Weil er eine schwangere 16-Jährige vergewaltigt hat, muss ein 29-Jähriger lange ins Gefängnis.
Er hat eine schwangere 16-Jährige entführt, tagelang festgehalten und immer wieder vergewaltigt. Dafür muss ein 29-Jähriger jetzt zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte vor dem Landgericht Wuppertal zugegeben, die Schülerin im Mai auf ihrem Schulweg aufgegriffen und in seine Wohnung entführt zu haben. Vier Tage hielt er sie dort fest und missbrauchte sie mehrfach stundenlang, bis dem Mädchen die Flucht gelang.
Zwölfeinhalb Jahr muss der 29-Jährige ins Gefängnis, weil er eine schwangere Schülerin missbraucht hat. (© Foto: dpa)
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Bei der Urteilsverkündung an diesem Freitag ging der Richter noch über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus, die elf Jahre Gefängnis gefordert hatte. Das Seelenleben seines Opfers sei ihm völlig egal, begründete der Vorsitzende Richter. Das Gericht sah allerdings rechtlich keine Möglichkeit, Sicherungsverwahrung für den als sehr gefährlich eingestuften Sexualverbrecher zu verhängen. Es gebe zwar eine "sehr hohe Rückfallwahrscheinlichkeit", das "unfasslich anmutenden Tatgeschehen" müsse aber rechtlich als eine einzelne Tat gewertet werden.
Die Deutsche Kinderhilfe nannte das Urteil am Freitag in Berlin einen "Justiz-Skandal". Die Regeln über die Sicherungsverwahrung müssten dringend reformiert werden. Auch bei Ersttätern, von denen eine solche Gefährlichkeit ausgehe, müsse künftig die Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.
Der geständige arbeitslose Verkäufer aus Solingen hatte die 16-Jährige als Geisel genommen und sie mindestens viermal stundenlang vergewaltigt, obwohl sie ihm gesagt hatte, dass sie im vierten Monat schwanger sei. Immer wieder hatte er gedroht, sie umzubringen.
Der psychiatrische Gutachter hatte eindringlich vor dem Solinger gewarnt und für die Sicherungsverwahrung plädiert. Er habe die Tat genossen und sich ihm gegenüber sehr erschreckend geäußert. "Hätte ich gewusst, wie toll das ist, hätte ich so etwas schon viel früher getan", habe er gesagt. Der Mann sei ein voll schuldfähiger Einzelgänger, der keine Reue zeige und sehr geplant handele.
Pornofilm als "Drehbuch"
In seiner Wohnung im Haus seiner Eltern fanden die Ermittler ein "Drehbuch" für die Geiselnahme: Ein Porno-Film mit ähnlicher Handlung hat dem 29- Jährigen möglicherweise als Vorlage gedient. Die Vertreterin der Nebenklage kündigte an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen und die Sicherungsverwahrung dort erneut prüfen zu lassen.
Der Verteidiger hatte eine Strafe von unter zehn Jahren Haft beantragt. Sein Mandant hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem wolle er seinem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zahlen.
Aus dem Fenster hatte der Vergewaltiger die Polizisten bei der Suche nach dem vermissten Mädchen beobachtet. Seine Eltern einen Stock tiefer hatten von dem grausamen Geschehen in der Wohnung ihres Sohnes nichts mitbekommen.
Weil seine Mutter überraschend an seine Tür klopfte, um ihn zu einer Konfirmationsfeier mitzunehmen, hatte der Arbeitslose das Mädchen nicht wie zuvor sorgfältig mit Handschellen und Kabelbindern gefesselt, bevor er das Haus verließ. Die Schülerin hatte sich deshalb in ihr 300 Meter entferntes Elternhaus retten können.
"Du gehörst mir - Du und dein Kind"
Ihr Peiniger wurde noch während der Feier festgenommen. Laut Anklage hatte er der 16-Jährigen mehrfach gedroht, sie umzubringen und ihr eröffnet: "Du gehörst mir - Du und dein Kind. Wird es ein Junge, dann töte ich ihn. Wird es ein Mädchen, missbrauche ich auch das."
Im Gericht sagte der Vergewaltiger, er habe den Jungen nicht töten, sondern in eine Baby-Klappe legen wollen. Eine Psychologin hatte berichtet, dass das Opfer seit der Tat betreut wird und stark traumatisiert ist. Nach wie vor könne die heute 17-Jährige nicht über Einzelheiten der Tat reden. Der 29-Jährige nahm das Urteil stoisch auf und blickte wie fast während des gesamten Prozesses starr vor sich hin.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
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(dpa/AP/bsj/jhh)
Kapitalabzug aus Südeuropa
der arbeitslose Verkäufer darf jetzt in der Anstaltseigen Werkstätte arbeiten-bekommt endlich eine Psychotherapie -kann das Abitur nachholen eventuell studieren -hat beste medizinische Versorgung ,geniesst ausgewogene Ernährung ,trainiert seinen Körper im JVA-Fitnessstudio und kann sich in der Anstaltsbücherei schöngeistiger Literatur widmen -Herz was willst du mehr....also ehrlich gesagt wenn ich mal nicht mehr weiter weiss ich geh in den Knast
"In seiner Wohnung im Haus seiner Eltern fanden die Ermittler ein "Drehbuch" für die Geiselnahme: Ein Porno-Film mit ähnlicher Handlung..."
In JEDEM Pornofilm ist DIESE Handlung drin. Und wieviele Millionen Bürger haben Pornofilme zu Hause? Und was beweist das alles?
Es entscheidet das Tatgericht. Ich habe keine Statistik parat, aber dieser Fall wird - wie andere auch - nicht anhand einer Statistik entschieden.
Ihren kryptischen Schlussatz verstehe ich nicht. Wer heuchelt? Welches objektive Handeln?
Zitat: "Darüber ist zu gegebener Zeit zu entscheiden..."
Wer entscheidet denn, und wie ist die überwiegende Mehrzahl solcher Entscheidungen in den letzten Jahrzehnten ausgefallen?
Die in Ihrem Beitrag vorgestellte vermeintlich unparteiische Haltung ist doch dem objektiven Handeln der Rechtspflege gegenüber Heuchelei.
Ihnen fehlt - so scheint es - zunächst einmal das Gefühl dafür, was ein "mildes Urteil" ist. Frei nach dem Motto "mindestens lebenslänglich ist gerade noch erträglich". In dem hier geschilderten Fall ist weder eine vorzeitige Reststrafenaussetzung (zur Bewährung) vorprogammiert, noch ein nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgschlossen. Darüber ist zu gegebener Zeit zu entscheiden, nicht via Volksabstimmung.
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