Verbrannte Mädchen in Brandenburg:Lebenslang für Dänen wegen Mordes an Töchtern

Er selbst gab im Prozess an, aus Liebe zu seinen Töchtern gehandelt zu haben. Das Landgericht Potsdam sah das jedoch anders und hat einen Dänen wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Der 41-Jährige hatte im vergangenen August sein Auto mit den betäubten Mädchen auf der Rückbank in Brand gesteckt.

Weil er seine Töchter grausam ermordet hat, ist ein Däne vom Landgericht Potsdam zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die neun und zehn Jahre alten Mädchen verbrannten im vergangenen August bei lebendigem Leib in einem Auto, das ihr Vater in Brand gesteckt hatte. Die Kinder hatte er zuvor mit einem Schlafmittel ruhiggestellt.

Im Prozess legte der 41-Jährige ein Geständnis ab. Kurz nach der Tat hatte er gegenüber der Polizei zunächst von einem Unfall gesprochen. Hintergrund war demnach ein Streit mit seiner Ex-Frau über den Verbleib der gemeinsamen Kinder. Der Mann gab an, er habe befürchtet, das Sorgerecht für die Schwestern zu verlieren, und sie deshalb getötet. Er war wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt.

Der Mann war mit den Kindern auf der Heimreise von einem Besuch in Deutschland, als er sein tödliches Vorhaben in die Tat umsetzte. Er stoppte das Auto auf einem Waldweg in der Nähe des brandenburgischen Börnicke (Havelland). Nachdem er die Mädchen betäubt hatte, schnallte er sie auf dem Rücksitz an. Dann übergoss er das Fahrzeug mit Bezin und zündete es an. Ursprünglich hatte der 41-Jährige seinen eigenen Tod miteingeplant - er rettete sich jedoch in letzter Sekunde aus dem brenndenen Wagen und kam mit Verletzungen davon.

Gutachterin bescheinigt Angeklagtem "narzistische Persönlichkeitsstörung"

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Forderung des Staatsanwalts, stellte jedoch nicht die besondere Schwere der Schuld fest. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Angeklagte nicht automatisch nach 15 Jahren darauf hoffen können, dass seine Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Dem Plädoyer des Staatsanwalts hatte sich auch der Anwalt der Mutter der toten Kinder angeschlossen. Die Frau trat als Nebenklägerin auf.

Der Anwalt des Dänen hatte auf Totschlag plädiert. Sein Mandant habe weder heimtückisch noch aus niederen Beweggründen gehandelt, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Er habe vorgehabt, sich selbst zu töten. Seine Kinder habe er mit in den Tod nehmen wollen, damit sie nicht ohne ihn leben müssen.

Eine Sachverständige hatte den Angeklagten als schuldfähig eingeschätzt. Er habe aber eine "narzistische Persönlichkeitsstörung". Zuletzt hatte der Angeklagte vor Gericht gesagt, dass er die Tat aus Liebe zu seinen Töchtern begangen habe. Zugleich zeigte er Reue.

Bereits vorab kündigte der Verteidiger an, dass im Falle einer Verurteilung wegen Mordes eine Revision "naheliegend" sei.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: