Überflüssige Debatte

    Streit um neue Anti-Terror-Maßnahmen

    10.09.2007, 17:28

    Ein Kommentar von Heribert Prantl

    Offenbar weiß der Gesetzgeber nicht mehr genau, was er im Zuge des Anti-Terror-Kampfes schon alles ins Gesetz geschrieben hat -denn einen Teil der jetzt geplanten Paragraphen gibt es schon.

    Wasserstoffperoxid

    Im Visier der Gesetzgebung: Wasserstoffperoxid (Foto: AP)

    Ein Blick ins Gesetzbuch, so lernt es der Jurastudent, erleichtert die Rechtsfindung. Dieser Blick erleichtert, so darf man hinzufügen, auch die Gesetzgebung. Die Koalitionsparteien in Berlin streiten gegenwärtig darüber, ob ein Gesetz erlassen werden soll, das den "Besuch" in einem Terror-Ausbildungslager bestraft. Der Streit ist überflüssig. Die einschlägigen Paragraphen gibt es schon.

    "Besuch" im Terrorlager ist natürlich das falsche Wort; es geht nicht darum, eine journalistische Visitation zu kriminalisieren, sondern die Vorbereitung eines Verbrechens zu bestrafen. Die Verabredung zum Verbrechen ist schon heute strafbar. So steht es in Paragraph 30 Strafgesetzbuch, der, wie die Juristen sagen, eine "rechtsfeindliche Gesinnung" ahnden soll.

    Wenn sich jemand im Terror-Camp ausbilden lässt, muss die Justiz über dessen Gesinnung nicht mehr spekulieren; sie hat sich strafbar manifestiert. Und neben diesem Paragraphen 30 gibt es die in jüngerer Zeit sehr ausgebauten Normen, welche die Unterstützung terroristischer Vereinigungen bestrafen. Die Teilnahme an einem Terror-Training ist hier zweifellos einschlägig.

    Seit dem Jahr 2002 wird auch die Unterstützung einer solchen Vereinigung im Ausland erfasst - mit Gefängnis bis zu zehn Jahren. Mit dieser Ausweitung reagierte der Gesetzgeber auf die Anschläge vom 11. September 2001 und das Attentat von Djerba 2002, das deutsche Opfer forderte.

    Aber offenbar weiß der Gesetzgeber nicht mehr so genau, was er im Zuge des Anti-Terror-Kampfes schon alles ins Gesetz geschrieben hat. Und wenn das schon der Gesetzgeber nicht weiß - wie soll es der Bürger wissen? Der fragt sich natürlich, wenn er von Islamisten hört, die sich in Terrorcamps auf Anschläge vorbereiten: "Ist das denn nicht strafbar?" Und die Antwort ist juristisch viel klarer, als es der Streit in Berlin glauben macht: Natürlich ist das strafbar! Man muss den Beschuldigten diese Tat freilich, wie jede andere Tat auch, beweisen.

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat nun, um nicht immer nur "Nein" zu sagen, zur aktuellen Sicherheitsdebatte den Vorschlag beigetragen, den Kauf von Wasserstoffperoxid künftig zwar nicht zu bestrafen, aber doch zu registrieren. Diese Substanz, chemisch H2O2, taugt nicht nur zum Bleichen von Zähnen und Haaren und, in konzentrierter Form, als Raketentreibstoff; man kann daraus, wie seit kurzem allgemein bekannt, Sprengstoff herstellen.

    Die Registrierung von Großkäufern hat jedoch nur dann Sinn, wenn diese auch sofort polizeilich überprüft werden. Das wird die Inhaber von Friseurketten nicht freuen. Und Dunkelmänner werden versuchen, sich die nötige Menge so zusammenzukaufen, dass diese jeweils unter der registrierpflichtigen Grenze bleibt.

    Wie man sieht: Es ist schwer geworden, sich im Anti-Terror-Kampf noch gesetzgeberisch zu profilieren. Wichtiger als neue Paragraphen sind denn auch neue Stellen bei der Polizei. Aber die kosten, im Gegensatz zu Paragraphen, Geld.

    (SZ vom 11.09.2007)

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    Leserkommentare (43)



    12.09.2007 18:57:08

    DateDoktor: @Marcello50

    Mein Kommentar unten richtete sich natürlich an Sie!


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