Doppelte Niederlage für Roman Polanski: Auch das Berufungsgericht fordert die Auslieferung des Starregisseurs in die USA - und lässt sich nicht einmal vom Vergewaltigungsopfer erweichen.
Für Starregisseur Roman Polanski rückt eine Abschiebung in die Vereinigten Staaten näher. Ein US-Berufungsgericht hat einen Antrag des Starregisseurs auf eine Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt. Damit steht nun der Auslieferung Polanskis von der Schweiz in die USA nichts mehr im Weg. Zudem wies das Gericht einen Antrag von Polanskis damaligem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger fallen zu lassen.
Wenn es nach den US-Behörden geht, wird er um eine Auslieferung in die USA nicht herumkommen: Oscar-Preisträger Roman Polanski. (© Archivbild: dpa)
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Polanski steht in der Schweiz unter Hausarrest, wo er auf Betreiben der USA verhaftet wurde. Bereits im Januar hatte ein Gericht in Los Angeles einen Antrag des Regisseurs abgelehnt, das Verfahren in Abwesenheit von Polanski abzuschließen. Seine Anwälte gingen in Berufung.
Die Amerikanerin Samantha Geimer, die jetzt verheiratet ist und Kinder hat, hatte sich seit längerem um die Einstellung des Verfahrens bemüht. Die Publicity seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, sagte Geimer.
"Gerechtigkeit nicht aus diesem Stoff"
Seine Mandantin sehe sich längst als Justizopfer, da ihr Fall gegen ihren Willen weiter verfolgt werde, argumentierte Geimers Anwalt Lawrence Silver in einem Schreiben an das Gericht: "Gerechtigkeit ist nicht aus diesem Stoff gemacht." Erst sei sie von Polanski zum Opfer gemacht worden, nun widerfahre ihr dasselbe durch das Justizsystem. Das Gericht antwortete darauf: Geimer sei nicht berechtigt, das Ergebnis eines Strafverfahrens zu diktieren.
Polanskis Anwälte machten vor dem Berufungsgericht Verfahrensfehler geltend, die Staatsanwaltschaft und Richter bei dem Prozess 1977 durch geheime Unterredungen begangen haben sollen. Von dem inzwischen verstorbenen Richter Laurence J. Rittenband und anderen Beteiligten sei Polanski damals unfair behandelt worden. Der Regisseur sollte daher nicht an die Behörden in Kalifornien ausgeliefert werden, so die Forderung.
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Studie von UN-Kinderhilfswerk
Abu Ghraibh, Guantanamo, etc. Elektrischer Stuhl, Gaskammern, Giftspritzen, 4.000 warten gnadenlos auf deren Bekanntschaft.
Was erwartet Polanski da noch vom US-Rechtsstaat??
Der wird sein Rest-Leben im Ami-Knast verbringen.und kann dort die Bilbliothek neu organisieren.
immerhin schreibt die SZ inzwischen von "Vergewaltigung" und nicht mehr von "es blieb nicht bei Champagner und Whirlpool" wie in den Tagen nach Polanskis Verhaftung.
Aber ich gebe Ihnen Recht: Die Polanski-Berichterstattung der SZ, inklusive der verqueren Einlassungen des ehemaligen Richters Prantl (die angesichts der Fehlinterpretationen geltenden Recths Fragen aufwarfen, wie dieser Mann jemals seine Staatsexamen hat schaffen können), zeugt von einer fast grenzenlosen Sympathie für den Täter.
Anders als ein konservativer Kathole ist Polanski ein Kulturschaffender, also ein Angehöriger jener elitären Kaste, der sich jeder Redakteur ebenfalls zugehörig fühlt. Klientel-Journalismus.
die SZ bei der Beurteilung dee Verhaltens von Polanski findet, da ist von Star-Regisseur und Oskar-Preisträger (als ob das nun moralisch qualifizierende Eigenschaften wären), von einer Niederlage vor dem Gericht (statt vom einen Obsiegen der Gerechtigkeit zu sprechen) die Rede. Hier wird in einer der Sache nicht angemessenen Art und Weise für den Täter Stimmung gemacht, die vor dem Hintergrund der völlig anders laufenden Berichterstattung zu Mixa und Konsorten (Mixa hat im selben Zeitraum -nur- Kopfnüsse verteilt und nicht jammernde und sich wehrende 13-jährige gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Opfers sexuell mißbraucht), die auf eine nicht mehr nachvollziehbare Nachsicht zugunsten des Täters schließen läßt, die widerlich ist..
Besonders gut finde ich die Bemerkung, dass Frau Geimer nicht den Ausgang eines Justizverfahrens zu diktieren habe. Sie war als Kind Opfer, ist heute aber eine entweder verwirrte oder von Polanski gut mit Geld abgefundene Erwachsene. Sie wäre nicht das erste Opfer von Kindesmsisbrauch, dass sich auf die Seite der Täter schlägt, aus psychologischen oder finanziellen Gründen.
Polanskis hartes Schicksal als Kind im Warschauer Ghetto rechtfertigt nicht seinen Werdegang zum erwachsenen Vergewaltiger, der er nach eigenem Eingeständnis wurde. (Man fragt sich, ob Geimer das einzige Opfer war.)
Es gibt noch sehr viel mehr Menschen, die sich an Minderjährigen vergreifen, meist leider die eigenen Eltern oder sonstige Verwandte. Bei Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen, hat es meiner Meinung nach Signalwirkung, ob sie bei solchen Anklagen straffrei durchkommen oder nicht. Schon im Fall Woody Allen wäre es besser gewesen, Allen wäre verurteilt worden. Er hat sich herausgewunden, obwohl die damals veröffentlichten Fakten gegen ihn sprachen, er konnte sich gute Anwälte leisten.
Erst wenn Polanski vor Gericht sein Urteil hört, werde ich glauben, dass Gerechtigkeit geschieht, aber das könnte ein weiteres Signal sein, dass Kindesmissbrauch endlich stärker verfolgt wird.
Ähnlich, wie ich es als Wende zum besseren sehe, dass heute Erwachsene aufstehen und ihre ehemaligen Peiniger in diversen Internaten und Heimen anklagen. Ein Bischof Mixa vor Gericht oder ein Becker oder Hentig (zumindest als fahrlässig duldender Mittäter), auch das wären wichtige Signale für eine Zeitenwende hin zu mehr Gerechtigkeit für Kinder.
Ich habe die Akte des Verhörs mit dem Opfer im Internet gelesen.
Was soll man dazu sagen, wenn eine Dreizehnjährige vaginal und anal vergewaltigt wird, die immer wieder bittet, nach Hause gehen zu dürfen?
Paging