EU-Kommission:Brüssel empfiehlt Visa-Freiheit für türkische Bürger unter Vorbehalt

EU-Kommission: Szene am internationalen Flughafen von Istanbul: Einreise in die EU künftig ohne Visum möglich?

Szene am internationalen Flughafen von Istanbul: Einreise in die EU künftig ohne Visum möglich?

(Foto: AFP)
  • Die EU hatte der Türkei die Visa-Freiheit im Gegenzug für die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise zugesagt.
  • Die Punkte, die die Türkei noch erfüllen muss: eine Vereinbarung mit der Polizeibehörde Europol, eine Überarbeitung der Terrorismusgesetzgebung und Änderungen im Bereich der Grundrechte.

Die EU-Kommission empfiehlt die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürger. Dies geschehe aber unter dem Vorbehalt, dass die Türkei die verbleibenden EU-Bedingungen erfüllt. Dies teilte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans am Mittwoch vor Journalisten in Brüssel mit. Die EU hatte der Türkei die Visa-Freiheit im Gegenzug für die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise zugesagt.

Für die Aufhebung der Visumpflicht muss Ankara insgesamt 72 Voraussetzungen erfüllen. Bei fünf sei dies noch nicht der Fall, sagte Timmermans. Bis Juni müsse Ankara nachbessern, um die Visa-Freiheit zu bekommen. Timmermans nannte unter anderem eine Vereinbarung mit der Polizeibehörde Europol, eine Überarbeitung der Terrorismusgesetzgebung und Änderungen im Bereich der Grundrechte.

Massive Widerstände in mehreren EU-Mitgliedstaaten

Die Türkei begrüßt die Empfehlung der EU-Kommission Türken. Die vorgeschlagene Aufhebung der Visumpflicht läute ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Ankara und Brüssel ein, sagte Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu. Sein Land werde weiter an der Erfüllung der Auflagen arbeiten, die einer Umsetzung des Plans noch im Wege stehen.

Gegen die Visa-Liberalisierung für die Türkei gibt es massive Widerstände in mehreren EU-Mitgliedstaaten und auch im Europaparlament. Türkische Staatsbürger wären in Zukunft berechtigt, ohne Visum für Kurzaufenthalte in den aus 26 Staaten bestehenden Schengen-Raum einzureisen. Dies gilt für Geschäftsreisen ebenso wie für Tourismusaufenthalte oder Familienbesuche. Die Aufenthaltsdauer ist auf 90 Tage pro Halbjahr begrenzt.

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