Verfolgung nach Schwulenparagraf 175:Straftatbestand: Liebe

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Verurteilt, weil er Männer liebt: Heinz W. (Foto: Tobias Dorfer)

Kann ein Urteil, das vor 50 Jahren gesetzeskonform war, heute falsch sein? Deutschland machte Heinz W. zum Straftäter, weil er schwul ist. Mit ihm fordern Zehntausende Homosexuelle, dass die Urteile aufgehoben werden. Doch die Politik lässt sich Zeit - Zeit, die den Betroffenen fehlt.

Von Tobias Dorfer

Ohne die Hunde wäre Heinz W. vielleicht nie ins Gefängnis gekommen. Zwei Mal täglich müssen die beiden Bernhardiner raus. Es sind die frühen Sechzigerjahre. Heinz W., damals 18, mag die Hunde, aber noch mehr mag er die Männer, die am Gartentor auf ihn warten. Sie laufen nebeneinander, Heinz und der Mann, die Tiere in Sichtweite, hinein in den Wald, immer tiefer. An die Stellen, die das Sonnenlicht nur mit Mühe erreicht. Dorthin, wo keine Spaziergänger stören.

Sie hat es mitbekommen. So wie sie vieles mitbekommen hat. Die Hundespaziergänge. Den Besuch des Innendekorateurs, der schon Mitte 20 ist, den Heinz W. auch so gerne mag und mit dem er zu Hause im Wohnzimmer den Biedermeierstuhl bezogen hat. Irgendwann im Winter 1961 setzt sie einen Brief an das Jugendamt auf. Sie käme nicht mehr zurecht mit ihrem Sohn, schreibt Franziska W. Seine Lehrstelle sei in Gefahr.

Im Spätherbst 2014 sitzt Heinz W. in seiner Wohnung im Außenbezirk einer süddeutschen Stadt. Antike Tische stehen im Zimmer, an der Wand hängt Barockkunst. Der 71-Jährige ist noch immer ein attraktiver Mann. Und er ist, auch wenn es wegen der Verjährung nicht mehr im Führungszeugnis steht: ein verurteilter Straftäter. Wegen Vergehens gegen den früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches.

Als Heinz W. jung ist, sprechen die Menschen nicht gerne über Homosexualität. Man sagt "175er-Schweine", "Hinterlader" oder "Arschficker". Dabei, sagt Heinz W., wusste er damals gar nicht, was das ist, ein Arschficker. Masturbiert habe er mit anderen Männern, das ja, aber mehr nicht. Denn da war immer die Angst. "Ein richtiges Denunziantentum gab es", sagt Heinz W. "Wir waren alle geduckt, aus Angst, es wird darüber gesprochen."

Besuch von der Kripo

Ein paar Tage, nachdem seine Mutter den Brief abgeschickt hat, steht die Kriminalpolizei in der Tür. Ein Beamter nimmt Heinz W. mit auf die Wache. Fingerabdrücke werden genommen, Fotos gemacht, dann darf er heim. Aber es geht weiter. Immer neue Briefe, Vorladungen. Mit wem hast du dich getroffen? Was habt ihr gemacht? Schließlich gibt Heinz W. zu, dass er mit einem Mann im Kino war und dass sie sich gestreichelt haben.

Der Fall geht vor Gericht. In der Anklage steht, "ein neben ihm sitzender Mann habe ihn in wollüstiger Absicht über den Oberschenkel gestrichen". Und weiter: Er habe "in 5 rechtlich selbstständigen Handlungen mit anderen Männern Unzucht getrieben". Unzucht getrieben. Schon die Worte machen W. heute wütend.

Unzucht - wie das schon klingt: die Klageschrift. (Foto: Dorfer, Tobias)

Im niedersächsischen Wolfenbüttel sitzt Helmut Kramer und ärgert sich genauso. Kramer, 84 Jahre alt, hatte in den sechziger Jahren als beisitzender Richter in Braunschweig einen Berufungsfall auf dem Tisch. Ein "sehr korrekter" Soldat war vom Amtsgericht wegen Unzucht nach Paragraf 175 zu einem Jahr Haft verurteilt worden. "Im Urteil wimmelte es von Beschimpfungen", erzählt Kramer.

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:Müssen die Urteile gegen Homosexuelle nach §175 aufgehoben werden?

Wegen Verstoß gegen den Schwulenparagraf 175 wurden in Deutschland etwa 50 000 Männer verurteilt. Die Urteile sind noch immer gültig.

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Damals erreichte er, dass die Strafe auf ein halbes Jahr reduziert wurde. Freisprechen konnten sie den Mann nicht. Er hätte in der nächsten Instanz eine höhere Strafe befürchten müssen. Der Mann tut ihm heute noch leid, sagt Kramer. Für die Rechtsprechung in der jungen Bundesrepublik hat Kramer nur ein Wort: "Menschenfeindlich".

Der Schwulenparagraf ist keine Erfindung aus dem Deutschland der Nachkriegszeit. Als Relikt aus dem Kaiserreich wurde er in der Nazizeit verschärft und blieb nach dem Zweiten Weltkrieg im Strafgesetzbuch, bis er zunächst abgemildert und 1994 schließlich gestrichen wurde. Der Paragraf bestrafte jedoch nur männliche Homosexualität - eine aus heutiger Sicht absurde Regelung, die das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 1957 mit der körperlichen Bildung der Geschlechtsorgane bestätigte, deren Funktion beim Mann eine "drängende und fordernde" sei, bei der Frau eine "zur Hingabe bereite". Etwa 50 000 Männer sind deshalb verurteilte Straftäter. Männer wie Heinz W.

W. steht im Januar 1962 vor Gericht - in Nylonhemd und grünem Anzug, wie es sich als Auszubildender der örtlichen Kaufhof-Filiale halt gehört. Der Jugendrichter muss ihn verurteilen, das wissen alle im Raum. Aber ein wenig Mitgefühl zeigt der Vorsitzende dann doch. Damit W. seine Lehrstelle nicht verliert, bekommt er als Strafe ein halbes Jahr Gefängnis auf Bewährung und muss drei Wochenenden in die Jugendarrestanstalt.

"... in 5 rechtlich selbstständigen Handlungen mit anderen Männern Unzucht getrieben": die Anklageschrift gegen Heinz W. (Foto: Dorfer, Tobias)

Und so fährt Heinz W. am Samstag, als die letzten Kunden den Kaufhof verlassen haben, mit dem Zug nach Süden, er meldet sich am Tor des Jugendgefängnisses und hört: "Ah, da kommt das schwule Dreckschwein." Dann sitzt er in der Zelle, zittert vor Angst, hört alle 15 Minuten das Läuten der Kirchenglocke und zählt die Stunden. Am zweiten Wochenende bekommt er Reader's-Digest-Hefte. Am dritten Wochenende darf er mit zum Rundgang. "Allerdings im Abstand von fünf Metern zum Rest, so dass jeder wusste, dass ich ein Sittenstrolch war."

Damals richtig, heute falsch?

Es gibt viele solcher Geschichten. Von Männern, die ihren Job oder ihren Beamtenstatus nach einem Paragraf-175-Urteil verloren. Männer, die gesellschaftlich geächtet waren oder sich aus Scham selbst das Leben nahmen. Lässt sich so etwas wiedergutmachen? Und: Muss man das überhaupt? Die im Dritten Reich verurteilten Homosexuellen wurden 2002 per Gesetz rehabilitiert. Aber was ist mit den Entscheidungen aus der Zeit nach 1945? Deutschland war damals vielleicht spießig und klammerte sich an aus heutiger Sicht zweifelhafte Moralvorstellungen. Aber letztlich hielten sich die Richter doch nur an geltendes Recht.

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Die Grünen wollen die Urteile schon lange aufheben. "Sie basieren auf einer objektiv falschen Gesetzesgrundlage, die immer menschenrechtswidrig war, da sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß", sagt der Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Deshalb sei es nachträglich möglich, die auf Grundlage dieses Gesetzes gefällten Urteile pauschal aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen. Zwar sei dies nur ein "symbolischer Akt", doch es gebiete "der rechtspolitische Anstand", so zu verfahren.

Im Jahr 2012 bringt der SPD-geführte Berliner Senat - unterstützt von Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen - einen Antrag im Bundesrat durch. Die Forderung, die Bundesregierung möge schwule Männer rehabilitieren, hat bislang aber keine konkreten Ergebnisse gebracht. Derzeit werde geprüft, ob eine pauschale Aufhebung der Paragraf-175-Urteile rechtlich möglich ist, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Im Kern geht es um eine Frage: Können Urteile, die vor 50 Jahren gesetzeskonform waren, heute falsch sein? Die Politik tut sich schwer, das zu beantworten. Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist zwar für eine Entschädigung, die Urteile pauschal aufzuheben, das sieht die FDP-Frau kritisch. "Da kommt man in einen Bereich, wo es um Fragen der Gewaltenteilung geht", sagte sie kürzlich zu Spiegel Online.

"Die Prinzipien der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Justiz, der Rechtskraft und des Rechtsfriedens werden durch eine Urteilsaufhebung nicht berührt", sagt hingegen der Jurist und Soziologe Rüdiger Lautmann. Für Lautmann bedeutet eine unabhängige Justiz, dass Richter "in ihrer konkreten Einzelfallentscheidung gänzlich frei von den konkreten Entscheidungswünschen des Parlaments bleiben". Eine Aufhebung nach mehreren Jahrzehnten, wenn keiner mehr im Amt ist, attackiere keinen Richter, "weder einzeln noch als Stand".

So sieht es auch Klaus Gärditz, Professor für Verfassungsrecht an der Uni Bonn. Die Gewaltenteilung stelle kein Hindernis dar, sagt Gärditz. "Der Staat darf zeigen, dass er aus Fehlern der Vergangenheit gelernt hat." Eine Rehabilitierung dürfe jedoch nicht ohne zwingende Sachgründe eine bestimmte Gruppe privilegieren. Sinnvoller wäre daher ein allgemeines "Rehabilitierungsgesetz für das Sittlichkeitsstrafrecht", das auch die Menschen freispreche, die beispielsweise wegen Kuppelei bestraft wurden. Letztlich sei die Rehabilitierung aber weniger eine juristische als eine politische Frage.

Aber will die Politik das überhaupt? Im Koalitionsvertrag der großen Koalition findet sich kein Wort zum Paragrafen 175. Die Öffnung der Homo-Ehe, beispielsweise in Steuerfragen, musste das Bundesverfassungsgericht der Politik diktieren. Auch das Adoptionsrecht für Schwule und Lesben sieht der Koalitionsvertrag von Union und SPD nicht vor. "In der Homosexuellen-Politik hat die SPD stillschweigend die Forderungen und roten Linien der Union akzeptiert", kritisiert Grünen-Mann Volker Beck. Wie wahrscheinlich ist es da, dass die Politik sich dazu durchringt, die Urteile wegen Verstoßes gegen Paragraf 175 aufzuheben?

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Heinz W. sagt, ihm fehlen 50 Prozent seiner Lebensqualität. Wegen der Veranlagung, und weil die Gesellschaft mit seinem Schuwlsein so gnadenlos umging. Nach seiner Zeit im Gefängnis schiebt er seine Neigung beiseite. Heiratet das Nachbarsmädchen, bekommt zwei Töchter. Seine Homosexualität lebt Heinz W. in Parks und öffentlichen Toiletten aus. Bis ihm das nicht mehr reicht.

"Jawohl, ich bin schwul"

Mit etwas über 30 Jahren offenbart er sich seiner Frau. Er weint. Aber sie wollen das durchziehen. Gehen künftig zu zweit in die Schwulenbars. Natürlich, die Frau ist eifersüchtig, aber sie erträgt es, weil eine Trennung noch schlimmer wäre. Mitte der siebziger Jahre kommt es zum Eklat, Heinz W. wird bei einem Fest zur Maikönigin gewählt. Seine Frau sagt ihm, sie habe sich noch nie so geschämt. Das Paar versucht, die Ehe zu retten. Aus den USA fliegt ein Psychologe ein, doch es hilft nichts. 1980 lassen sie sich scheiden.

Wenig später lernt Heinz W. einen Priesteranwärter kennen. Sie verlieben sich, doch der Partner stirbt kurze Zeit später an Krebs. In der Öffentlichkeit spielt W. noch immer den Heterosexuellen. Bis er seinen Job verliert und in einer Kneipe anheuert. An einem Tag wird er gefragt: "Sag mal, bist du schwul?" W. antwortet: "Jawohl, ich bin so." Das Coming-out erleichtert ihn. Mit mehr als 40 Jahren ist Heinz W. endlich bereit dazu.

Er ist glücklich heute. Im Sommer 2013 geht er auf eine Hochzeit, ein Freund heiratet seinen Partner. W. weint. Weil es schön ist, dass so etwas heute möglich ist. Aber auch, weil es für ihn zu spät kommt. Trotzdem wünscht er sich, dass die Politik die Paragraf-175-Urteile aufhebt. "Es würde mir wahnsinnige Genugtuung verschaffen", sagt Heinz W.

Mit ihm warten mehrere Zehntausend Männer. Und jedes Jahr werden es weniger.

Linktipps:

  • Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sucht für ein Projekt Zeitzeugen und Erinnerungen an lesbische, schwule, bisexuelle, trans- oder intersexuelle Lebensgeschichten seit den 1950er und 1960er Jahren. Mehr Infos gibt es hier.
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957, demzufolge die Strafvorschriften aus (§§ 175 f. StGB) gegen männliche Homosexuelle nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen.
  • Die Geschichte des § 175 in der Bundesrepublik von Ronen Steinke, der heute als Journalist für die SZ schreibt.
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