Nach dem Amoklauf von Winnenden wird deutlich: Nicht das deutsche Waffenrecht ist das Problem, sondern die mangelnde Kontrolle.
Zu den Folgen des Amoklaufs von Winnenden wird auch eine erneute Diskussion über das Waffenrecht gehören. Schon nach dem Amoklauf von Erfurt im April 2002 wurde das Waffengesetz verschärft - und im vergangenen Jahr noch einmal. Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass die Schutzwirkung eines noch so strengen Waffenrechts begrenzt ist. Zum einen lässt sich die Zahl von Schusswaffen in privater Hand kaum kontrollieren, zum andern können legal erworbene Schusswaffen von Dritten illegal eingesetzt werden.
Nach dem Amoklauf in Erfurt wurde das Mindestalter für den Besitz großkalibriger Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre angehoben. (© Foto: AP)
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So heißt es auch im aktuellen Fall, der Amokläufer habe die Schusswaffe aus dem legalen Bestand von 16 Waffen seines Vaters genommen, der diese als Mitglied eines Schützenvereins besessen habe. Der Vater gehörte damit zu einer der nicht wenigen Personengruppen, denen der Erwerb und der Besitz von Schusswaffen beim Erfüllen bestimmter persönlicher Voraussetzungen erlaubt ist. Außer Sport- und Brauchtumschützen oder Jägern gehören dazu bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten und Förster.
Schon der Besitz einer Waffe ist mit einer Fülle von Pflichten verbunden. So verlangt das Waffengesetz eine sichere Aufbewahrung, "um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen". Dies ist dem Vater des Todesschützen offenbar nicht gelungen; er wird sich wohl deshalb zu verantworten haben.
Eine der rechtspolitischen Folgen des Amoklaufs könnte daher eine verschärfte Kontrolle der Personen sein, die eine Waffenbesitzkarte haben. In den vergangenen Jahren konzentrierten sich die Bemühungen des Gesetzgebers vor allem auf die Voraussetzungen eines Waffenscheins sowie auf das Verbot bestimmter Waffen. So wurden nach dem Erfurter Amoklauf verschiedene Altersgrenzen angehoben und ein besonderer Eignungstest eingeführt. Vor allem aber wurde das Mindestalter für den Besitz und den Gebrauch großkalibriger Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre angehoben. Seit der Reform von 2002 gibt es einen "kleinen Waffenschein", der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. Dies setzt persönliche Eignung und Zuverlässigkeit voraus.
Beim landläufig bekannten "großen" Waffenschein sind die Kriterien wesentlich schärfer. Er berechtigt nämlich zum Führen von Schusswaffen auch außerhalb der Wohnung. Wer eine solche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt, muss außer besonderer Sachkunde vor allem die Notwendigkeit des Führens von Schusswaffen glaubhaft nachweisen. Dazu gehören eine besondere Gefährdung von Leib und Leben, die wesentlich stärker als die der Allgemeinheit sein muss.
Kritiker versprechen sich nicht viel von einer weiteren Verschärfung der waffenrechtlichen Verbote, die seit 2008 auch sogenannte Anscheinswaffen umfassen. Statt dessen wird seit Jahren gefordert, endlich ein zentrales Waffenregister einzuführen. Es gebe kaum Daten über die Anzahl von Waffen in Deutschland, beklagte bei einer Anhörung des Bundestags zum Beispiel der Hochschullehrer Dietmar Heubrock von der Universität Bremen.
Sein österreichischer Kollege Franz Csaszar von der Universität Wien wies bei der selben Veranstaltung darauf hin, dass das Hauptproblem der enorme Bestand von illegalen Schusswaffen sei. Nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Schusswaffen stammten aus legalem Besitz. Er sah deshalb keinen grundsätzlichen Bedarf an neuen Gesetzen. Der Deutsche Schützenbund ging noch einen Schritt weiter: Er wollte das deutsche Waffenrecht abmildern, weil es ohnehin zu den schärfsten in Europa gehöre. Das schade dem deutschen Schießsport.
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(SZ vom 12.03.2009/jw)
Ist ein grosser Tresor, der die Waffen von beispielsweise 200 Personen beherbergt, wesentlich teurer als 200 Personen die jeweils einen Tresor erstehen müssen?
Warum soll der Steuerzahler sowas bezahlen?
@Seikilos
... da kann man auch von Ruderern verlangen, dass sie nur noch Kanu fahren ...
Der Vergleich hinkt nicht, der ist querschnittsgelähmt. Und das wissen Sie. Klar: Schießen ist ein anerkannter Sport und eine olympische Disziplin. Das ist auch mir bekannt. Meine Frage ist jedoch, ob er das auch zu Recht ist. Genauer: Ist es richtig, einen Sport als solchen anzuerkennen, wenn er (jedenfalls mittelbar) derartige Gefahren für unbeteiligte Dritte eröffnet? Ist es nicht offensichtlich, daß das Interesse dieser Dritten das Interesse der Schützen weit überwiegt? ... ich würde auch gern mal mit einem MG schießen, gebe ich offen zu. Aber deshalb käme ich doch nie auf die Idee, mich eines Rechtes, das zu tun, zu berühmen.
Die Waffe die Tim K. verwendete, wurde legal erworben, wenn auch nicht von diesem, sondern seinem Vater. Daß diese Waffe also überhaupt existiert, ist nicht auf einen illegalen Akt zurück zu führen, sondern auf das bestehende laxe Waffengesetz.
Wieso können Sportschützen nicht mit Gummi-Geschossen schiessen?
Als Gutachter hatte ich vor zwei Jahren die Aufgabe,einen m.E.auffälligen Mann waffenrechtlich zu bewerten. Ich entschied ganz klar, das dieser keine Waffen zu Hause haben darf, da ich das Risiko als zu hoch einschätzte.
Gemeinsam mit seinem Anwalt forderte er dann das Gutachtenhonorar zurück, da er
von meinem Gutachten nichts gehabt habe und es ihm nichts nütze. Unglaublicherweise folgte das Amtsgericht diesem Antrag,und riet dem Betroffenen noch, es mit einem anderen "vernünftigen"Gutachter zu versuchen, der das Ganze für den Waffennarren positiver sehe!
Keiner meiner lokalen Fachkollegen hat sich dazu bereit gefunden,zum Glück hat der Betroffene bis heute keine Waffen zu Hause!
@slbvic: Der Vater wird selbstverständlich zur Verantwortung gezogen, denn er hätte die Waffe nicht überlassen dürfen, bzw. hätte er sie so aufbewahren müssen, dass sein Sohn als nicht Waffenbesitzberechtigter nicht herangekommen wäre. Glauben Sie mir, die allermeisten Sportschützen wissen die Gefahr, die von ihrem Sportgerät ausgeht, sehr gut einzuschätzen und handeln entsprechend.
@fast Eddy: Das schützenswerte Interesse besteht z.b. darin, dass sie einen anerkannten Sport ausüben, der u.a. 8 olympische Disziplinen aufweisen kann. Natürlich kann man auch mit Pfeil und Bogen schießen, aber da kann man auch von Ruderern verlangen, dass sie nur noch Kanu fahren dürfen, damit sie in Fahrtrichtung sitzen. (Rückwärtsfahren ist schlileßlich auch gefährlich)
Tim K. hat übrigens nicht mit einer legal erworbenen Waffe Amok gelaufen, da er keine Waffenbesitzberechtigung besaß. Wenn der Vater nicht gegen das WaffG verstossen hätte, wäre er da auch nicht rangekommen.
@Ernstol: Ich denke nicht, dass die zu Unrecht in die Ecke gedrängte Gruppierung der Spielverteidiger sich dadurch zu rehabilitieren versuchen sollte, in dem sie auf die genauso zu Unrecht in die Ecke gedrängte Gruppe der legalen Waffenbesitzer einprügelt.
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