Zum ersten Mal hat die Bundesanwaltschaft mögliche Tatorte der "Sauerland-Terroristen" genannt. Mit auf der Anschlagsliste: München, Stuttgart, Köln und Frankfurt.

Sauerland-Zelle, APGrossbild

Die "Sauerland-Terroristen" sollen unter anderem Anschläge auf München und Stuttgart geplant haben. (Archivbild der Festnahme) (Foto: AP)

Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag Details der Anklageschrift gegen die vor einem Jahr im Sauerland festgenommenen mutmaßlichen islamistischen Terroristen veröffentlicht. Darin nennen die Ermittler erstmals die von den drei Terrorverdächtigen erwogenen Tatorte für die geplanten Autobombenanschläge.

Dies seien unter anderem München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Ramstein, Dortmund, Düsseldorf und Köln gewesen. Ziel sei es gewesen, "in Deutschland Sprengstoffanschläge insbesondere gegen amerikanische Staatsbürger und US-amerikanische Einrichtungen mit einer möglichst hohen Opferzahl zu begehen".

Hierzu hätten die drei Männer beabsichtigt, "Sprengsätze auf Wasserstoffperoxidbasis herzustellen und diese in Mietfahrzeugen als Autobomben zur Explosion zu bringen".

Als Anschlagsziele hätten sie Örtlichkeiten wie Gaststätten, Pubs, Diskotheken und Flughäfen in Betracht gezogen. Die Anschläge sollten demnach vor der Bundestagsentscheidung über die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen des Isaf-Einsatzes am 12. Oktober 2007 stattfinden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte mit, man habe die Anklageschrift an die Verteidiger zustellen lassen. Diese könnten nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Anschließend wird der Senat prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Bei den Beschuldigten handelt sich um zwei deutsche Konvertiten - den 29-jährigen Fritz G. aus Ulm und den 22-jährigen Daniel Sch. aus dem Saarland - sowie den 29-jährigen türkischen Muslim Adem Y. aus dem hessischen Langen. Fritz G. wird von der Bundesanwaltschaft als Rädelsführer einer deutschen Zelle der ausländischen terroristischen Gruppierung Islamische Dschihad-Union (IJU) angesehen.

Daniel Sch. muss sich zudem wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verantworten, weil er bei seiner Festnahme auf einen Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) geschossen hatte.

Auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung steht eine Höchststrafe von zehn Jahren. Versuchter Mord kann mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet werden.

Wann der Prozess stattfinden kann, ist derzeit offen. Beobachter erwarten einen Beginn innerhalb des kommenden halben Jahres, frühestens jedoch in zwei Monaten. Die Verteidiger von Fritz G. rechnen nach eigenen Angaben nicht mit einem Prozessbeginn in diesem Jahr.

(ddp-bay/dpa/AP/bica/buma)

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Leserkommentare (67)



05.09.2008 19:04:27

A.Hauss: Ein Problem

ist dabei nur, dass die Aussage , man habe einen Kanister aus dem Schwarzwald mitgebracht, bedeutet, dass die Riesenmenge für all die vielen Anschlagorte NICHT zur Verfügung tand. Wieviel Jahre wollten die denn da wohl kochen? Und immer mal wieder ein Bömbchen zwischendurch loswerfen - sofen es nicht in den eigenen Händen losging?

Und die Logistik - ein Witz. Sauerland-Hannover-Ulm- Freudenstadt. Kreuz und quer. Fällt natürlich leicht, wenn man beknntlich schon längst wissentlich überwacht wird ...


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