Akkreditierungsverfahren im NSU-Prozess:Münchner Gericht bleibt stur

Videoübertragung des Verfahrens oder Tausch der Akkreditierung: Den Alternativvorschlägen zum Trotz will das Münchner Oberlandesgericht nichts am Akkreditierungsverfahren im NSU-Prozess ändern. Türkische Journalisten haben demnach keinen garantierten Platz im Gerichtssaal - könnten aber von der Solidarität ihrer deutschen Kollegen profitieren.

Trotz anhaltender Kritik wird das Oberlandesgericht München nichts am Zulassungsverfahren für Journalisten im NSU-Prozess ändern. Es bleibe bei der Akkreditierungsliste, der zufolge kein türkisches Medium einen garantierten Platz im Gerichtssaal erhält, sagte OLG-Präsident Karl Huber am Donnerstagabend. Auch die von zahlreichen Journalisten geforderte Videoübertragung des Prozesses wird es demnach nicht geben.

Türkische und griechische Journalisten hätten dennoch eine Chance darauf, beim Verfahren anwesend zu sein: Sie könnten in den Saal, wenn akkreditierte Kollegen auf ihren Platz verzichteten und andere, länger wartende Journalisten ihnen den Vortritt lassen würden. "Damit besteht die Möglichkeit, dass auch türkische Journalisten bei einer Solidarität der deutschen Kollegen an dem Verfahren teilnehmen können", erklärte Huber. Diese Regelung ist nicht neu; das Gericht hatte sie bereits zusammen mit den Akkreditierungslisten bekanntgemacht.

Gegen das Vorgehen des Gerichts bei der Akkreditierungsvergabe gibt es seit Tagen Proteste. Das OLG entschied nach Eingang der Anträge - da andere Medien schneller waren, konnte kein türkisches Medium einen der 50 reservierten Plätze für Journalisten im Gerichtssaal bekommen. Weil acht der zehn NSU-Mordopfer türkischer Abstammung waren, ist das Interesse auf türkischer Seite jedoch sehr groß.

"Suboptimal gelaufen"

Offensichtlich sei nicht daran gedacht worden, dass Medienvertreter aus dem Ausland nicht über die Akkreditierungsregeln in Deutschland informiert sein könnten, sagte Barbara John, die Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Opfer des Neonazi-Terrors. Das Gericht habe es zwar abgelehnt, das Verfahren in einen größeren Saal zu verlegen. Ihr sei aber zugesagt worden, dass die türkischen Medien eingebunden werden, sagte John der Passauer Neuen Presse.

Kritik an dem Akkreditierungsverfahren kam auch aus Brüssel. Justizkommissarin Viviane Reding sagte der Süddeutschen Zeitung, die Vergabe der Medienplätze sei "suboptimal gelaufen". Es sei doch "das Normalste von der Welt, dass ausländische Medien, erst recht aus Ländern mit Betroffenen, dem Prozess beiwohnen wollen". Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muinieks, nannte die Entscheidung des Gerichts "schwer verständlich".

Vor allem von türkischer Seite ist die Kritik heftig. Ahmet Külahci, der Chefkorrespondent der türkischen Zeitung Hürriyet, warf dem OLG mangelndes Fingerspitzengefühl vor. Zwar könne er sich vorstellen, dass das Akkreditierungsverfahren juristisch und bürokratisch nicht zu beanstanden sei. "Moralisch und ethisch ist es aber nicht zu vertreten, dass keine Medienvertreter aus der Türkei dabei sein können", sagte er den Dortmunder Ruhr Nachrichten.

Richterin könnte noch während Verfahren wechseln

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), verteidigte hingegen das Gericht. "Ob türkisch oder nicht türkisch, danach unterscheidet die Justiz nicht. Im Übrigen wird immerhin die Hälfte der Sitzplätze für Journalisten freigehalten. Die Entscheidungen des Gerichts bewegen sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Auch der Unionsobmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Clemens Binninger (CDU), betonte: "Das OLG München muss sich an die gesetzlichen Vorgaben bei der Platzvergabe für Journalisten halten." Ein wegen Verfahrensfehlern ungültiges Urteil wolle niemand.

Eine Personalie könnte außerdem in den kommenden Wochen zu Diskussionen führen: Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks wird eine Berufsrichterin, die am NSU-Prozess beteiligt ist, vorraussichtlich während des Prozesses an den Bundesgerichtshof wechseln. Beim Oberlandesgericht hieß es jedoch, man wisse noch nicht, wann die Richterin wechseln werde und ob sie noch während des Verfahrens versetzt werde. Die Richterin sei von Justizministerin Beate Merk (CSU) für beide Positionen vorgeschlagen worden, berichtet der BR.

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