Willi Thomczyk:Ein letzter großer Auftritt

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Der Schauspieler bekommt wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe. Vor Gericht inszeniert er sich als Opfer eines Komplotts.

Johannes Nitschmann

Am letzten Tag seines Prozesses inszenierte er sich als Opfer einer Rufmordkampagne. "Ich verzeihe allen und ich bin nicht nachtragend", sagte Schauspieler Willi Thomczyk ("Die Camper") großmütig in seinem Schlusswort vor dem Bochumer Landgericht.

Auch schreckte der wegen sexueller Nötigung angeklagte Darsteller nicht davor zurück, den Richtern Philosophisches mit auf den Weg zur Urteilsberatung zu geben: "Die höchste Gerechtigkeit ist die Milde."

Schlussendlich verurteilten sie Thomczyk wegen sexueller Nötigung "in einem minderschweren Fall" sowie "einfacher Nötigung" von Schauspielschülerinnen zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Geldbuße von 10.000 Euro - und folgten damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch angeregt.

"Ich bin ein Grenzgänger"

Thomczyk nahm das Urteil sichtlich erleichtert an und verzichtete auf eine Berufung. "Das war wie ein Bungeesprung an einem dünnen Seil", wird er später vor einem Wall von Kameras und Mikrofonen schwadronieren. Bei seinem Haussender RTL wird der Seriendarsteller nicht mehr im Scheinwerferlicht stehen. Nach der Urteilsverkündung gab der Sender die Trennung von dem 51-Jährigen bekannt.

Die Bochumer Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Thomczyk im Herbst 2000 eine 19-jährige Schauspielschülerin in seiner Herner Wohnung gewaltsam zu sexuellen Handlungen nötigte und sich dabei selbst befriedigte.

An Weihnachten 2001 habe er zudem zwei 16-jährige Schauspielschülerinnen zu sich nach Hause eingeladen "und bis an die Grenze zur Körperverletzung mit Wodka abgefüllt", stellte das Gericht fest. Trotz ihres alkoholisierten Zustands hätten die Mädchen die sexuellen Attacken des Schauspielers abwehren können.

Der Vorsitzende Richter Johannes Kirfel begründete das "sehr milde Urteil" damit, dass die von Willi Thomczyk genötigten Schauspielschülerinnen ausdrücklich "keinen Wert auf eine harte Bestrafung" gelegt hätten. Bei ihrer Strafanzeige sei es ihnen darum gegangen, Jugendliche und junge Frauen künftig vor sexuellen Übergriffen Thomczyks zu schützen. Dieses Ziel sei durch den aufsehenerregenden Prozess erreicht, sagte Richter Kirfel.

Schließlich habe das Gericht vier der sechs angeklagten Sexualdelikte aufgrund von Verjährung eingestellt. Eine zunächst angenommene Vergewaltigung sei dem Angeklagten ebenso nicht nachzuweisen gewesen wie sexuelle Handlungen an Kindern im Rahmen des Schauspielunterrichts am Herner Theater "Kohlenpott", wo Thomczyk als Regisseur und Ausbilder arbeitete.

Die Verteidigerin eines der Opfer erklärte vor Gericht, sie habe während des Prozesses "Hinweise aus ganz Deutschland" über "frauenfeindliche und menschenverachtende" Ausfälle Thomczyks erhalten.

Dagegen erklärte dessen Verteidiger Martin Lauppe-Assmann, in diesem Prozess habe sich lediglich "ein Fünftel" der Anklage als haltbar erwiesen. Sein Mandant sei "weder Serientäter noch Vergewaltiger".

Noch vor der Urteilsverkündung hatte Thomczyk, der am achten Verhandlungstag überraschend ein Teilgeständnis abgelegt hatte, seine Bereitschaft zu einer Sexualtherapie erklärt. Er bekenne sich zu seinen "sexuellen Obsessionen", die er in Musik und Kunst auslebe. "Ich bin ein Grenzgänger, aber kein Dämon."

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