Antrag zur Gleichstellung Homosexueller:CDU-Abgeordnete fordern Parteiführung heraus

Vorstoß aus der "Wilden 13": Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will beim CDU-Bundesparteitag die steuerliche Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften beantragen. Die Forderung dürfte Kontroversen auslösen - sie widerspricht den Plänen der Parteiführung.

Robert Roßmann, Berlin

Auf dem Bundesparteitag der CDU in der kommenden Woche wird es nun sicher zu einer Kontroverse über den Umgang der Partei mit homosexuellen Lebenspartnerschaften kommen.

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will einen Initiativantrag stellen, in dem die steuerliche Gleichbehandlung mit Ehen verlangt wird. In dem Antrag, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung werden aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die steuerliche Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu beseitigen und gleichzeitig bei der Besteuerung von Familien die Existenz von Kindern besser zu berücksichtigen."

Zur Begründung schreiben die Autoren, auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften würden "zwei Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander" übernehmen. So seien "Lebenspartner dem jeweils anderen gesetzlich etwa zur Leistung von Unterhalt verpflichtet". Bei einer Trennung gebe es "einen Ausgleich bei den erworbenen Altersvorsorgeansprüchen und beim Zugewinn".

"Gleiche Pflichten, gleiche Rechte"

Gleiche Pflichten müssten aber "auch gleiche Rechte nach sich ziehen". Dabei dürfe es "nicht darauf ankommen, ob es sich um eine heterosexuelle oder eine homosexuelle Partnerschaft handelt". Die "Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften durch den Ausschluss von der Begünstigung des steuerlichen Splittingverfahrens sei daher nicht zu rechtfertigen".

Der Antrag stammt aus der Runde der "Wilden 13". Die 13 Bundestagsabgeordneten der CDU hatten bereits Anfang August in einem gemeinsamen Appell eine Gleichstellung verlangt. Prominenteste Mitglieder der Gruppe sind die stellvertretende Unionsfraktionschefin Ingrid Fischbach und der Gesundheitsexperte Jens Spahn. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte den Appell unterstützt.

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak, der der Antrag mitformuliert hat, sagte der SZ, im Koalitionsvertrag sei "klar vereinbart, gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen". Jetzt sei es "an der Zeit, dass wir dieser selbstgesteckten Verpflichtung nachkommen".

Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Urteilen klar entschieden, dass Homosexuelle steuerrechtlich gleichzustellen seien. Er sei sich deshalb sicher, dass das Gericht auch beim Ehegattensplitting so entscheiden werde. Die CDU müsse deshalb jetzt "selbstbewusst den politischen Gestaltungsauftrag wahrnehmen, anstatt auf diese juristische Niederlage zu warten".

Parteispitze befürwortet Antrag gegen die Gleichstellung

Die Mitglieder der Wilden 13 stellen sich mit ihrem Initiativantrag gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Antragskommission ihrer Partei. Merkel lehnt eine steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe zum jetzigen Zeitpunkt ab. Und die Antragskommission empfiehlt den Delegierten des Bundesparteitags, eine "weichgespülte" Version eines Antrags des Kreisverbandes Fulda zu beschließen.

Darin heißt es zwar, die CDU erkenne an, dass auch in Lebenspartnerschaften "Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind". Eine steuerliche Gleichstellung dieser Partnerschaften lehne die CDU jedoch weiterhin ab. In der Originalversion des Fuldaer Antrags hatte es sogar geheißen: "Ehe und Familie mit Kindern sind die Keimzelle unserer Gesellschaft und müssen deshalb in besonderer Weise gefördert werden."

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