Arzneimittelversuche am Menschen:Ich wollt', ich wär' ein Tier

Neue Arzneien nicht wirksamer als alte

Der Arbeitskreis der 52 deutschen medizinischen Ethikkommissionen sagt: Die von der EU-Kommission ausgearbeitete Verordnung zu Medikamenten-Versuchen an Menschen sei "bestürzend".

(Foto: dpa)

Die Kritik ist berechtigt: Die neue geplante EU-Verordnung zu Arzneimittelversuchen am Menschen bricht mit international anerkannten ethischen Standards. Was aber genauso schlimm wiegt: Wieder einmal sorgt die EU-Kommission bei ihren Bürgern für Verdruss - sie müssen Angst vor Europa haben.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Wer will eine Gesellschaft, in der der Wert des Menschen nur mit dem Lineal der Ökonomie gemessen wird? Wer will ein Gesundheitswesen, in dem vor allem zählt, was sich am Kranken und mit ihm verdienen lässt? Wer will medizinische Experimente in Kliniken, bei denen es weniger um das individuelle Wohl des Patienten geht als vielmehr um das angebliche Gemeinwohl und besonders das Wohl der Medizinindustrie? Und wer plant eine EU-Verordnung über Arzneimittelversuche an Menschen, in der die Wörter "Ethik" und "Ethikkommission" überhaupt nicht mehr auftauchen?

Die Antwort auf all diese Fragen lautet: Die EU-Kommission.

Die von ihr ausgearbeitete Verordnung zu Medikamenten-Versuchen an Menschen ist "bestürzend". Diese Bewertung stammt vom Arbeitskreis der 52 deutschen medizinischen Ethikkommissionen. Und sie ist berechtigt: Die geplante EU-Verordnung bricht international anerkannte ethische Standards der Guten Klinischen Praxis; die Patienten sollen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen dienen, ohne dass zuvor sichergestellt wird, ob die Selbstbestimmung und das Wohlergehen der Patienten gewährleistet sind. Wenn aus der geplanten Verordnung europäisches Recht wird, dann ist das Schutzniveau künftig bei Tierversuchen höher als das bei den Versuchen am Menschen.

EU-Entwurf bleibt hinter Tier-Standards zurück

Bei Tierversuchen benötigt nämlich der Forscher die Zustimmung der Ethikkommission erstens zum wissenschaftlichen Protokoll; zweitens zu den Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden und drittens für jeden, der im Rahmen des Versuchs an den Tieren Maßnahmen durchführt. Der EU-Entwurf für medizinische Versuche an Menschen bleibt hinter diesen Standards für Tierversuche zurück.

Die Würde des Menschen ist unantastbar: Das Krankenhaus ist einer der wichtigsten Orte, an dem sich dieser erste Satz des Grundgesetzes bewähren muss. Das darf man ganz körperlich, ganz leiblich verstehen. Wo sonst wird man so viel angetastet und abgetastet wie im Krankenhaus? Bei diesen Vorgängen ist nicht nur der Mensch, sondern auch seine Würde antastbar. Die geplante EU-Verordnung ist daher eine würdelose Verordnung; sie dient wirtschaftlichen Interessen, nicht den Interessen des Kranken.

Die Verordnung verleidet den Menschen Europa

Die EU-Kommission muss endlich lernen, dass Europa nicht nur das Europa der Wirtschaft sein, sondern das Europa der Bürger werden muss. Die geplante Verordnung ist ein Rechtssetzungsakt, der den Menschen Europa verleidet - ähnlich wie das die Bestrebungen der EU tun, die Kommunalisierung der Wasserversorgung zu erschweren und deren Privatisierung zu erleichtern.

Es ist furchtbar, wenn die Menschen von der EU-Kommission lernen, dass sie Angst vor Europa haben müssen. Die (notwendige!) Rechtsangleichung in Europa darf nicht unter das Motto gestellt werden, wie die Menschen noch fungibler für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit werden. Der Mensch ist nicht nur ein homo oeconomicus, auch der Europäer nicht.

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