Der neue Nachbar, ein Vergewaltiger: Ein entlassener Münchner Straftäter will nach Nordrhein-Westfalen ziehen - die Polizei spricht von einer "Gefahrenlage".

Die Polizei im nordrhein-westfälischen Heinsberg hat die Bevölkerung vor einem aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter gewarnt, der in den Ort nahe Mönchengladbach ziehen möchte. Der 57-jährige Mann sei nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft rückfallgefährdet.

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Antrag auf Sicherheitsverwahrung gescheitert: Ein Münchner Sexualstraftäter will jetzt umziehen - die Polizei warnt deshalb die Bevölkerung. (© Foto: AP)

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Bei dem 57-Jährigen handelt es sich um einen Straftäter aus München, der wegen der Vergewaltigung von drei 14- und 15-jährigen Mädchen bereits zwei Haftstrafen verbüßt hat. Zuletzt habe er in Bayern wegen der Vergewaltigung zweier Mädchen 14 Jahre im Gefängnis gesessen. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung habe das Landgericht München abgelehnt, teilte die Polizei mit.

"Ich sehe es als meine Pflicht an, die Bevölkerung im Kreis Heinsberg sachlich über einen Vorgang zu informieren, mit dem wir seit dem Wochenende im Kreis Heinsberg konfrontiert sind", sagte Landrat Stephan Pusch (CDU) in einer Mitteilung.

Gegenüber dem Sender N24 verteidigte er seine öffentliche Warnung. "Es ist eine Abwägungsfrage zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem berechtigten Anspruch der Bevölkerung auf Schutz durch den Landrat als Kreispolizeibehörde." Beim vorliegenden Fall handele es sich um eine "sehr unorthodoxe Geschichte". "Und ich denke, das erfordert auch unorthodoxe Reaktionen."

Die Polizei argumentiert, durch den entlassenen Straftäter sei eine "Gefahrenlage" entstanden. "Was wir vermeiden wollen, ist Hysterie. Aber die Leute sollen sensibel sein und sich des Themas bewusst sein", sagte Frenken. Eltern sollten mit ihren Kindern über Verhaltensregeln sprechen.

Die Polizei machte keine Angaben zu besonderen Maßnahmen. Der entlassene Häftling habe "soziale Kontakte" im Ort.

Die Deutsche Kinderhilfe nannte unterdessen den Fall in einer Mitteilung skandalös - und forderte eine umgehende Reform der rechtlichen Bestimmungen zur Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht München hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, obwohl zwei Gutachter zuvor vor der Gefahr weiterer Sexualstraftaten des Mannes aufgrund seiner spezifischen Persönlichkeitsmerkmale - unter anderem Sadismus - warnten.

Das Gericht sah keine gesetzliche Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung. Vor seiner Verurteilung hatte ein Psychiater einen Hang zu schwersten Straftaten verneint. Laut Polizei liegt der Antrag über nachträgliche Sicherungsverwahrung jetzt dem Oberverwaltungsgericht München zur Entscheidung vor.

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(dpa/AFP/hai/odg)