Urteil in Karlsruhe:Verfassungsrichter kippen Betreuungsgeld

Judges Eichberger, vice-president of Germany's Constitutional Court Kirchhof and Gaier take off their hats after the announcement of the verdict on an inheritance law file at Germany's Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) in Karlsruhe

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in der Frage des Betreuungsgeldes entschieden.

(Foto: REUTERS)
  • Der Bund hatte nicht die Kompetenz, das im Sommer 2013 eingeführte Gesetz zum Betreuungsgeld zu erlassen, urteilen die Karlsruher Richter.
  • Eine spezielle Übergangsfrist ordnen sie nicht an.
  • Eltern, die bereits Betreuungsgeld beziehen, müssen aber wahrscheinlich nicht damit rechnen, dass die Leistung unmittelbar gekappt wird.

Bundesverfassungsgericht: Bund fehlte Gesetzgebungskompetenz

Das Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, urteilten die Richter in Karlsruhe. Die Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig.

Die Sozialgesetzgebung liegt üblicherweise in der Hand der Länder. Nur Maßnahmen, die zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse dienen, fallen in die Kompetenz des Bundes. Das sah das Gericht im Falle des Betreuungsgelds nicht gegeben.

Keine Aussage zu gesellschaftlichen Auswirkungen

Kritiker monierten immer wieder, dass die Leistung gesellschaftliche Fehlanreize schaffe. Dazu bezog das Gericht keine Stellung.

Gegner des Betreuungsgeldes vermuten zum einen, dass die Leistung berufliche Nachteile für Frauen schafft. Sie wird zu 95 Prozent von Müttern beantragt.

Zum anderen gibt es die Befürchtung, dass durch das Betreuungsgeld gerade die Kinder von frühkindlicher Betreuung ferngehalten werden, die davon am meisten profitierten, also Kinder mit Migrationshintergrund oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen.

Was heißt das für die Bezieher des Betreuungsgeldes?

Derzeit beziehen mehr als 455 000 Eltern Betreuungsgeld. Müssen sie nun fürchten, dass die Leistung unmittelbar gekappt wird? Wahrscheinlich nicht. Die Richter ordneten in ihrem Urteil keine Übergangsfrist an. Doch geschah dies mit dem Argument, dass geltende Regeln ausreichten, um den Vertrauensschutz zu gewährleisten. Bereits genehmigte Bescheide bleiben daher vermutlich in Kraft - obwohl das Gesetz, auf dem sie beruhen, für nichtig erklärt wurde. Anders ist das mit eingereichten, aber noch nicht genehmigten Anträgen: Sie werden vermutlich nicht mehr durchgehen.

Hamburg begrüßt Aus für Betreuungsgeld

Die SPD-geführte Landesregierung von Hamburg hatte gegen die Leistung geklagt und reagierte nun positiv auf die Entscheidung des Gerichts. "Die Klage Hamburgs war wichtig und notwendig", sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Es könne nicht sein, dass ein solches Gesetz ohne Rücksicht auf die bundesstaatliche Kompetenzordnung nur deshalb beschlossen werde, weil einer der Koalitionspartner es so wolle. Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken sei die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren wiederholt hingewiesen worden. "Wer so unbelehrbar ist, muss sich über die Konsequenzen nicht wundern."

Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) forderte den Bund auf, "das nun freiwerdende Geld für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zur Verfügung zu stellen".

CSU will an Betreuungsgeld festhalten

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, will an dem umstrittenen Betreuungsgeld auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festhalten. "Um Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam in der Koalition nach Lösungen suchen, wie das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt werden kann", sagte Hasselfeldt in Berlin. Sie plädierte dafür, dass der Bund den Ländern das Geld zur Verfügung stellt.

Da das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld nicht aus inhaltlichen, sondern nur aus formalen Gründen gekippt hat, spricht derzeit nichts dagegen, dass die Leistung auf Landesebene eingeführt wird (mehr Reaktionen hier).

Betreuungsgeld - von Anfang an umstritten

Die politisch und gesellschaftlich hoch umstrittene Familienleistung war zum 1. August 2013 auf Druck der CSU eingeführt worden, quasi als Ausgleich mit dem zeitgleich eingeführten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben, haben seitdem Anspruch auf die Leistung. Sie betrug zunächst 100 Euro pro Monat, mittlerweile sind es 150 Euro.

Im Bundeshaushalt 2015 sind insgesamt 900 Millionen Euro für die Leistung veranschlagt.

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