Vorschläge der Union:Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte

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Strassenstrich an der Messe Frankfurt: Das Prostitutionsgesetz soll verschärft werden. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Meldepflicht und verdachtsunabhängige Kontrollen: Um Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bekämpfen, soll das Prostitutionsgesetz reformiert werden. Die Union präzisiert jetzt die Ideen.

Von Roland Preuß

Die Union will mit einer Reihe von Gesetzesänderungen die Prostitution in Deutschland strenger regeln. Die Unionsfraktion im Bundestag stellte am Dienstag in Berlin entsprechende Eckpunkte vor. Diese sollen vor allem Zwangsprostitution und Menschenhandel eindämmen. Man müsse den Kreislauf von "Weisungsrecht, Einschüchterung, Opferschweigen und Straflosigkeit" der Täter durchbrechen, erklärte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl.

Mit den Eckpunkten präzisiert die Unionsfraktion frühere Forderungen. Sie sehen vor, dass Bordelle und andere Orte der Prostitution künftig eine behördliche Erlaubnis benötigen, Bordellbetreiber sollen sich auf ihre Zuverlässigkeit prüfen lassen, womit Straftäter ausgeschlossen werden sollen. Auflagen zum Betrieb und zur Ausstattung sollen künftig möglich sein.

Eine Kontrolle von Bordellen auch ohne konkreten Verdacht soll wieder möglich sein, ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte gelten. So wolle man auf die "Besonderheit der Tätigkeit" und der stetigen Nachfrage nach immer jüngeren Frauen reagieren, heißt es in den Eckpunkten. Prostituierte sollen sich bei den Behörden anmelden müssen und regelmäßig vom Gesundheitsamt untersucht werden.

Abschaffung des Weisungsrechtes

Auch mit Hilfe von Angeboten an die Prostituierten will man unerwünschten Entwicklungen in der Branche entgegen treten. Beratungsmöglichkeiten sollen verstärkt, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution aus Nicht-EU-Staaten leichter ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn Sie zur Verurteilung der Täter beitragen. Der CSU-Politiker Uhl betonte, es müsse insbesondere das sogenannte eingeschränkte Weisungsrecht abgeschafft werden, welches das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 vorsehe. Demnach könne ein Mann eine Frau anweisen, unter welchen Bedingungen sie ihren Körper verkaufen müsse. Dazu gehörten etwa Arbeitszeiten, Einsatzorte und Preise. "Dies steht im krassen Gegensatz zu unserem Wertegefüge und gehört ersatzlos abgeschafft."

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Prostitutionsrecht zu überarbeiten. Polizei, Beratungsstellen und Frauenvertreter fordern seit langem strengere Regeln, Prostituiertenvertreterinnen kritisieren dagegen die Pläne. Die rot-grüne Regierung hatte vor zwölf Jahren die bis dahin als sittenwidrig geltende Prostitution legalisiert. Seit der Öffnung der EU nach Osten arbeiten vermehrt Prostituierte aus Osteuropa in Deutschland, die teils mit falschen Versprechungen ins Land gelockt wurden.

© SZ vom 09.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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