"Die Stimmung für Neuwahlen ging nicht vom Volk aus"

    Klage gegen Bundestagsauflösung

    09.08.2005, 16:13

    Schon am ersten Verhandlungstag wurde deutlich, dass es unter den acht Verfassungsrichtern unterschiedliche Ansichten über die Rechtmäßigkeit der Bundestagsauflösung gibt. Die anwesenden Kläger erhoben schwere Vorwürfe gegen den Kanzler.

    Die Karlsruher Richter entscheiden heute, ob die Neuwahlen tatsächlich am 18. September stattfinden können. (Foto: dpa)

    Zur mündlichen Verhandlung in Karlsruhe sind nur die Kläger persönlich angereist. Sowohl der Bundespräsident als der Kanzler haben Stellvertreter geschickt. Innenminister Schily vertritt die Bundesregierung.

    Das Bundesverfassungsgericht prüft in mündlicher Verhandlung, ob die vorgezogene Bundestagswahl tatsächlich am 18. September stattfinden darf.

    In der Verhandlung wurden kontroverse Positionen in den Reihen des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Nach den Worten von Verfassungsrichter Udo Di Fabio ist die Einschätzung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), er habe keine gesicherte Mehrheit mehr, vom Zweiten Senat nur schwer überprüfbar: „Soll das Gericht in eine Beweisaufnahme eintreten?“, fragte Di Fabio, der als Berichterstatter für das Verfahren zuständig ist.

    Sein Kollege Hans-Joachim Jentsch äußerte dagegen große Skepsis an der öffentlichen Begründung von Bundespräsident Horst Köhler für die Bundestagsauflösung: „Wenn das die Gründe sind, die den Bundespräsidenten bewogen haben, die Einschätzung des Bundeskanzlers hinzunehmen, hätte ich erhebliche Bedenken.“ Mit knapper Mehrheit zu regieren, sei „das übliche politische Geschäft“. Mit einer Entscheidung wird spätestens Anfang September gerechnet.

    Der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz, einer der beiden Kläger, warf Bundeskanzler Schröder eine „Flucht aus der Verantwortung“ und „pauschalen Argwohn“ vor. Zudem täusche sich der Bundeskanzler zwischen dem im Parlament tatsächlich vorhandenen Vertrauen und den in den Medien veröffentlichten Stimmen.

    Auch die zweite Klägerin aus dem Bundestag, die SPD-Abgeordnete Jelena Hoffmann erhob bei der Vorstellung ihrer Klage schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung: "Die Stimmung für Neuwahlen war von oben erzeugt und ging nicht vom Volk aus", sagte Hoffmann. Der Versuch von Schröder, aus einer schwierigen politischen Situation über eine Neuwahl herauszukommen, sei "gefährlich populistisch".

    Schulz und Hoffmann sind der Ansicht, dass Kanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen die Verfassung verstoßen hat, als er mit seiner am 1. Juli gezielt verlorenen Vertrauensfrage die vorzeitige Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler herbeiführte. Das Urteil wird noch im August erwartet. Die Klagen einer Reihe kleinerer Parteien werden gesondert geprüft.

    Schröder hatte seine Vertrauensfrage unter anderem damit begründet, dass er im Bundestag nicht mehr über eine „stetige Mehrheit“ verfüge. Die Kläger sind jedoch der Ansicht, dass von den behaupteten Abweichlern in den Reihen der Koalition keine Rede sein könne.

    Vorbild Kohl

    Sie verweisen dazu auch auf SPD-Chef Franz Müntefering. Der hatte in der Debatte zu Schröders Vertrauensfrage im Bundestag erklärt, dass der Kanzler weiterhin „das Vertrauen der SPD-Bundestagsfraktion hat und dass wir ihn weiter als Bundeskanzler haben wollen“.

    Die Kläger zeigen sich vor allem mit Blick auf ein Karlsruher Urteil von 1983 siegesgewiss. Im Streit um die ebenfalls gezielt verlorene Vertrauensfrage von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und die Einleitung von Neuwahlen durch Bundespräsident Karl Carstens, stellte das Gericht damals strenge Regeln für solch ein Verfahren auf: Laut Urteil ist es schlicht verfassungswidrig, bei ausreichenden Mehrheiten die Vertrauensfrage zu stellen, nur um Neuwahlen einzuleiten.

    Glaubt man der Mehrheit führender Verfassungsrechtler, werden die Klagen gleichwohl keinen Erfolg haben. Auch sie verweisen auf das Urteil von 1983. Danach ist Köhlers Prüfauftrag beschränkt, weil er „die Einschätzungs- und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers“ beachten müsse. Es sei denn, die politische Lage spreche „eindeutig“ für eine andere Einschätzung.

    (AFP/dpa/AP)

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