TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann kann vorerst nicht darauf hoffen, aus dem Gefängnis in Mannheim entlassen zu werden. Und sieht sich mit weiteren Anschuldigungen konfrontiert.
Auch sechs Wochen nach seiner Verhaftung hat sich an der Situation des populären Wettermoderators Jörg Kachelmann nichts geändert: Er bleibt vorerst in Haft in Mannheim.
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Jörg Kachelmann hat bisher keinen weiteren Haftprüfungstermin beantragen lassen. (© Foto: dpa)
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Der 51-Jährige werde weiterhin dringend verdächtigt, seine frühere Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Grossmann. Es sei bislang auch kein neuer Haftprüfungstermin durch den Anwalt Kachelmanns beantragt worden. Der Schweizer Meteorologe sitzt seit dem 20. März in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Es sei derzeit nicht abzusehen, wann und ob Anklage erhoben werde, sagte Grossmann. Wie die Staatanwaltschaft Mannheim weiter mitteilte, wird der 51-Jährige ohne Einforderung eines Hafttermins durch seine Anwälte erst am 20. September dem Haftrichter beim Oberlandesgericht vorgeführt - dies wäre genau sechs Monate nach der Festnahme des Moderators. Von Amts wegen muss dann überprüft werden, ob eine Untersuchungshaft noch gerechtfertigt ist.
Sollte ihn die Staatsanwaltschaft anklagen, wären je nach erwartetem Strafmaß das Amtsgericht Schwetzingen oder das Landgericht Mannheim zuständig. In Mannheim könnte der Fall wegen seiner besonderen Bedeutung landen oder wenn der TV-Moderator mit einer Strafe von mehr als vier Jahren rechnen müsste.
Derweil reißen die Spekulationen um Kachelmann nicht ab. Medien berichten detailliert über das Leben des TV-Moderators im Gefängnis, jüngst äußerte sich auch eine angebliche Geliebte in einem Interview. "Die Veröffentlichung ist wie fast alles, was in dieser Sache berichtet wird und anschließend von den Gerichten verboten wurde, rechtsverletzend", sagte Kachelmanns Kölner Medienanwalt Ralf Höcker mit Blick auf das Interview. "Wir behalten uns alle rechtlichen Schritte vor."
Kachelmann war auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen im kanadischen Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden. Einen ersten Antrag auf einen Haftprüfungstermin hatte sein Anwalt bei einer richterlichen Vernehmung zurückgezogen.
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(dpa/AP/grc)
Das mit der Netiquette versteh ich ja, und bin nun auch nur vorsichtig mit einer Frage nach der Ursache unterwegs. Es erscheint aber doch sehr auffällig, dass Fragen nach Kachelmann mit der "Goldwaage" gerichtet werden. Da muss ich ja jetzt doch nochmal genau nachfragen: Ist es wahr, dass die Berichterstattung über den Fall Kachelmann durch von ihm beauftragte Anwälten strengstens überwacht wird? Ist es wahr, dass sich deshalb die Berichterstattung so augenscheinlich von Artikeln über Bischöfinnen und Bischöfe, Politikerinnen und Politiker unterscheidet? Sind diese Fragen jetzt schon "Rechtsverletzend"?
Ganz einfach: die Moderatoren wechseln genau wie das Wetter.
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"Nur bei Verdunklungs- Flucht- oder Wiederholungsgefahr ist dieses letzte Mittel zulässig, einen unschuldigen Menschen der Freiheit zu berauben. Alle drei Gründe sind für mich nicht erkennbar."
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Genauso habe ich es auch gemeint, aber gleich ins Ironische übersetzt - denn bei Verdacht auf Falschaussage bringt man es ja auch nicht zur Anwendung.
Zumindest hat Kachelmann nicht mehr über seinen Anwalt verbreiten lassen, dass er das unschuldige Opfer einer Stalkerin sei...
...aber warten wir noch ab, wieviele Eimer Mist beim Prozess von seinem Verteidiger über dem (mutmaßlich tatsächlichen) Opfer ausgeleert werden.
Paging