Überraschende Worte der Kanzlerin: Obwohl das Versammlungsrecht in Heiligendamm eingeschränkt ist, gebe es "nicht die geringste Besorgnis, dass Demonstrationen nicht auch abgehalten werden können", sagte Merkel.

Angela Merkel

Obwohl der Bundestag ein Versammlungsverbot Kanzlerin Angela Merkel Foto: AP

Trotz eines Demonstrationsverbots werden nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) während des G8-Gipfels Anfang Juni in Heiligendamm Protestaktionen möglich sein.

"Es gibt überhaupt nicht die geringste Besorgnis, dass Demonstrationen nicht auch abgehalten werden können", sagte Merkel bei einem Treffen mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Samara. Friedliche Demonstrationen "sind bei uns möglich".

Die Organisatoren eines geplanten Sternmarsches zum Tagungsort Heiligendamm kündigten unterdessen Klage gegen das weiträumige Demonstrationsverbot an. Eine Alternativ- Demonstration im entfernten Rostock wurde genehmigt. Die globalisierungskritische Organisation Attac sprach von einer Unterhöhlung der Demonstrationsfreiheit.

"Russische Verhältnisse"

Der abgeschirmte Gipfel der sieben führenden Industriestaaten und Russlands (G8) treibe in Richtung "russische Verhältnisse", sagte Attac-Vertreter Peter Wahl unter Anspielung auf das harte Vorgehen der russischen Polizei gegen Demonstranten. Zugleich versicherte er, dass Attac friedlich demonstrieren werde. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte in Berlin, die Entscheidungen zu Heiligendamm würden in Mecklenburg-Vorpommern getroffen. "Die Bundesregierung hat darauf keinen Einfluss genommen."

Die Regierung habe hohen Respekt vor dem Engagement und dem Idealismus der vielen jungen Menschen. Nach dem Verbot sind wegen einer "andauernden Bedrohungssituation" in einer Zone von 200 Metern vor dem Sicherheitszaun um das Ostseebad keine öffentlichen Versammlungen erlaubt. Vom 30. Mai bis 8. Juni sind zudem in einem fünf bis zehn Kilometer breiten Gürtel alle unangemeldeten Proteste verboten. Die Rostocker Demonstration vor dem G8-Gipfel ist genehmigt.

Zu der Demonstration am 2. Juni werden 100.000 Teilnehmer erwartet. Der vom Organisationsbündnis beauftragte Hamburger Anwalt Carsten Gericke kündigte einen Eilantrag beim Schweriner Verwaltungsgericht an. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für Gefahren, die vom Sternmarsch am 7. Juni unter dem Motto "Den Protest nach Heiligendamm tragen" ausgingen.

Voraussetzung für ein allgemeines Demonstrationsverbot wäre ein bestehender polizeilicher Notstand. Ein solcher sei für ihn angesichts von rund 16.000 Polizisten, die das Treffen schützen sollten, nicht nachzuvollziehen, sagte Gericke. Notfalls wollen die Organisatoren bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) räumt Klagen gute Chancen ein. Im ARD-"Morgenmagazin" sagte er, das "Brokdorf- Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1985 besage, dass das Demonstrationsrecht auch dann stark bleibe, wenn mit Ausschreitungen zu rechnen sei. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheuser-Schnarrenberger kritisierte das Demonstrationsverbot als unverhältnismäßig. Sie befürchte, dass das Verbot eher Gewalt provoziere, sagte die einstige Justizministerin.

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, sagte in der ARD, man wisse von Aktionen, die zumindest gefährdenden Charakter haben, auch wenn der überwiegende Teil der Demonstrationen friedlich verlaufen werde. Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm rechnet ebenfalls mit Stör- und Blockadeaktionen.

In Hamburg haben unbekannte Täter in der Nacht zum Freitag das Haus eines Lufthansa-Managers mit Steinen und Farbe attackiert. Da es sich erneut um einen Anschlag mit politischen Hintergrund handeln könnte, wurde der Staatsschutz eingeschaltet. Ob ein Zusammenhang mit den G8-Protesten besteht, war bis Freitagnachmittag nicht klar.

Die Polizei stattet indessen gewalttätigen Globalisierungsgegnern in Niedersachsen vor dem G8-Gipfel Hausbesuche ab. Dabei würden diese vor einer Reise nach Heiligendamm gewarnt, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. "Den Leuten wird signalisiert, dass wir sie im Visier haben", betonte der Sprecher. Bisher sei aber davon abgesehen worden, einzelnen Personen auch die Auflage zu erteilen, sich während des Gipfels regelmäßig bei den Behörden zu melden.

(dpa)