Verwaltungsgericht Stuttgart:Umstrittene Kleckse

Beim "Paintball" schießen Menschen auf Menschen, auch wenn es sich bei der Munition nur um Farbkugeln handelt. In Stuttgart hat nun das Verwaltungsgericht entschieden: Das Verfolgungs-Spiel bleibt erlaubt - unter Auflagen.

Bernd Dörries

Auf dem Tisch der Kläger liegt eine große Pistole mit angeschlossener Gasflasche und aufgesetztem Trichter. Etwa 240 Kilometer schnell werden die Farbkugeln, die man damit verschießen kann. Es handele sich aber um keine Pistole oder gar eine Waffe, sagt Tobias Feldermann. "Es ist ein Markierer." Alles eine Frage der Betrachtungsweise.

Feldermann ist Inhaber der Power Paint Gesellschaft für Freizeitgestaltung, die in Stuttgart eine große Halle unterhält, in der sich Menschen in ihrer Freizeit mit Farbkugeln beschießen können. Sie tragen Motocrosskleidung, haben Schutzhelme auf dem Kopf, verschanzen sich hinter aufgeblasenen Plastikhindernissen und versuchen, eine Fahne zu erobern.

Die Fahne muss erobert werden

Paintball nennt sich das, was Feldermann als Sport bezeichnet und die Stadt Stuttgart als "spielerisch simuliertes Töten von Menschen". Da dies unvereinbar mit der Menschenwürde sei, wollte sie die Halle schließen.

Die Betreiber zogen deshalb vor das Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort deutete der Vorsitzende Richter während der Verhandlung am Dienstag an, dass "nicht alles, was als unwürdig oder abstoßend angesehen wird, gleich einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen muss". Angesichts dieser Sichtweise ließ sich die Stadt auf einen Vergleich ein.

Die Halle darf weiter geöffnet bleiben, die Betreiber müssen aber einige Auflagen erfüllen: Die Kugeln dürfen keine blutähnliche Farbe haben, das Tragen von Militärkleidung ist verboten, Jugendlichen wird der Zugang verwehrt und es muss sichergestellt werden, dass das "Abschießen" von Mitspielern nicht der ausschließliche Zweck des Spieles ist. Es muss zumindest darum gehen, auch eine Fahne zu erobern.

© SZ vom 14.3.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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