre es gut, wenn das Europa-Parlament handlungsfähig wäre; aber es ist hier ausgebootet, und ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht leistete dabei Schützenhilfe, indem es 2009, in einer dunklen Entscheidung, dieses Parlament zum Minder-Parlament erklärte.

Europa braucht aber nicht nur den Euro; es braucht vor allem Demokratie.

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