"Das Leben von Michelle war ihm gleichgültig": Das Landgericht Leipzig hat den Mörder der Achtjährigen zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Mörder der kleinen Michelle aus Leipzig ist zu neun Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 19-Jährigen des Mordes sowie des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung schuldig.
Das im August 2008 von der Polizei Leipzig veröffentlichte Foto zeigt die achtjährige Michelle kurz vor ihrem Tod. (© Foto:)
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"Das Leben von Michelle war ihm gleichgültig", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel. Der Teenager wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er erhebliche Reifemängel hat und sozial gestört ist. Bei Erwachsenen steht auf Mord lebenslänglich.
"Der Familie geht es sehr schlecht"
So seltsam bewegungslos und gehemmt, wie sich Daniel V. die Worte des Richters anhörte, so hatte er während des gesamten Prozesses auf der Anklagebank gesessen. In seinem Schlusswort sagte er, das Ausmaß seiner Tat sei ihm erst im Verlauf des Prozesses richtig bewusst geworden. Er sei schockiert darüber, dass die Familie seines Opfers so tief traumatisiert sei.
"Der Familie geht es sehr schlecht", sagte deren Anwalt Reinhard Baehr. Richter Göbel formulierte noch drastischer: Daniel V. habe "nicht nur Michelle ums Leben gebracht, sondern auch das Leben der Eltern vernichtet."
Mit dem Urteil zeigten sich die Eltern unzufrieden und forderten eine härtere Strafe. "Wir finden, dass jemand der einem anderen Menschen auf so eine Art das Leben nimmt, mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden und lebenslänglich weggesperrt werden sollte", werden sie von der Bild am Sonntag zitiert.
Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Müller hatte zuvor die Höchststrafe und damit zehn Jahre Haft gefordert. Nach seiner Ansicht ist der angeklagte 19-jährige Daniel V. trotz Defiziten in der körperlichen und geistigen Entwicklung voll schuldfähig. Straferschwerend wertete der Oberstaatsanwalt die erhebliche Brutalität, mit der Daniel V. vorgegangen war. Er hatte der Achtjährigen mehrere Zähne und einen Teil des Kiefers herausgebrochen. "Das muss für Michelle ein furchtbarer Todeskampf gewesen sein", sagte Müller.
Er erklärte, in seiner jahrelangen Praxis als Staatsanwalt habe er noch nie eine so massive Gewalt gegenüber einem Opfer erlebt. Vor allem habe ihn erschüttert, dass die Leiche des Kindes einen Blutalkoholgehalt von 0,81 Promille aufgewiesen hatte. V. hatte gestanden, Michelle Alkohol eingeflößt zu haben.
Ein Fall von "pervertierter Liebe"
Der Verteidiger des Mörders von Michelle hatte für den 19 Jährigen achteinhalb Jahre Jugendstrafe gefordert. "Auch die Verteidigung geht von Mord aus", sagte Anwalt Malte Heise. Allerdings gäbe es auch einige entlastende Faktoren für den Angeklagten. So habe sein Mandant ein Geständnis abgelegt, dass sei nicht selbstverständlich, betone Heise.
Zudem verwies er darauf, dass Daniel V. nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters eine Entwicklungsstörung pathologischen Ausmaßes aufweise. Es handele sich bei ihm aber nicht um einen Täter, der ein ausgeprägter und festgelegter Kinderschänder sei. Seine sexuelle Begierde gegenüber Michelle sei ein Fall von "pervertierter Liebe, die mit Pädophilie nichts zu tun hat".
Das Mädchen sei für ihn während der Tat nur mit einer Puppe vergleichbar gewesen, deren Gefühle er nicht wahrgenommen habe. V. sei ein Einzelgänger, Außenseiter und Muttersöhnchen, der zwar äußerlich stets gut versorgt, innerlich aber immer alleingelassen worden sei.
Daniel V. hatte gestanden, Michelle am 18. August vergangenen Jahres zu sich nach Hause gelockt, sich an dem Mädchen vergangen und es anschließend erwürgt zu haben. Der dickliche, zurückgebliebene Teenager wollte mit dem Kind erste sexuelle Erfahrungen sammeln. Die Leiche warf er in einen Teich.
Sieben Monate nach dem Verbrechen stellte er sich, nachdem sich die Polizei zur Abnahme einer DNS-Probe angekündigt hatte. V. lebte in der unmittelbaren Nachbarschaft seines Opfers.
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(AP/dpa/afis/cag)
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Schoen, dass es mal einer anspricht!
Uebrigens koennten Sie auch den Wehrdienst mit beruecksichtigen, ich meine, da wird einem ja nur das Schiessen beigebracht.
sprich, führerschein (ausser lkw etc..) wahlrecht, usw
aber wenn ein noch-nicht 21-jähriger was ausfrisst - dann auf einmal doch nicht voll verantwortlich für das, was er tut??
wenn es eine grauzone gibt, dann sollte man drüber nachdenken, ob ein heranwachsender mit 18 schon geistig in der lage ist, z.b ein kfz zu führen.. -und ob da nicht in jedem fall eine überprüfung notwendig ist..
Der Mann war zur Tatzeit älter als 18 Jahre alt und somit erwachsen. Der einzige Skandal ist der, das man Täter bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres juristisch als Jugendliche behandelt. Ein Mensch, der voll geschäftsfähig ist, der sollte auch juristisch voll verantwortlich sein.
Welch ein Fehlurteil! Nach schätzungsweise 7 Jahren kommt der M 0 E R der wieder heraus und kann wieder Kinder vergewaltigen und ermorden.
Wenn wir unsere Richter wählen könnten, dann wären die für dieses Fehlurteil verantwortlichen Richter nach der nächsten Richterwahl ihr Amt für immer los.
Leider ist dies hier aber nicht möglich, da wir hier eine nur sehr bruchstückhafte Demokratie haben. Von den drei Staatsgewalten wird hierzulande nur die Legislative vom Volk gewählt (im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA, wo alle drei Staatsgewalten vom Volk gewählt und eben auch abgewählt werden können). Richter hingegen werden hier vom Staat wie Monarchen auf Lebenszeit ernannt, wobei Kriterium allein die Examensnote ist und nicht etwa seine Lebenserfahrung oder sein Charakter (d.h. ob jemand ein guter oder ein schlechter Mensch ist oder ob es ihm wichtig ist, eine Entscheidung auch im Sinne Bürger inkl. der Opfer zu treffen).
Entscheidend für die Examensnote ist übrigens, wie gut der Bewerber einmal in seinem Leben an wenigen Tagen war, an denen er seine Klausuren fürs Staatsexamen geschrieben hat. Ist er erst einmal Richter, so wird er nie wieder auf seine Leistung hin überprüft, da er ja unabhängig ist.
Ich jedenfalls hätte als Richter den Täter höchstwahrscheinlich entweder lebenslang verurteilt oder für ihn (wegen seines Autismus) eine lebenslange Sicherungsverwahrung angeordnet.
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