Freiheit nach monatelanger Untersuchungshaft? Der Anwalt Jörg Kachelmanns legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe Haftbeschwerde ein. Er sieht es als erwiesen an, dass die Vorwürfe gegen den Wettermoderator auf einer Falschaussage beruhen.
"Kachelmann bleibt weiter in Haft" - im Fall des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden Wettermoderators blieben die Schlagzeilen seit Monaten gleich. Ein möglicher Haftprüfungstermin am Landgericht Mannheim verstrich nach dem anderen, auch der für diesen Freitag angesetzte wird entfallen. Trotzdem könnten sich die Schlagzeilen bald ändern: Kachelmanns Anwalt Georg Birkenstock hat am Dienstagabend beim Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde gegen die Untersuchungshaft eingelegt und will so die Freilassung des Meteorologen erreichen.
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Haben Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft eingelegt: Untersuchungshäftling Jörg Kachelmann und sein Anwalt Georg Birkenstock (links): (© ddp)
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Kachelmann wird verdächtigt, seine Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben, im März wurde er deshalb festgenommen. Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei wahrscheinlich.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten komme außerdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben könne und erfunden sein müsse. "Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", erklärte Birkenstock. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz "die Täterin der Falschbeschuldigung" mit dem Haftbefehl gegen Kachelmann schütze.
Ursprünglich war für Freitag ein Haftprüfungstermin am Landgericht Mannheim geplant. Nach Darstellung der Verteidigung lehnte die Strafkammer aber ab, bei diesem Termin die Sachverständigen oder die Anzeigeerstatterin anzuhören. "Zur Aufklärung von Grund und Zustandekommen der Falschbeschuldigung der Anzeigeerstatterin kann Herr Kachelmann aus eigener Wahrnehmung nichts beitragen. Schließlich war er nicht zugegen, als die Anzeigeerstatterin ihre Geschichte erfand", sagte Birkenstock. Der Jurist zog nach eigenen Worten seinen Haftprüfungsantrag zurück, weil nur dann Beschwerde gegen die Haft eingelegt werden kann. Nun muss sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit dem Fall befassen.
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(apm/mob/mob/kat)
Bundespräsident Gauck in Israel
Als der 17jährige Marko damals (auch unschuldig) in der Türkei eingesperrt war, war ganz Deutschland entrüstet. Jaja, "die da unten" sind halt so...
Aber dass tatsächlich genau des Gleiche jetzt hier bei UNS stattfindet... echt der Wahnsinn!
tja...
Hell hath no fury like a woman scorned.
Herr Staatsanwalt fährt in der Zwischenzeit mit seiner Familie in den Urlaub, während der Gefangene in seiner Zelle sitzt. Ob schuldig oder unschuldig, das interessiert einen Staatsanwalt ja im besten Falle peripher.
Danke für den Hinweis auf den Artikel. Wundert mich aber alles nicht, nachdem ich in den vergangenen Jahren selbst Bekanntschaft mit dem deutschen Justizwesen machen durfte. Hier ging als aber noch nicht einmal um strafrechtlich relevante Dinge, sondern um 1. einen Antrag auf Übertragung der Betreuung für die demenzkranke Mutter meines Mannes auf ihn und 2. um eine im Rahmen meines Berufs aufgetretene gerichtliche Regelung zum Besuchsrecht. Ich bin schon hier zu der Überzeugung gelangt, dass durch das gesamte bundesrepublikanische Rechtswesen einer Prüfung unterzogen und hier gründlich ausgekehrt werden müsste, denn i.M. man muss nur die richtigen Tricks draufhaben und kann so jeden, auch noch den Unbescholtensten, zum Täter machen. Und wenn der dann noch einen unfähigen Anwalt hat, stehen die Chancen ganz schlecht.
Das verhalten der Staatsanwaltschaft ist eines Rechtsstaates nicht würdig.
Man muss sich geradezu schämen. Dass die Herren überdies unglaubliche Privilegien geniessen und unkünbar bis zur absolut sicheren Rente so weiterpfuschen dürfen, setzt dem Ganzen die Krone auf. Dass die verprellte Ex-Geliebte sich so verhält, ist menschlich verständlich. Unverständlich ist die Kumpanei der Staatsanwaltschaft. Hier sollte man ein Exempel statuieren: die Gesetze gäben das schon her... nur hat niemand Interesse daran.
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