Vorwurf der Vergewaltigung:Kachelmann-Prozess startet im September

Der Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann soll am 6. September beginnen. Bis dahin muss er wohl in Untersuchungshaft bleiben.

Hans Leyendecker

Der Prozess gegen den wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung inhaftierten Wettermoderator Jörg Kachelmann, 51, soll am 6. September beginnen. Die zuständige 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim wird voraussichtlich am Freitag den Eröffnungsbeschluss bekannt geben. Wie aus Mannheimer Justizkreisen zu erfahren war, soll bis mindestens Ende Oktober jeweils an zwei Wochentagen verhandelt werden.

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hatte die Anklage gegen Kachelmann, der von einer 37-jährigen ehemaligen Geliebten belastet wird, Mitte Mai dem Gericht zugestellt. Der seit 20. März in Untersuchungshaft befindliche Moderator bestreitet die Vorwürfe vehement. Die 5. Große Strafkammer des Mannheimer Landgerichts hatte vor einigen Tagen einen Antrag der Verteidiger Kachelmanns auf Aufhebung des Haftbefehls abgelehnt. Die Aussagen seiner Ex-Freundin seien glaubwürdig.

Diese beschuldigt Kachelmann, sie nach einem Streit mit einem Messer angegriffen und vergewaltigt zu haben. Gutachter sind zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen. So ging einer der Gutachter von einer Selbstverletzung der Frau aus, während einer seiner Kollegen unter bestimmten Voraussetzungen eine Verletzung durch Kachelmann für möglich hält. Ein Heidelberger Spezialist für Psychotraumatologie kam im Juni in einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, "aus klinischer Sicht" habe die Zeugin "extremste Vernichtungsangst" gespürt.

Es gilt als wahrscheinlich, dass Kachelmann zumindest bis Prozessbeginn in Haft bleiben muss. Zwar wird sich nach der Ablehnung der Haftbeschwerde voraussichtlich noch in diesem Monat die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Karlsruhe, mit dem Fall befassen. Große Chancen werden Kachelmann aber nicht eingeräumt. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe stellte bereits den Antrag, dass er weiter in Untersuchungshaft bleiben müsse.

© SZ vom 09.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: