Zugunglück in Meerbusch:Lokführer erhielt vor Crash einen Fahrauftrag

Die Ursache für das Zugunglück in Meerbusch ist weiterhin unklar. (Foto: Feuerwehr Meerbusch)
  • Bei dem Unglück am Dienstagabend waren 50 Menschen verletzt worden.
  • Obwohl die Strecke bei Meerbusch noch nicht frei war, durfte die Regionalbahn bereits weiterfahren.
  • Ob das Erteilen des Fahrauftrags auf einen Fehler der Fahrdienstleitung oder ein technisches Problem zurückgeht, ist weiter unklar.

Vor dem Zugunglück von Meerbusch hat der Lokführer der Regionalbahn einen Fahrauftrag erhalten, obwohl die Strecke noch nicht frei war. "Damit durfte er weiterfahren", sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn. Ein Fahrauftrag hebe ein Halte-Signal auf. Das bedeute aber noch nicht, dass das Unglück auf einen Fehler der Fahrdienstleitung zurückgeht.

"Auch technische Ursachen sind noch möglich", sagte der Sprecher und bat um Geduld. Inzwischen stehe zudem fest, dass der Güterzug, auf den der Personenzug auffuhr, gerade wieder angefahren war. Er hatte zuvor das Signal zur Einfahrt in den Bahnhof Meerbusch-Osterath erhalten. Dadurch sei der Aufprall gemildert worden.

Ebenfalls bekannt ist, dass es auf der Strecke nach Angaben von Pendlern immer wieder Probleme mit der Signaltechnik gegeben hat. "Signalstörungen gehören seit Jahren gerade in diesem Abschnitt zum Alltag", sagte die Sprecherin der Stadt Köln, Ingrid Schürmann, die in dem Unglückszug saß, dem Kölner Stadt-Anzeiger. Bei Signalstörungen muss der Fahrdienstleiter die Strecke per Fahrbefehl eigens freigeben. Pendler berichteten, dass der Lokführer kurz vor dem Unglück auf freier Strecke gehalten und den Reisenden mitgeteilt habe, er müsse noch auf die Freigabe warten.

50 Menschen waren bei dem Unglück am Dienstagabend verletzt worden, neun von ihnen schwer. Die Strecke bei Neuss ist weiterhin gesperrt. 173 Menschen, darunter auch die Verletzten, mussten in dem Zug lange ausharren, bis die Gefahr einer herabgerissenen Oberleitung mit 15 000 Volt Hochspannung gebannt war.

© SZ.de/dpa/AFP/spes - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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