Urteil:Lebenslange Haft für Jennifers Mörder

Für den Sexualmord an der 16-Jährigen in Neumünster hat das Kieler Landgericht einen 37-Jährigen zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Bis zuletzt hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger forderte trotzdem keinen Freispruch.

Der Verurteilte Stefan Z. ist einschlägig vorbestraft. In dem Indizienprozess hatte der Gelegenheitsarbeiter bis zuletzt seine Schuld bestritten.

Erst unmittelbar vor der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft die Sicherungsverwahrung des Angeklagten beantragt. Das begründete sie damit, dass der Angeklagte eine "eingewurzelte Neigung" habe.

Zudem verwies die Anklage auf die ungünstige Prognose des Angeklagten, der bereits früher wegen Vergewaltigung zu zwei Haftstrafen verurteilt und erst wenige Wochen vor der Tat wieder aus dem Gefängnis entlassen worden war.

Wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen hatte die Staatsanwaltschaft schon zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Außerdem hatte sie beantragt, eine besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen, so dass er nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden könnte.

"Ich habe Jennifer nicht getötet"

Die Nebenklage schloss sich am Montag den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Verteidiger Joachim Funk stellte keinen Gegenantrag. Er bat das Gericht lediglich um eine sorgfältige Prüfung der Beweise. Funk hatte angesichts der Fakten bereits zuvor darauf verzichtet, einen Freispruch zu fordern.

Der Angeklagte selbst hatte noch am Montagvormittag erneut seine Unschuld beteuert. Er sagte: "Ich habe Jennifer nie gekannt, nie gesehen und nicht getötet." In dem seit 13. August laufenden Prozess hatte der Angeklagte zuvor schon erklärt, er sei am Tattag völlig betrunken gewesen, habe Haschisch geraucht und sei rund drei Kilometer vom Tatort entfernt mit dem Fahrrad gestürzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Faser-Gutachten als entscheidendes Indiz angeführt. Danach hatte Stefan Z. zu dem Mädchen Kontakt gehabt.

Die aus Rügen stammende Auszubildende Jennifer H. war am 20. September 2002 gegen 23.15 Uhr auf dem Weg zu ihrer Wohnung überfallen worden. Der Täter zerrte sie hinter Büsche auf ein Brachgelände, entkleidete sie und verging sich sexuell an ihr. Er schlug die 16-Jährige heftig und würgte sie so, dass sie erstickte.

Auf Rügen ist das Urteil mit Erleichterung aufgenommen worden. "Wir wünschen den Eltern, dass sie jetzt endlich zur Ruhe kommen", sagte die Bürgermeisterin des 2500 Einwohner zählenden Heimatortes Samtens auf Rügen, Karin Wodrich. Sie hoffe, dass das Urteil nicht in einer Berufungsverhandlung aufgehoben werde.

(sueddeutsche.de/AP/dpa)

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