Simuliertes Töten von Menschen oder sportlicher Freizeitspass? Das Verfolgungs-Spiel "Paintball" bleibt erlaubt, muss allerdings entschärft werden.

So genannte Paintball-Spiele bleiben in Stuttgart unter bestimmten Auflagen weiter erlaubt. Die Stadt, die eine Paintball-Halle schließen wollte, einigte sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Hallen-Betreiber überraschend auf einen Vergleich, der Auflagen des VGH zur festen Spielordnung macht.

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Demnach dürfen nur Volljährige Paintball spielen, Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt zur Halle untersagt. Verboten ist zudem das Tragen von Tarnkleidung, Uniformen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken sowie die Verwendung von Farbmarkierungskugeln mit roter Farbe.

Der Betreiber muss zudem sicher stellen, dass die Spieler Schutzkleidung tragen, und er muss Spiele verbieten, die nur dem gegenseitigen Abschießen dienen.

Beim Paintball schießen zwei gegnerische Mannschaften mit Luftdruckpistolen aufeinander. Die Munition besteht aus Gelatinekugeln, die mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt sind. Wer getroffen wird, scheidet aus. Ziel des Spiel ist es unter anderem, eine Flagge der gegnerischen Mannschaft zu erobern.

Die Stadtverwaltung sah in dem Spiel ein "simuliertes Töten von Menschen" und hatte den Betrieb der Paintball-Anlage 2004 aus ethischen Gründen untersagt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erlaubte das Spiel dann aber unter Auflagen bis zur endgültigen Entscheidung.

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(AFP)