Urteil zu Ärztepfusch:Gericht spricht behindertem Kind Millionen zu

In Folge von Behandlungsfehlern kam ein Junge mit schweren Behinderungen zur Welt. Das hat fünf Jahre später das Landgericht Bonn als erwiesen angesehen - und dem Kind Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen.

Vor seiner Geburt erhält seine Mutter ein Medikament, das die Wehen beschleunigen soll. Das Mittel lässt die Herztöne des Ungeborenen gefährlich abnehmen. Die Ärzte warten lange mit einer Not-OP, mehr als eine halbe Stunde. Heute ist der Junge fünf Jahre alt und körperlich wie geistig behindert. Das Landgericht Bonn hat ihm nun Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen.

Das Gericht bestätigte am Dienstag, dass ein Krankenhaus im Bonner Raum und zwei Klinikärzte zur Zahlung von 400.000 Euro Schmerzensgeld an den Jungen verurteilt wurden. Zudem müssten Klinik und Mediziner für sämtliche Schäden haften, die dem Jungen wegen seiner Behinderung im Lauf seines Lebens entstehen werden.

Nach Angaben der Bonner Kammer ist der Schaden noch nicht genau zu beziffern, geht aber voraussichtlich in die Millionen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Urteil hätte das Medikament in keinem Fall verabreicht werden dürfen. Zudem hätten die Mediziner erst 35 Minuten nach dem Abfall der Herztöne eingegriffen - nach einer Leitlinie der Ärztekammer müsste in einem solchen Notfall aber spätestens nach 20 Minuten ein OP-Team einen Kaiserschnitt vornehmen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Kind infolge der Behandlungsfehler zu lange keinen Sauerstoff bekam und so einen irreparablen Hirnschaden erlitt.

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