91-jährige Zeugin im NSU-Prozess:"Ansatz zur Körperverletzung"

NSU

Blick auf das durch eine Explosion zerstörte Haus der rechtsextremen Terrorzelle in der Frühlingsstraße in Zwickau. Hier wohnte auch Zeugin E.

(Foto: dpa)

Die ehemalige Nachbarin von Beate Zschäpe könnte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess entlasten. Doch die Videovernehmung der 91-Jährigen wird zum Trauerspiel. Ein Nebenklageanwalt sieht in der Befragung sogar eine "Verletzung des Persönlichkeitsrechtes".

Aus dem Gericht berichtet Annette Ramelsberger

Sie ist zum Friseur gegangen, das sieht man. Die Locken sind frisch gelegt. Die Heimleiterin zupft ihr noch die Bluse zurecht, dann soll es losgehen. Eine alte Dame von 91 Jahren blickt in den Gerichtssaal des NSU-Prozesses von München und sie weiß nicht, wie ihr geschieht.

"Guten Morgen, Frau E.", hört sie diesen Mann in schwarzer Robe sagen. "Guten Morgen", sagt sie ganz leise. "Ich darf mich Ihnen zunächst vorstellen. Ich heiße Götzl, ich bin der Vorsitzende des 6. Strafsenats." Die alte Dame blickt irritiert. Vor ihr ist ein Monitor aufgebaut, auf dem Bilder einer fremden Welt erscheinen, per Videoübertragung soll sie vernommen werden. "Wie geht es Ihnen?", fragt der Richter. "Nicht so gut", sagt die Frau im fernen Zwickau.

Ihre Stimme ist schwach und leise. Sie sitzt im Aufenthaltsraum ihres Pflegeheims, in dem sie seit zwei Jahren wohnt, ihre Nichte und die Heimleiterin sind bei ihr. Ein Polizist überwacht, dass niemand auf sie Einfluss nimmt. "Können wir die Vernehmung durchführen?" Sie haucht: "Ja."

Charlotte E. ist die ehemalige Nachbarin von Beate Zschäpe, der Hauptangeklagten im NSU-Prozess. Sie lebte Wand an Wand mit Zschäpe in der Frühlingsstraße in Zwickau. Neben der Wohnung, die die Angeklagte angezündet haben soll. E. wurde von ihrer Nichte aus dem verqualmten Gebäude gerettet. Die Anklage wirft Zschäpe auch Mordversuch an der alten Dame vor. Als das Haus in der Frühlingsstraße explodierte, war Charlotte E. 89 Jahre alt, von einem Tag auf den anderen war sie obdachlos geworden.

Sie lebt nun in einem Pflegeheim und ihre Nichte sagt, sie habe sich nie wieder richtig erholt. Bei der Polizei hat sie vor zwei Jahren erklärt, jemand habe bei ihr geklingelt, als der Brand das Haus verwüstete. Aber bis sie zur Tür kam, damals, war da niemand mehr. Aus Sicht der Verteidigung war es Beate Zschäpe, die die Frau warnen wollte. Das wäre entlastend für die Angeklagte.

"Können Sie die Bilder erkennen?"

Ein psychiatrischer Gutachter hatte im Herbst erklärt, die alte Dame sei vernehmungsfähig, wenn man sie per Video vernehme und sie nicht nach München reisen müsse. Vielleicht hat sich der Gesundheitszustand der alten Frau rapide verschlechtert oder der Psychiater hat sich geirrt.

"Sie sollen sehen, wie die Situation im Saal ist. Ich stelle Ihnen die Situation hier vor. Die Richter, die Staatsanwälte, die Angeklagten, die Verteidiger. Frau E., können Sie die Bilder erkennen?", fragt Götzl laut und langsam. Die alte Dame reagiert nicht. "Können Sie die Bilder erkennen", wiederholt noch lauter die Heimleiterin in Zwickau. "Ja", sagt E. sehr leise.

Der Richter belehrt die Zeugin über ihre Pflichten als Zeugin, in einem väterlichen, fast fürsorglichen Ton, den man von ihm bisher nie gehört hat. "Wie alt sind Sie, Frau E.?" "92", sagt sie. Aber sie ist erst 91. "Wissen Sie Ihre Anschrift, unter der Sie wohnen?" Sie weiß es nicht. "Kenn' ich die?", fragt sie verunsichert. Alle im Gerichtssaal spüren, dass das hier quälend ist.

Vernehmung wird abgebrochen

Ein Gericht ist verpflichtet, alle Beweismittel zu sehen, alle Zeugen zu hören, die zur Aufklärung der Wahrheit nötig sind. Deswegen gibt es Videoübertragungen, deswegen reisen manchmal ganze Gerichte um den Erdball, um Zeugen zu sprechen, die nicht kommen können. Aber die Wahrheitsfindung hat ihre Grenze auch in der Würde des Menschen. Und in diesem Fall ist diese Grenze erreicht.

"Wir legen eine Pause ein. Schönen Dank zunächst", sagt Götzl. Und zum Gerichtssaal sagte er: Es macht keinen Sinn, die Vernehmung fortzusetzen.

Der Nebenklageanwalt Eberhard Reinecke sieht in der Befragung einen "Ansatz zur Körperverletzung" und eine "Verletzung des Persönlichkeitsrechtes". "Die Aufklärungspflicht gebietet das nicht." Das Gericht fühlt sich kritisiert. "Es geht um die Aufklärungspflicht", entgegnet Götzl. "Es geht um Wahrnehmungen vor dem Brandgeschehen und die Folgen für Frau E."

Reinecke: "Es war nicht erforderlich, diese Zeugin zu laden."

Götzl verteidigt sich: "Man muss die Folgen für das Opfer aufklären. Deswegen haben wir einen Sachverständigen hingeschickt und das so schonend wie möglich gemacht. Rücksicht ist auch immer etwas ganz praktisch Faktisches. Die Zeugin sitzt noch und wartet. Wir können das später diskutieren."

Die Vertreter des Generalbundesanwalts erklären, die Vernehmungsfähigkeit sei wohl auch dauerhaft nicht gegeben. Die Verteidigung von Zschäpe will die Zeugin auch nicht weiter hören, aber auch nicht grundsätzlich auf sie verzichten. Der Sachverständige habe erklärt, es gebe auch gute Phasen, in denen eine Vernehmung möglich sei. Also könnte die alte Dame noch mal vor die Kamera müssen.

Götzl spricht gen Zwickau: "Frau E., wir werden die Vernehmung nicht fortsetzen. Auf Wiedersehen."

"Wiedersehen", haucht sie. Und nickt ein.

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