Von Heribert Prantl

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble spricht von Besonnenheit im Kampf gegen den Terror. Aber er praktiziert das Gegenteil. Was treibt einen Politiker mit einer solchen Karriere zu derart radikalen Positionen?

Deutschland muss sich Sorgen machen um seine innere Sicherheit. Sicherlich: Es gibt eine gute Polizei; es gibt eine effektive Justiz; es gibt ein Strafrecht und ein Polizeirecht, das mit einer Vielzahl von Terrorismusbekämpfungsgesetzen so massiv aufgerüstet worden ist, dass das höchste Gericht immer wieder mäßigend eingreifen musste; und es gibt schließlich Geheimdienste, die so viele und so große Kompetenzen haben wie niemals zuvor. Kurz: Es gibt ein wachsames, sehr ausgebautes System der inneren Sicherheit.

Wolfgang Schäuble, dpa

Wolfgang Schäuble: Resident der Welthausmeisterei (© Foto: dpa)

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Es gibt aber auch einen Bundesinnenminister, dessen merkwürdig zunehmende Maßlosigkeit im Jahr 2007 nicht für Sicherheit, sondern für Unsicherheit sorgte: Wolfgang Schäuble redete so, als könne Deutschland sein Heil nur durch seine Verwandlung in einen 007-Staat finden - durch Mutation des freiheitlichen Rechtsstaats in ein Regime der legalen Extralegalität.

Der finale Todes- oder Rettungsschuss Innenminister Schäuble redete von Besonnenheit und praktizierte das Gegenteil; er warnte vor Hysterie, verbreitete sie aber höchstselbst; er kritisierte Guantanamo, erweckte aber den Eindruck, als sei dringlich eine Art Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems vorzubereiten. In seinen Interviews macht er das Grundgesetz zum Abreißkalender. Im einem Gespräch mit dem Spiegel übertrumpft er nicht nur seinen Vorgänger Otto Schily, sondern auch sich selbst mit markigen Überlegungen, echte oder angebliche Terroristen extralegal umzubringen. Verbot der Todesstrafe? Das focht ihn nicht an.

Es geht ihm ja nicht um "Strafe", sondern um Vorbeugung. Er argumentiert so: Bei der gezielten staatlichen Tötung potentieller Verbrecher handele es sich nur um einen neuen Anwendungsfall des sogenannten finalen Todes- oder Rettungsschusses: Die Polizei ist danach bei Banküberfällen ermächtigt, den Bankräuber, der eine Geisel gepackt hat, zu erschießen, wenn deren Rettung anders nicht möglich ist. Schäuble generalisiert und verabsolutiert eine absolute Ausnahmevorschrift, die in glasklar höchster Gefährdung eines Opfers ein Anwendungsfall der Nothilfe ist. Mit den Begründungsmustern, zu denen Schäuble dabei greift, kann er auch die Folter in den Ticking-bomb-Fällen rechtfertigen. Personen, die Schäuble für gefährlich hält, die aber keine Straftat begangen haben, wollte er jedwede Telekommunikation untersagen - und diese "Gefährder" internieren.

Er tat dabei wiederum so, als sei das nur eine kleine Fortentwicklung des polizeirechtlichen Unterbindungsgewahrsams, der dazu berechtigt, gewaltbereite Hooligans vor einschlägigen Fußballspielen ein paar Tage einzusperren. In den Fällen, an die Schäuble denkt, geht es aber nicht um Tage, sondern um Monate oder Jahre - er will ja nicht eine unmittelbar bevorstehende Straftat durch Verhaftung unterbinden, sondern einer allgemeinen Gefahr begegnen, die echt oder vermeintlich von einer Person ausgeht.

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