Europäischer Gerichtshof:Zeugen Jehovas müssen sich beim Missionieren an EU-Datenschutzregeln halten

Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

(Foto: Thomas Frey/dpa)
  • Auch die Zeugen Jehovas müssen den Datenschutz beachten.
  • Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das An-der-Tür-Missionieren und an Anfertigen von Notizen bei dieser Gelegenheit eine Form der Datenverarbeitung darstellt.

Wenn Zeugen Jehovas Tür-zu-Tür-Besuche machen und Daten von ihren Gesprächspartnern erheben, müssen sie sich dabei an die EU-Datenschutzrichtlinie halten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag entschieden.

Anlass für die Klage war ein Urteil aus Finnland. Im September 2013 entschied die dortige nationale Datenschutzkommission, dass die Zeugen Jehovas personenbezogene Daten von Hausbesuchen nur erheben und verarbeiten dürfen, wenn sie sich an die rechtlichen Bestimmungen halten. Die Zeugen Jehovas klagten gegen diese Auflage, der Fall wurde an den EuGH weitergereicht.

Die Zeugen Jehovas argumentieren, sie machten zwar Notizen zu Namen, Anschriften und Datum des jeweiligen Besuchs, teilweise auch zum Inhalt der geführten Gespräche. Jedoch handele es sich dabei um rein persönliche Notizen der Mitglieder. Die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu.

Der finnische Datenschutzbeauftragte ist anderer Meinung. Für ihn stellen die Notizen eine Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 dar. Auch der EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi zeigte sich in seinen Schlussanträgen nicht überzeugt: Auch eine nicht automatisierte, weil handschriftliche Sammlung personenbezogener Daten wie bei den Zeugen Jehovas könne der Richtlinie unterfallen, hieß es.

Es gibt tatsächlich Ausnahmen von der EU-Datenschutzrichtlinie und zwar für Daten, "die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen" werden. Jedoch greife dieser Fall bei den Verkündungstätigkeiten der Zeugen Jehovas nicht, so Mengozzi.

Die EU-Datenschutzrichtlinie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und wurde im Jahr 1995 erlassen. Sie ist durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ersetzt worden, die seit dem 25. Mai dieses Jahres geltendes Recht ist und - im Vergleich zu den früheren Regelungen - deutlich detaillierter festlegt, wie zum Beispiel Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten dokumentieren und Datenmissbrauch verhindern müssen. Der Fall um die Zeugen Jehovas wurde jedoch noch nach altem Recht verhandelt.

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