Vor Gericht:Zündelnder Feuerwehrmann zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

  • Erst legte er Brände, dann half er als Feuerwehrmann bei den Löscharbeiten - und kassierte das Einsatzgeld: Ein 36-Jähriger muss für achteinhalb Jahre in Haft.
  • Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn wegen versuchten Mordes, da er als Feuerwehrmann gewusst haben musste, dass er Menschenleben in Gefahr brachte.
  • Der Angeklagte räumte vor Gericht nur zwei kleinere Brandstiftungen ein. Zeugenaussagen, unter anderem von seiner Ehefrau, belasten ihn jedoch schwer.

Nach Brandstiftungen im Kreis Böblingen ist ein Feuerwehrmann wegen versuchten Mordes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der einstige Berliner Hooligan in seinem jetzigen Wohnort Rutesheim absichtlich fünf Brände gelegt hat - auch um sich die Einsatzgelder als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zu sichern: zehn Euro pro angefangene Stunde gibt es dafür.

Zwei kleinere Brandstiftungen an einem Schuppen und an einem Müllhäuschen hatte der Mann eingeräumt. Mit dem Großbrand eines bewohnten Mehrfamilienhaus will er aber nichts zu tun haben. Dort mussten mehrere Bewohner über eine Drehleiter gerettet werden. Die Anklage lautete daher auf versuchten Mord. "Sie haben billigend in Kauf genommen, dass Menschen zu Tode kommen", sagte Richter Jörg Geiger. Als Feuerwehrmann habe der Angeklagte um die Gefahren von Rauchgas gewusst.

Nach dem Brand des von mehreren Ausländern bewohnten Hauses war spekuliert worden, ob die Tat von Rechtsextremisten begangen worden sein könnte. Die Bewohner kamen im Januar 2016 mit Rauchgasvergiftungen davon. Niemals habe er Menschen in Gefahr bringen wollen, versicherte der Angeklagte vor Gericht.

Auch die Brände, die er gelegt habe, hätten ihn hinterher geschockt, sagte der Vater zweier Kinder. Als Jugendlicher rutschte er in die rechtsextreme Szene ab und nahm Drogen. Bis heute habe er Alkoholprobleme. Über Jahre gehörte er zur Hooligan-Szene in Berlin, prügelte sich am Rande von Fußballspielen. Mit 26 kam er nach Baden-Württemberg, wollte sich "absondern", wie er erzählte.

Das Urteil stützt sich in erster Linie auf Zeugenaussagen, auch von der Frau des 36-Jährigen. Ihr habe er die Brandlegungen stets angekündigt, sagte Richter Geiger am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Sie konnte genau schildern, wo und wie die Feuer gelegt wurden. Ihr soll der 36-Jährige auch gesagt haben, er habe bei dem Brand am Mehrfamilienhaus darauf geachtet, dass niemand daheim war.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: