USA:Polizist erschießt Schwarzen - und wird nicht angeklagt

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  • Der weiße Polizist Matt Kenny wird nicht angeklagt. Er hatte im März aus nächster Nähe auf Tony Robinson geschossen.
  • Der Staatsanwalt begründete das mit Notwehr, obwohl der schwarze Teenager unbewaffnet war.
  • Robinson habe sich "aggressiv" und "gewalttätig" verhalten, der Beamte habe um seine Sicherheit gefürchtet, so der Staatsanwalt.

Keine Anklage gegen Polizist

Ein weißer US-Polizist, der im März im Bundesstaat Wisconsin einen unbewaffneten schwarzen Jugendlichen getötet hatte, wird dafür nicht vor Gericht gestellt. Der Beamte Matt Kenny habe in Notwehr gehandelt, sagte der Staatsanwalt des Bezirks Dane, Ismael Ozanne. Daher werde er keine Anklage gegen den Polizisten erheben.

Ozanne legte dar, dass der 19-jährige Afroamerikaner Tony Robinson am 6. März in der Stadt Madison randaliert habe. Die Polizei sei binnen fünf Minuten drei Mal gerufen worden, weil ein aufgebrachter Robinson einen Freund und Passanten geschlagen habe. Angehörige, die die Polizei angerufen hatten, äußerten den Verdacht, Robinson stehe unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen, was die spätere Obduktion bestätigte. Ein Zeuge habe berichtet, der Jugendliche rede mit seinem Vater und anderen, die nicht da gewesen seien.

Sieben Schüsse in drei Sekunden

Der Staatsanwalt berichtete, Kenny sei in eine Wohnung gegangen, in der sich Robinson aufhielt. Da sich der Jugendliche "aggressiv" und "gewalttätig" verhalten habe, habe Kenny "um seine Sicherheit und auch die anderer gefürchtet, und um die Sicherheit von Tony Robinson", fügte Ozanne hinzu. Kenny habe daher innerhalb von drei Sekunden sieben Schüsse aus nächster Nähe abgegeben, die alle Robinson getroffen hätten. Als Kenny einen Krankenwagen gerufen habe, sei Robinson allerdings noch bei Bewusstsein gewesen.

Robinsons Familie hatte in US-Medien daran gezweifelt, dass Kenny angemessen vorgegangen war. Sie verstehen nicht, warum der Beamte so viele Schüsse abgab. Robinsons Tod hatte in Madison mehrtägige Proteste gegen Polizeigewalt ausgelöst.

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