Zerstückelte Leiche:Kriminalbeamter soll Opfer auf Wunsch getötet haben

Die Staatsanwaltschaft spricht von einer "Schlachtung": Ein Kriminalbeamter soll einen Mann aus sexuellen Motiven getötet und die Leiche mit einer Elektrosäge zerteilt haben. Umstritten ist allerdings, ob das Opfer selbst darum gebeten hatte.

  • Auftakt in Mordprozess: Ein Kriminalbeamter muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen 56-Jährigen getötet und die Leiche zerstückelt und im Garten vergraben haben soll.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sein Opfer mit einer Elektrosäge zerteilt zu haben, um sich sexuell zu erregen.
  • Opfer und Täter sollen sich über eine Kannibalismus-Website kennengelernt haben.

Kriminalbeamter wegen Mordes angeklagt

Neun Monate nach dem Tod eines Geschäftsmanns aus Hannover steht in Dresden ein Kriminalbeamter wegen Mordes vor Gericht. Der Anklage zufolge soll der 56-Jährige den anderen Mann im Keller seiner Pension im Osterzgebirge umgebracht, die Leiche dann zerteilt und neben dem Haus verscharrt haben.

Er hatte das bei seiner Festnahme so angegeben, es später aber widerrufen und die Tötung bestritten. Der Mann ist auch wegen Störung der Totenruhe angeklagt. Mit einem Urteil wird frühestens im November gerechnet.

Späteres Opfer wollte sich offenbar töten lassen

Der Angeklagte und das Opfer hatten sich auf einer Kannibalen-Seite im Internet kennengelernt. Für Kannibalismus fanden die Ermittler aber keine Beweise. Aus dem Chat- und E-Mail-Verkehr der beiden Männer geht demnach hervor, dass das spätere Opfer sich töten lassen wollte. Die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand zitierte aus einem sogenannten Kannibalen-Forum, wo Gleichgesinnte ihr Phantasien austauschen. S. äußerte darin unter anderem den Wunsch, gleich nach dem ersten Treffen geschlachtet zu werden.

Mutmaßlicher Täter soll "Schlachtfest" angekündigt haben

Die Anklageschrift offenbart grausige Details über das Geschehen am 4. November 2013. Bereits Stunden zuvor hatte der mutmaßliche Täter per Videoaufnahme ein "Schlachtfest" angekündigt. Der Anklage zufolge soll er seinem Opfer, das freiwillig zu ihm nach Sachsen gekommen war, später ein Seil um den Hals gelegt und es dann mit einem Flaschenzug nach oben gezogen haben. Nach dem Tod soll der Beschuldigte den 59-Jährigen mit einer Elektrosäge zerteilt und dies auf Video aufgenommen haben.

Oberstaatsanwalt Andreas Feron sprach von einer "Schlachtung". Die Staatsanwaltschaft nimmt als Motiv sexuelle Erregung an. Er habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Zerstückelung der Leiche "das Anstands- und Pietätsgefühl der Allgemeinheit verletzen würde", sagte Feron.

Angeklagter kritisiert Vorverurteilung durch Medien

Verteidiger Endrik Wilhelm bekräftigte zum Prozessauftakt seine Auffassung, dass das Opfere sich selbst getötet habe. Als Beleg dafür wertet er das von G. ursprünglich gelöschte, aber später rekonstruierte Video, auf dem das strangulierte Opfer zu sehen sein soll. Alles deute darauf hin, dass der Mann stets Kontakt zum Boden gehabt habe und die Erdrosselung hätte verhindern können.

Wilhelm verwahrte sich zudem gegen eine Vorverurteilung seines Mandanten, dem "Abscheu" entgegenschlage. Der Beschuldigte habe das Opfer nicht getötet. Wilhelm forderte eine 3-D-Simulation des Tötungsherganges. Diese sei trotz anfänglicher Ankündigung bis heute nicht erfolgt.

Das Verlesen der Anklageschrift nahm der Beschuldigte regungslos zur Kenntnis. Angaben machte er nur zur Person und allgemein zu seinen Lebensumständen.

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