Jörg Kachelmann äußert sich nicht zum Vorwurf der Vergewaltigung. Neben dem mutmaßlichen Opfer sollen auch andere Ex-Freundinnen aussagen.
Er schweigt. Der Mann, der an vielen Abenden den Deutschen beredt das Wetter erklärte, will in eigener Sache nichts vortragen. Im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung seiner Geliebten will Moderator Jörg Kachelmann vorerst nicht aussagen. "Er wird in der Hauptverhandlung keine weiteren Einlassungen abgeben", sagt sein Verteidiger Reinhard Birkenstock vor dem Landgericht Mannheim.
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Der wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagte Meteorologe Jörg Kachelmann zu Prozessbeginn am Montag, 6. September, im Landgericht Mannheim mit seinen beiden Anwälten Reinhard Birkenstock (l.) und Ralf Höcker. (© dpa)
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Nun muss das Mannheimer Landgericht entscheiden, ob Kachelmanns frühere Aussagen beim Haftrichter zu den Vergewaltigungsvorwürfen seiner Ex-Freundin unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen werden.
Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte am zweiten Prozesstag zunächst die Anklage verlesen. Er warf Kachelmann vor, seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. "Halt die Klappe oder du bist tot", habe er gedroht. Bei der vollzogenen Vergewaltigung seien schwere Hämatome entstanden. Die Druckspuren am Hals seien noch Tage zu sehen gewesen. Der 52-jährige Schweizer hat die Vorwürfe stets bestritten.
Die 37-jährige Radiomoderatorin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, saß mit ihrem Anwalt gegenüber von Kachelmann und dessen Verteidigern. Nach Verlesung der Anklage kündigte ihr Anwalt an, dass sie bis zu ihrer für den 13. Oktober vorgesehenen Zeugenaussage nicht mehr persönlich an der Hauptverhandlung teilnehmen werde. Die Frau verließ daraufhin den Saal.
Normalerweise dürfen Zeugen bis zu ihrer Vernehmung überhaupt nicht an der Verhandlung teilnehmen, damit sie nicht in ihrer Aussage beeinflusst werden. Als Nebenklägerin hat das mutmaßliche Opfer jedoch ein Recht auf Anwesenheit.
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Bundespräsident Gauck in Israel
hat schon mehrfach extreme Ansichten bewiesen und unseren Altbundeskanzler Helmut Schmidt in die Gruppe der as.zialen eingestuft. Sucht noch gleichgesinnte Freunde.
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grundsätzlich gibt es hier keinen Einwand bezüglich der Unschuldsvermutung. Da es hier unterschiedliche Darstellungen der Zusammenkunft gibt, nützt natürlich jede Partei ihre Vorteile aus.
Die Reihenfolge der Zeugen ist nicht unbedingt zwingend, da es hier keinen direkten Zusammenhang mit vermeintlichen Tattag gibt. Die Zeugen zielen mehr auf den Charakter, Glaubhaftigkeit des Beklagten. Das vermeintliche Opfer hat ihre Aussage polizeilich getätigt und das steht als Faktum und ist dem Gericht vorlägig. Aufgrund der Aussage und nachweislichen Verletzungen wurde die Staatsanwaltschaft tätig. Ausschliesslich diese Aussage war/ist Bestandteil der Anklage.
Wir müssen hier von zwei möglichen Situationen ausgehen, einmal die Anklage ist berechtigt und einmal die Anklage ist nicht berechtig und erfunden.
Fall 1. Anklage ist berechtigt
In diesem Fall wird das mögliche Opfer niemals von Ihrer Darstellung abweichen egal was, welche Zeugen sagen. Sie hat schliesslich den Ablauf noch im Hinterkopf
Fall 2. Anklage ist nicht berechtigt
Hier läuft das mögliche Opfer Gefahr erfundene Abläufe mit Zeugenaussagen zu vermischen und das würde sicherlich bei der eigenen Zeugenbefragung auffallen.
Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, kann aber wesentlich zur Urteilsfindung beitragen. Beitragen indem er den Ablauf aus seiner Sicht darstellt und durch Befragungen glaubhaft erhärtet.
Der wirkliche Showdown kommt erst, wenn beide, sowohl Klägerin als auch Beklagter Ihre Aussagen machen. Ob der Beklagte aussagt ist aber noch offen. Hier wird das Gericht auch anhand von Mimik, Gestik und sonstigem hoffentlich die Wahrheit ermitteln und am Ende ein faires Urteil fällen.
Bis dahin ist der Beklagte unschuldig und die Klägerin ein mutmassliches Opfer.
Soweit mir bekannt, können alle beteiligten Parteien die Öffentlichkeit ausschliessen und somit den Medienrummel eindämmen. Das hat bisher noch keiner getan.
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...hat schon mehr als einmal bewiesen, dass sein Gerechtigkeitsempfinden nicht sehr ausgeprägt sein kann.
Er findet es nicht weiter schlimm, wenn jemand asozialerweise andere Menschen penetrant belästigt und lebensgefährlich verletzt.
Paging