Aktionen gegen Tanzverbot:Piraten scheitern am Bundesverfassungsgericht

Wider der Intoleranz und Bevormundung: Mit Tanz-Demonstrationen wollen die hessischen Piraten ein Zeichen gegen das Tanzverbot am Karfreitag setzen. Doch die Verwaltungsgerichte verboten die Versammlungen, und auch das Bundesverfassungsgericht half nicht. Getanzt werden soll trotzdem.

Der Wikipedia-Artikel zum Tanzverbot listet neben den Regelungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz nur ein einziges Land auf, in dem nicht getanzt werden darf: Iran. Kritiker des Tanzverbots dürften sich dadurch bestätigt fühlen. Sie sehen in den Verboten, die in den Feiertagsgesetzen der Länder festgeschrieben sind, religiös motivierte Unterdrückung und eine unrechtmäßige Vermischung von Staat und Kirchen. In einem Land, wo der Anteil derjenigen Katholiken und Protestanten, die regelmäßig einen Gottesdienst besuchen, im einstelligen Prozentbereich liegt, gehen vielerorts um Mitternacht am Gründonnerstag in den Diskotheken die Lichter an und die Musik aus.

Piraten scheitern in Karlsruhe mit Antrag gegen Tanzverbot

Im vergangenen Jahr wurde in Frankfurt am Main mit einem Flashmob gegen das Tanzverbot am Karfreitag protestiert. In diesem Jahr zogen die hessischen Piraten bis vor das Bundesverfassungsgericht - vergeblich: Die Protestaktionen wurden verboten.

(Foto: dpa)

Die Versuche, das Tanzverbot zu kippen, sind ebenso zahlreich wie erfolglos. Zum diesjährigen Karfreitag hatte der hessische Landesverband der Piraten zu Tanz-Demonstrationen in Frankfurt und Gießen aufgerufen.

Der gesellschaftliche Konsens könne sich verschieben, schreibt eine hessische Piratin in ihrem Kommentar auf der Partei-Webseite. "Gesetze, die auf einem solchen Konsens beruhen, müssen also im Laufe der Zeit öffentlich neu diskutiert und auf ihre Aktualität hin untersucht werden. Das Tanzverbot ist ein solches Gesetz. Es ist ein Anachronismus, der in der heutigen Gesellschaft nichts mehr verloren hat."

Die Verwaltungsgerichte in Frankfurt und Gießen sahen das offenbar anders und untersagten die Veranstaltungen kurzerhand. "Es darf nicht sein, dass ein Landesgesetz das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränkt", sagte der Vize-Landesvorsitzende der Piraten, Kai Möller. Die Piraten wandten sich an das Bundesverfassungsgericht, mit dem Ziel, in Karlsruhe eine Einstweilige Anordnung zu erwirken. Wieder ohne Erfolg. Der Antrag sei unzulässig, sagte ein Gerichtssprecher, die Piraten hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof anrufen müssen.

Die Veranstalter der Protestaktion setzen nun auf zivilen Ungehorsam: "Ich gehe davon aus, dass trotz des Verbotes - wie auch im letzten Jahr - hunderte Menschen am Karfreitag um 18.30 Uhr auf dem Opernplatz tanzen werden, um damit ein friedliches Zeichen gegen Bevormundung und Intoleranz zu setzen", sagt Möller laut einer Mitteilung der Partei. "Ich habe zusammen mit der Unterlassungserklärung eine Rechtsbelehrung erhalten, dass ich an diesem Tag keine Versammlung organisieren darf. Deshalb rufe ich explizit niemanden dazu auf, sich dort einzufinden. Als Pirat möchte ich Gesetze und Vorschriften ändern und nicht brechen."

Nach dem hessischen Feiertagsgesetz sind Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr verboten. Am Ostersonntag und Ostermontag ist das Tanzen zwischen 4 Uhr und 12 Uhr verboten. Im Ländervergleich liegt Hessen mit den Tagen, an denen das Tanzverbot gilt, auf Platz zwei. Nur in Baden-Württemberg geht noch häufiger das Licht an.

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