Die Lidlisierung des Rechts
Geplantes BKA-Gesetz
18.04.2008, 12:25
Haben sich auf den Entwurf des BKA-Gesetzes verständigt: Justizministerin Zypries (SPD) und Innenminister Schäuble (CDU). (Foto: AP)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den großen Lauschangriff ist ziemlich genau vier Jahre alt. Es war ein Stoppschild für die Politik, eine Leitentscheidung für den Gesetzgeber und ein Meilenstein in der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts.
Es versuchte, die Politik und die Gesetzgebung wieder den Wert der Grundrechte zu lehren. Es tat dies am Beispiel der Unverletzlichkeit der Wohnung, indem es bestätigte, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat.
Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes tut so, als gäbe es ein solches Urteil nicht. Die Minister Schäuble (CDU) und Zypries (SPD) schreiben den großen Spähangriff in dieses Gesetz, als hätte es den fünfzehnjährigen Streit um den großen Lauschangriff und das Karlsruher Urteil, das ihn klein gemacht hat, nie gegeben.
Sie planen die Beobachtung von Wohnungen mittels Mini-Kameras mit einer Selbstverständlichkeit, als gehe es darum, Semmeln zu verteilen. Man kann das Chuzpe nennen. Man kann das auch mit den Worten von Alexis Albrecht, Frankfurter Ordinarius für Strafrecht, sagen; er hat schon vor einiger Zeit eine "besorgniserregende rechtsstaatliche Zerstörungswucht des Gesetzgebers" erkannt.
Im Fall des "Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber einer im Wortsinn ver-rückten Sicherheitspolitik einen Strich durch die Planung macht.
Von wegen "Verbrecherwohnungen"
Das geplante Gesetze ist ein staatlicher Anschlag auf die Privatheit. Es ist wie seinerzeit beim Lauschangriff. Für ihn wurde mit dem Argument geworben, dass er sich nur gegen Verbrecher richtet. Wer die Änderung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung kritisierte, der bekam zu hören, dass "Verbrecherwohnungen" doch nicht besonders schützenswert seien. Verbrecherwohnungen?
Wer dann ins Gesetz schaute, der stellte fest, dass überall, auch in den Wohnungen und Büroräumen von mehr oder weniger zufälligen Kontaktpersonen, von Bekannten, Freunden, Beratern, Ärzten, Anwälten von Verdächtigen heimlich abgehört werden konnte. Das findet jetzt seine Wiederholung. Spähangriff auf Journalisten, Spähangriff auf Anwälte? Soll das künftig wirklich rechtens sein?
Es handelt sich um eine Lidlisierung des Rechts. Wenn in Supermärkten Kunden und Mitarbeiter durch beauftragte Privatdetektive heimlich beobachtet werden, schreit die Politik - zu Recht - auf. Wenn aber der Staat die Menschen in deren eigenen vier Wänden heimlich beobachtet, dann soll das in einem Rechtsstaat erlaubt sein?
Soll es wirklich erlaubt sein, dass geheime Lausch- und Spähaktionen nicht erst bei einem konkreten Verdacht, auch nicht erst im Vorfeld eines konkreten Verdachts, sondern künftig schon im Vorfeld einer bloßen Vorbereitungshandlung veranstaltet werden?
Schon der Tatbestand der Bildung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist sehr weit. Aber er wird nun noch einmal extrem ausgeweitet: Schon gegen die Vorbereitung eines solchen Gefährdungsdeliktes soll mit Wanzen und Spähkameras operiert werden können - also in einem Stadium, in dem sich Gefährdungen erst im Kopf von potentiellen Gefährdern befinden. Das heißt: Denken ist künftig gefährlich. Jeder ist verdächtig.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum das geplante Gesetz inhaltlich schlampig ist und dem BKA Allmacht einräumt.
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![]() 23.04.2008 13:01:16 Donata1: Rolfschmid: Danke. So, wie ich es weiss, ging es um die Androhung von Folter. Was Sie zu dem Thema Folter - USA sagen: ich stimme zu. Um zu dem Schäuble-Gesetz zurückzukehren: Worum es aber immer und immerfort zu gehen hat, ist, dass Recht nicht selektiv angewandt werden kann. ![]()
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