Waffenbesitz:Wer darf sich in Deutschland bewaffnen?

Waffengeschäfte in München, 2016

Schaufensterauslagen eines Waffengeschäfts in München.

(Foto: Stephan Rumpf)

Der Waffenbesitz ist hierzulande streng geregelt. Dennoch gibt es in der Bundesrepublik Millionen legaler Waffen. Die Regelungen im Überblick.

In Deutschland gibt es etwa 5,5 Millionen legale Schusswaffen, verteilt auf rund 1,4 Millionen Besitzer: Jäger, Sportschützen, Sammler oder Sicherheitsunternehmer. Sie alle brauchen eine Berechtigung, um eine Waffe zu besitzen - die unterscheidet sich.

Waffenschein

Wer als Privatperson in Deutschland eine Waffe mit sich führen will oder muss, braucht einen Waffenschein - der ist allerdings schwer zu bekommen. Wer einen Waffenschein möchte, der muss konkret nachweisen, dass er eine gefährdete Person ist oder einen Gegenstand zu bewachen hat - das gilt etwa für Politiker oder Sicherheitsdienste. Und auch wenn die behördliche Erlaubnis vorliegt, schreibt das Waffengesetz Einschränkungen zum Tragen vor, etwa bei Veranstaltungen oder Festen.

Alle drei Jahre wird die Zuverlässigkeit eines Halters geprüft. Die Unzuverlässigkeit kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben, etwa aus einer Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Auch wenn Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwendet oder nicht sorgfältig aufbewahrt worden sind. Ungeeignet eine Waffe zu führen ist zudem, wer Mitglied in einer verbotenen Partei oder einem verbotenen Verein ist.

Waffenbesitzkarte

Jäger, Waffensammler und Sportschützen benötigen statt eines Waffenscheins eine jeweils gesonderte Waffenbesitzkarte. Wenn Jäger einen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte haben, dürfen sie damit zwei Kurzwaffen besitzen und mit einem Jahresjagdschein so viele Langwaffen, wie sie für ihre Arbeit benötigen. Sie dürfen die Waffen dann aber nur entladen und gesichert transportieren - und nur im Jagdgebiet abfeuern.

Die Waffenbesitzkarte von Sportschützen erlaubt es, Waffen zu erwerben. Dafür muss die Person nachweislich ein Jahr im Schützenverein gewesen sein. Wenn der Sportschütze eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, darf er einen Antrag auf eine Waffe stellen, die nachweislich für die Disziplin zugelassen ist, in der er schießt. Weil jede Disziplin und jede Unterdisziplin eine andere Waffe erfordert, können sich leicht zehn Waffen für einen Schützen ergeben. Sportschützen dürfen die ungeladenen Waffen nur in einem gesicherten Koffer zum Schießstand tragen. Zu Hause müssen sie im Waffenschrank gelagert werden.

Eine Polizeibehörde oder ein Landratsamt entscheidet über die Genehmigung zum Waffenkauf. Eine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von großkalibrigen Sportwaffen wird nur erteilt, wenn der Schütze mindestens 21 Jahre alt ist und die erforderliche Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit mitbringt. So müssen junge Erwachsene unter 25 Jahren ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Unter diesen Voraussetzungen ist es auch Waffensammlern oder auch Waffenerben erlaubt, bestimmte Waffentypen zu kaufen, beziehungsweise zu behalten und zu Hause zu verwahren. Allerdings ohne Munition.

Kleiner Waffenschein

Ein kleiner Waffenschein ist notwendig, wenn man etwa eine Schreckschusspistole, Reiz- oder Signalwaffen in der Öffentlichkeit tragen will. Dem Innenministerium zufolge waren Ende Januar diesen Jahres 300 949 kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister gespeichert. Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein sind: persönliche Zuverlässigkeit, keine Vorstrafen und die fachgerechte Unterbringung der Waffe. Er wird bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde beantragt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: