Ein US-Gericht verwirft Roman Polanskis Antrag, das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs einzustellen - weil er vor 21 Jahren aus den USA floh.
Die Hoffnung Roman Polanskis, doch noch auf juristischem Wege einem Strafverfahren in den USA zu entkommen, ist seit Montag zunichte. Das Zweite Bezirksberufungsgericht Kaliforniens lehnte den Antrag der Verteidigung des Regisseurs ab, das Verfahren gegen den Regisseur einzustellen. Die Behörden in Los Angeles wollen Polanski vor Gericht bringen, weil er 1977 ein damals 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht hat.
Bild vergrößern
Das US-Verfahren gegen Roman Polanski wird nicht eingestellt. (© Archivfoto: Reuters)
Anzeige
Der Regisseur hatte einen Teil der Vorwürfe gestanden, war 1978 jedoch vor einer Verschärfung seines Urteils aus den USA geflohen. Derzeit steht der 76-Jährige in der Schweiz, wo er auf Betreiben der USA festgenommen worden war, unter Hausarrest. Die Schweizer Behörden werden frühestens im Januar über den Auslieferungsantrag entscheiden.
Polanski will die Auslieferung unter allen Umständen verhindern, deshalb hatten seine Anwälte viel Mühe auf das Berufungsverfahren verwendet. Sie hatten vor allem auf den angeblichen Amtsmissbrauch des damaligen Richters Laurence Rittenband abgehoben. Dieser hatte offenbar einen Deal mit Polanski brechen und die Strafe für den Regisseur verschärfen wollen. Er habe sich mit dem Richter abgesprochen, erklärte der damalige Staatsanwalt in einem Dokumentarfilm, zog die Aussage aber später zurück.
Der Film hatte Polanskis Anwälte 2008 veranlasst, erneut die Einstellung des Verfahrens zu fordern, was auch von Polanskis Opfer Samantha Geimer unterstützt wird. Ein Richter lehnte dies jedoch unter Verweis auf altes kalifornisches Recht ab: Wer sich der Justiz durch Flucht entziehe, begebe sich damit des Rechts, die Justiz in Frage zu stellen.
Diesem Argument schlossen sich die drei Berufungsrichter nun zwar an, erklärten aber gleichzeitig, dass sie die "extrem ernsthaften" Vorwürfe gegen Richter Rittenband zur Kenntnis nähmen. Sie müssten von einem niedrigeren Gericht näher untersucht werden. Es sei höchste Zeit, dass das Verfahren beendet werde. Aber nicht ohne Anwesenheit Polanskis.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
- Thema
- Roman Polanski RSS
- Hausarrest des Regisseurs Weiße Weihnacht für Polanski 16.12.2009
- Strafverfolgung gegen Polanski "32 Jahre sind genug" 12.12.2009
- Polanski unter Hausarrest Willkommen im goldenen Käfig von Gstaad 04.12.2009
- Polanski: Neuer Vorwurf "Er wusste, dass ich 16 Jahre alt war" 15.05.2010
- Missbrauchsverfahren Polanski bricht sein Schweigen 03.05.2010
- Vergewaltigungsprozess in den USA Polanski vor Auslieferung 23.04.2010
- Verfahrensfehler Polanski lässt nicht locker 19.03.2010
(SZ vom 22.12.2009/jab)
Frauen in Saudi-Arabien
Nun denn - dann können wir uns ja bis Januar mit anderen Dingen beschäftigen.
Sie armer Mensch.
In Sachen Hausarrest ist es so, dass Polanski selbst für seine Unterhaltskosten aufkommt, während sonst der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Und die 4.5 Mio. Kaution tun auch einem Polanski weh.
Es ist halt für die mit Einsperrmentalität gesegneten Deutschen schwer zu begreifen, dass es auch anders geht.
In Deutschland, obwohl pleite, zahlt man lieber noch extra dafür, die Leute hinter Gitter zu sehen (ein Auswuchs der Neid- und Denunziationstradition Deutschlands), während die Schweiz beispielsweise Leute kurzerhand ausschafft oder eben Integrationsmassnahmen einleitet, damit Delinquenten wieder eine Existenz aufbauen können.
Weiter liefert auch Deutschland keine Deutschen Bundesbürger an andere Staaten aus, obwohl sie wegen Verbrechen international ausgeschrieben sind. Bis auf England handhaben das alle Staaten so.
All die Bemerkungen sollen das Verbrechen Polanskis nicht schönreden, nur sollte man mit Angeklagten entsprechend umgehen und nicht unbedingt noch das Staatsbudget belasten.
Weiter denke ich, spricht aus Ihren Worten viel Neid, weil Polanksi in einem Chalet in der Schweiz lebt und Sie wahrscheinlich in einer Sozialwohnung. Vielleicht sollten Sie aber mal die Arbeitsstunden Polanskis anschauen, die Kreativität und die Talente, die Leistung. All das konnten Sie, Altsozie, nicht bieten. Könnten Sie's, dann würden Sie hier nicht rumschreien.
floh er natürlich nicht "vor 21 Jahren", sondern vor 31 Jahren.
es ist eigentlich eine Rießensauerei, dass der Typ sich nur weil er offentsichtlich genügend Geld besitzt, seiner Verurteilung bisher entziehen konnte.
Auch die Fürsprache, was immer die kostete, des damaligen Opfers
ist der Tatsache dass soviele Jahre zwischen der Tat und heute liegen geschuldet.
Diejenigen, die Aufschreien, der Arme Polanski, sind nicht recht bei Trost, zumal der ja so steht es zu lesen, es nicht immer mit dem alter seiner Gespielinnen so genau nahm.
Das er in seinem Chalet wohnen kann ist schon an sich ein schreiende Ungerechtigkeit, in den sogenannten zivilisierten Staaten dieser Erde werden Menschen wegen weitaus geringer Vergehen, sehr hart bestraft, wenn sie nicht über die Mittel verfügen, sich spätestens bei einem Deal, freizukaufen.
Da beschweren sich die Machtinhaber allenthalben,über die Bürgerverdrossenheit, die sollten mal genauer hisehen und hören was dem Bürger alles so sauer aufstößt.