Weiterer Fall von Kindesvernachlässigung in Brandenburg: Mandy ist geistig und körperlich behindert. Ihre Eltern haben sie vier Jahre lang in einem Käfig gehalten.
Der Fall der 13-jährigen Jennifer hatte in der vergangenen Woche ganz Deutschland erschüttert: Neun Jahre lang sollen die Eltern ihr behindertes Kind in Lübbenow in Brandenburg zuhause eingesperrt haben. Jetzt hat sich herausgestellt: Jennifer war nicht die Einzige.
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Mittlerweile wurde ein weiterer Fall von Kindesvernachlässigung in Brandenburg bekannt. Ein behindertes Mädchen soll jahrelang in einem Käfig in der elterlichen Wohnung vor sich hin vegetiert haben. Dieser Fall von Kindesvernachlässigung ist erst jetzt - kurz nach der Entdeckung der von ihren Eltern über Jahre versteckten behinderten Jennifer aus der Uckermark - bekannt geworden.
Das Mädchen, dessen Geschichte schon vor Jahren vor Gericht geklärt, aber nicht öffentlich geworden ist, soll einem Bericht der Märkischen Allgemeinen zufolge mindestens vier Jahre lang in einem von Eisenstangen umgebenen Käfig in der Wohnung in Jüterbog gehalten worden sein. Das Mädchen, das Mandy heißt, ist geistig und körperlich behindert. Im September 2000 wurde sie im Alter von 13 Jahren von der Polizei aus der Familie geholt. Wie es ihr heute geht, ist nicht herauszufinden.
Der Sozialdezernent des Kreises, Norbert Siemieniec, bestätigte: "Es gab einen solchen Fall." Einzelheiten könne er aber nicht nennen. Wie die Zeitung berichtete, entdeckte die Polizei Mandy in einem einen Meter breiten und 1,80 Meter langen Metallkäfig mit Gitterstäben bis zur Zimmerdecke. Zweimal am Tag soll sie Grießbrei bekommen haben - nie etwas anderes. Das Mädchen habe Windeln getragen und konnte nicht laufen.
Lebensgefährlich unterversorgt - 250 Euro Strafe
Später stellte ein Gutachter dem Blatt zufolge fest, dass das Kind lebensgefährlich unterversorgt, in jeder Hinsicht zurückgeblieben sowie seelisch und sozial gestört war. Die schwere Schädigung sei demnach nicht allein durch die seit der Geburt bestehenden geistigen und körperlichen Defekte erklärbar gewesen.
Die Eltern, die zusammen zehn Kinder hatten, mussten sich Jahre später vor dem Potsdamer Landgericht verantworten. Der Vater wurde laut Zeitung im Oktober 2008 freigesprochen, weil sich die Misshandlung nicht beweisen ließ. Die Mutter - vermindert schuldfähig - erhielt eine Geldstrafe von 250 Euro. Das Gericht bestätigte den Fall, nennt aber keine Einzelheiten.
Das Jugendamt Prenzlau hatte sich im Fall der entdeckten Jennifer in der letzten Woche vorwerfen lassen müssen, Indizien für die Isolation des behinderten Mädchens ignoriert zu haben.
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(sueddeutsche.de/dpa/abis)
Russland unter Putin
Ein Gerichtsverfahren ist hier völlig sinnlos. Auch wenn man biologisch Kinder zeugen kann und sie auch auf die Weltbringen kann, heisst das nicht, dass man sie erziehen kann. Da liegt das Problem. Solche Fälle zeigen, dass das Hauptproblem schon bei den Jugendämtern liegt, wo die Kinder einfach durchfallen. Die Gründe müssen die Politik und die staatlichen Organisationen beleuchten und die Konsequenzen ziehen. Von 250 Euro Strafe ändert sich nichts, da die Eltern das gar nicht umsetzen können. Es wird ehr noch schlimmer. Ein Blinder wird von 1000 Euro Strafe auch nicht sehend!
Trauriges Schicksal, wie kaputt müssen solche Menschen eigentlich sein.
Verstehe ich nicht warum man die Eltern auch noch freispricht - bzw. eine Mini-Geldbuße auferlegt. Die haben ein Kind in einem Käfig gehandelt, und das Gericht kann diese Misshandlung nicht nachweisen...weiß der Fuchs wie man zu so einer Entscheidung kommen kann.
Echt? Und wie sahen die "Hinweise" genau aus?