Dem Ministerium riet DeBoskey dennoch zu einer Zustimmung des Antrags der Neonazis - denn das amerikanische Gesetz ist auf deren Seite. Vor mehreren Jahren lehnte der Supreme Court in Washington in einem Grundsatzurteil einen Berufungsantrag des Bundesstaates Missouri nach einem jahrelangen Rechtsstreit endgültig ab. Missouri hatte einen Antrag des berüchtigten Ku-Klux-Klan auf Teilnahme am "Adopt-a-Highway"-Programm abgelehnt und war von den Kapuzenträgern verklagt worden - letztlich mit Erfolg. Meinungsfreiheit hat Vorrang selbst vor dem Civil Rights Act von 1964, der unter anderem die staatliche Finanzierung diskriminierender Projekte verbietet.

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Auf ihrer Straße wollte der Ku-Klux-Klan nicht saubermachen: Die afroamerikanische Bürgerrechtlerin Rosa Parks (1913-2005), auf deren Namen die Behörden in Missouri einen Highway-Abschnitt umtauften. Parks wurde 1955 verhaftet - weil sie sich geweigert hatte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast zu räumen. (© Foto: AP)

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Behördenlist Rabbiner-Highway

In Missouri sind die Behörden zu einer kreativen Lösung übergegangen: Den Interstate-Abschnitt bei St. Louis benannten sie kurzerhand in "Rosa Parks Highway" um, nach der gleichnamigen Bürgerrechtsikone. Der Patenschaftsvertrag mit dem Ku-Klux-Klan wurde bald danach aufgelöst, weil der seinen Putzpflichten nicht mehr nachkam. Als Parks kurz vor ihrem Tod im Alter von 92 Jahren von ihrem Sieg in Missouri erfuhr, soll sie lapidar gesagt haben: "Es ist immer schön, wenn an einen gedacht wird."

Im vergangenen Jahr verhalfen sich Missouris Behörden mit demselben Trick, diesmal in Springfield. Ein von Nazis heimgesuchter Schnellstraßenabschnitt bekam den Namen "Rabbi Abraham Joshua Heschel Memorial Highway". Der in Frankfurt lebende jüdische Theologe wurde 1938 von den Nazis nach Polen deportiert und floh kurz vor Hitlers Einmarsch in die USA.

In Colorado planen die Behörden nichts dergleichen, obwohl eine Pressemitteilung aufhorchen ließ: Das Verkehrsministerium in Denver teilte mit, dass den Neonazis der ihnen zugesagte Straßenabschnitt aufgrund eines formellen Fehlers doch nicht zugeteilt werde - der Abschnitt war bereits der Baptisten-Gemeinde am Rande des Highways versprochen. Man habe jedoch eine "einvernehmliche Lösung" gefunden: das Nazi-Schild wird an einem anderen Straßenabschnitt ganz in der Nähe aufgestellt.

Die Behörde übernahm die volle Verantwortung für den Fehler und entschuldigte sich untertänig bei beiden Gruppen - der Kirche und den Neonazis - für mögliche Unannehmlichkeiten.

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(sueddeutsche.de/jja)